Schächten in Sachsen-Anhalt ist verboten

Von 11. bis 14. August findet das Islamische Opferfest statt. Das vier Tage dauernde Fest wird zum Höhepunkt des Haddsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka. Aus diesem Anlass weist die Landesregierung von Sachsen-Anhalt darauf hin, dass das sogenannte Schächten – also die Schlachtung von Tieren ohne Betäubung – verboten ist. Das gelte nicht nur für gewerbliche, sondern auch private Schlachtungen.
Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren zwingend vorschreibt, können bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten beantragen, informiert der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König. Dafür müssedie genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angegeben werden. In den meisten Fällen stehen Betäubungsmethoden zur Verfügung, die auch mit religiös bedingten Anforderungen vereinbar sind. Zudem dürfen Tiere in Deutschland nur von Personen geschlachtet werden, die eine Sachkunde vorweisen können. Allerdings habe es in den vergangenen drei Jahren für Sachsen-Anhalt keinen derartigen Antrag gegeben.
Schächten ohne Genehmigung kann mit Geldbuße bis 25.000 Euro bestraft werden. Werden Tieren aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
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