Schächten in Sachsen-Anhalt ist verboten
Von 11. bis 14. August findet das Islamische Opferfest statt. Das vier Tage dauernde Fest wird zum Höhepunkt des Haddsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka. Aus diesem Anlass weist die Landesregierung von Sachsen-Anhalt darauf hin, dass das sogenannte Schächten – also die Schlachtung von Tieren ohne Betäubung – verboten ist. Das gelte nicht nur für gewerbliche, sondern auch private Schlachtungen.
Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren zwingend vorschreibt, können bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten beantragen, informiert der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König. Dafür müssedie genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angegeben werden. In den meisten Fällen stehen Betäubungsmethoden zur Verfügung, die auch mit religiös bedingten Anforderungen vereinbar sind. Zudem dürfen Tiere in Deutschland nur von Personen geschlachtet werden, die eine Sachkunde vorweisen können. Allerdings habe es in den vergangenen drei Jahren für Sachsen-Anhalt keinen derartigen Antrag gegeben.
Schächten ohne Genehmigung kann mit Geldbuße bis 25.000 Euro bestraft werden. Werden Tieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
„Werden Tieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. “
Dann müsste jeder Stallbetreiber konventioneller Massentierhaltung bestraft werden.
Was soll der Quatsch schon wieder, beim schächten MUSS das Tier unbetäubt sein, sonst gilt es nicht als geschächtet. Und warum ist es verboten wenn man dann eine „Ausnahmegenehmigung“ bekommen kann. Gibts die dann auch für Vielehe oder Frauen verprügeln ?
Beim Schächten geht es in erster Linie um das vollständige Ausbluten des Schlachttieres, weil Blut in der Nahrung vermieden werden soll. Einen Betäubung steht dem nur entgegen, wenn dadurch Chemikalien in den Körper gelangen, die ebenfalls eine Verunreiniung bedeuten.
Mehrere Ehepartner zu haben, ist möglich, auch wenn es dir sicher verwehrt bleiben wird, erst recht, wenn du über die „Genehmigung“ zum Verprügeln von Frauen nachdenkst. Ob der Staat diese Partner auch (rechtlich) anerkennt bzw. gleichstellt, ist eine andere Sache.
Da hat aber der blaue Schlaubischlumpf wieder mal nur Usinn im Kopf- § 172 StGB.
Du weißt leider nicht, was § 172 StGB regelt: Nicht das Zusammenleben, nur die (kriminelle) Absicht, mehrere privilegierte Partnerschaften im Sinne des BGB zu führen. Daher auch die Anmerkung zur Anerkennung durch den Staat. Aber das führt wohl zuweit. Insofern sei dein Unwissen entschuldigt.
Weil diese Vorschriften aus falscher Rücksichtnahme ständig aufgeweicht und unterhöhlt werden. Zum letztjährigen „Opferfest“ (nomen est omen) wurden bundesweit und auch im angrenzenden Ausland unzählige Verstösse mit teils hunderten von geschächteten Tieren gegen diese und ähnliche Vorschriften festgestellt – von Konsequenzen habe ich allerdings nichts gehört.
Daß keine Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gestellt werden, verwundert nicht, da sich einfach so über diese – in dieser Form sowieso quasi witzlose – Vorschrift hinweg gesetzt und teils sogar in Privatwohnungen geschächtet wird. Da man offenbar auch weiß, daß man eh nichts zu befürchten hat, ist das kein Problem und die hier beschriebenen Strafen sowieso nicht verhängt werden, ist das alles eine riesengroße Luftblase. Schöpn, daß die Landesregierung drauf hinweist, sie sollte lieber mal Verstösse verfolgen und ahnen, als einem nur Sand in die Augen zu streuen.
Wie engagierst du dich sonst, also außer uninformierte Kommentare im Internet zu schreiben, für den Tierschutz? Interessiert dich überhaupt das Tierwohl?
Dich interessieren Tiere noch viele weniger und das als Grüner.
Ich engagiere mich tagtäglich, beginnend bei meiner Lebensweise bis hin zu der mir möglichen finanziellen Unterstützung und tatkiräftigem Zupacken für den Tierschutz, wenig liegt mir so am Herzen wie Tierwohl.
Uninformiert bin ich schon gar nicht und beleidigen oder in Frage stellen lassen muß ich mich von jemandem, der außer Kommentatoren zu beschimpfen hier nichts eigenes zu bieten hat, schon gar nicht. Zündet bei mir nicht, sorry – such Dir andere für Dein Geschmiere.
Diskussion beendet.
Schade. Ich hatte tatsächlich Hoffnung, dass du zur Abwechslung nicht nur durch Kommentare „glänzt“, sondern tatsächlich mal was Konkretes präsentierst. Aber durch Kommentare, und seien sie noch sie inhaltsleer, wird sicher auch dem einen oder anderen Tier geholfen. Das wäre jedenfalls wünschenswert.
„Schächten ohne Genehmigung kann mit Geldbuße bis 25.000 Euro bestraft werden.“
Wie oft wurde sie schon verhängt?
Kleine außerparlamentarische Anfrage: Wie oft wurden schon Geldbußen gegen nichtdeutsche Bürger verhängt und wie oft gegen deutsche Staatsbürger?
Was soll die Anfrage bedeuten? Bußgelder in welchem Kontext? Bezogen auf Schächtungen, oder was?
In den vergangenen Jahren habe ich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen immer mal wieder Dokumentationen über das Schicksal ganz normaler Schlachttiere in Deutschland gesehen. Da erscheint mir Schächten als vergleichsweise humane Alternative.
Da haben Sie scheinbar noch keine Filme von Vorgängen beim Schächten gesehen,mal Onkel Google fragen und dann von „human“ sprechen.
Dabei aber nicht aus Versehen Videos mit Elektroschocks, Schreddern oder Bolzenschußgeräten ansehen. Denn das sind die wirklich „humanen“ Schlachtmethoden. Wird gern mal von Unbedarften durcheinander gebracht!
Das dürfte wohl kaum zu verwechseln sein:
https://www.youtube.com/watch?v=G7WoONzbIT8
https://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-abc-scheinbar-anscheinend-a-315125.html
Meinst du jetzt Berichte, die aufzeigten, wie gegen Gesetze verstoßen wurde?
Kleine außerparlamentarische Anfrage: Wie oft wurde über Gesetzesverstöße berichtet und wie oft wurden Geldbußen verhängt?