Reform der Wohnhilfe in Halle: Stadt will klare Strukturen und mehr Rechtssicherheit für Betroffene schaffen

Die Stadt Halle (Saale) plant eine umfassende Neuregelung der Unterbringung von obdachlosen Menschen und Geflüchteten. Mit einer neuen „Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter“ soll die seit 2002 geltende Fassung abgelöst werden. Grund dafür sei laut Stadtverwaltung, dass die bisherige Satzung den heutigen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht werde. Der Stadtrat soll voraussichtlich Ende des Monats zustimmen.
Zentrale Änderungen: Einheitliche Zuweisung statt Untermietverträge
Kernstück der neuen Satzung ist die Abkehr von individuellen Untermietverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Stattdessen soll die Unterbringung künftig einheitlich öffentlich-rechtlich über Zuweisungen geregelt werden. Ziel ist es, klare rechtliche Strukturen zu schaffen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Auch die Gebührenstruktur wird überarbeitet – insbesondere für die Nutzung der Notunterkunft Haus der Wohnhilfe am Böllberger Weg. Die Stadt ist gemäß Kommunalabgabengesetz verpflichtet, für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen kostendeckende, aber nicht gewinnorientierte Gebühren zu erheben. In wirtschaftlich angespannten Zeiten sei diese Regelung besonders relevant.
Die monatlichen Benutzungsgebühren für das Haus der Wohnhilfe betragen künftig:
Haushaltsgröße / Monatliche Gebühr
Einzelperson 292,80 €
2 Personen 538,80 €
3 Personen 641,20 €
4 Personen 751,40 €
5 Personen 954,90 €
jede weitere Person +106,10 €
Auf Antrag kann abhängig vom Einkommen ein Nachlass von 30 Prozent für bis zu sechs Monate gewährt werden.
Breite Unterbringungsstruktur in Halle
Die Stadt Halle (Saale) betreibt derzeit eine differenzierte Unterbringungsstruktur: Neben dem Haus der Wohnhilfe mit 181 Plätzen stehen elf Wohnheime sowie 756 dezentrale Wohnungen zur Verfügung (Stand Oktober 2024). Diese Einrichtungen dienen sowohl der Obdachlosenhilfe (§ 67 SGB XII) und Gefahrenabwehr (§ 13 SOG LSA), als auch der Aufnahme von Geflüchteten nach dem Aufnahmegesetz des Landes sowie Asylbewerbern gemäß Asylbewerberleistungsgesetz.
SPD-Fraktion begrüßt Neuausrichtung
Die SPD-Fraktion im Stadtrat unterstützt die geplante Satzung ausdrücklich. Fraktionsvorsitzender Eric Eigendorf
betonte die Bedeutung der neuen Satzung: „Es geht darum, mit klaren Strukturen Rechtssicherheit für die Verwaltung und faire Bedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen zu schaffen. Dafür sorgt die Umstellung auf eine zeitgemäße Grundlage. Wir wollen, dass Halle Verantwortung übernimmt: sozial, gerecht und zukunftsfest. Wer Hilfe braucht, wird nicht allein gelassen. Klarer formulierte Vereinbarungen unterstützen diesen Prozess für beide Seiten. Unser Ziel ist es, dass niemand auf der Straße bleibt und möglichst viele Betroffene den Schritt in die eigene Wohnung schaffen. Dafür brauchen wir starke Sozialarbeit sowie eine konsequente und zielorientierte Zusammenarbeit aller Partner in der Stadt von der Verwaltung über die Wohnungsgesellschaften bis hin zu freien Trägern.“
„Die Wohnhilfe darf keine Dauerlösung sein, sondern soll die Brücke zum selbstbestimmten Wohnen bleiben. Wir wollen Perspektiven schaffen, statt Menschen dauerhaft in schwierigen Lebenslagen zu belassen. Die Wohnhilfe bleibt dabei ein zentraler Baustein, und wir werden uns dafür einsetzen, dass sie fair und menschlich ausgestaltet wird. Die kommunalen Wohnungsunternehmen GWG und HWG sind für die soziale Stabilität ein unverzichtbarer Partner, die die Verantwortung für sozialen Wohnraum in Halle wahrnehmen, durch Transparenz über Leerstände sowie die rasche Bereitstellung von Integrations- und Übergangswohnungen. Bereits bestehende Projekte sollten verstetigt werden. Gerade in Zeiten steigender Mieten und zunehmender sozialer Herausforderungen kommt es darauf an, nicht wegzuschauen und der Verantwortung gerecht zu werden. Die Hallenser:innen erwarten zu Recht, dass wir unsere soziale Verantwortung ernst nehmen“, so Katharina Kohl, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion abschließend.
„SPD-Fraktion begrüßt Neuausrichtung“
Wenn Eric Eigendorf und Co von „fair“ und „gerecht“ fabulieren, wird mir mittlerweile regelrecht schlecht. Mit der „Neuausrichtung“ wird nur noch mehr Steuergeld an Faulpelze verschwendet. Ich hoffe, die Wähler berücksichtigen das bei der Landtagswahl 2026.
Was bist Du doch für ein Widerling.
Da verwechselt du jetzt was.
Das ist son FDP-Typ, der hier seine neoliberalen Thesen ständig als gerecht und fair fabuliert, dass einem schlecht wird.
Wer zahlt denn die „Gebühr“ für die Obdachlosen, doch nicht etwa das Sozialamt?
Dann zahlt die Stadt also an sich selbst?
Löcher verschieben statt sie zu stopfen?
Na, da ist der Stadtrat bestimmt dabei!
Mit welchem anderen Geld möchtest du die Löcher denn stopfen?
Spannend.
292,80 für eine Einzelperson.
In einer 15m² Buchte, die sich zu zweit geteilt werden muß.
Gemeinschaftsdusche und Gemeinschaftsküche.
Die Notunterkunft hat Massenschlafräume mit 10 Betten.
Bilder zum Zustand gab es in einer Reportage – Drehgeneigungen danach wurden nicht mehr erteilt.
Bleibt zu hoffen, dass der Oberbürgermeister den nationalen Aktionsplan zur Überwinung der Obdachlosigkeit kennt und nicht nur versucht linkes Töpfchen – rechtes Töpfchen zu spielen und die Kosten für das HdW vom Bund einfordert.