Schon ohne Corona: 18 Prozent weniger Gewerbesteuer für Halle
Die Stadt Halle hat im ersten Quartal vier Millionen Euro weniger Gewerbesteuer eingenommen als im Vorjahreszeitraum. Das ist ein Minus von 18 Prozent, informiert das Statistische Landesamt. Dabei haben die Folgen der Corona-Pandemie hierbei noch gar keine Auswirkungen.
Die 218 Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt vereinnahmten bei der Gewerbesteuer des I. Quartals 2020 nach vorläufigem Stand insgesamt rund 193,5 Mill. EUR. Das sind 20,6 Mill. EUR (10 %) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Der Gewerbesteuer unterliegt nach § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Gemäß § 35a GewStG unterliegen der Gewerbesteuer auch die Reisegewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden.
Die Angaben zu den Werten des I. Quartals 2020 sind vorläufig. Die Werte wurden für eine erste Gegenüberstellung einem im Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt durchgeführten Verwaltungsverfahren entnommen und können von veröffentlichten statistischen Ergebnissen abweichen und sich noch ändern. Die Angaben der I. Quartale 2016 bis 2019 wurden der jeweiligen Veröffentlichung zu den vierteljährlichen Ergebnissen der Kassenstatistik – vierteljährliche Einzahlungen und Auszahlungen – entnommen.
Die aktuelle Corona-Krise hatte im I. Quartal 2020 noch keine eindeutigen Effekte auf die Gewerbesteuereinnahmen in Sachsen-Anhalt. Nach den besonderen Bestimmungen des Bundes und der Länder zur Flexibilisierung bei den Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus besteht auf der einen Seite die Möglichkeit der Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für den laufenden Erhebungszeitraum durch die Finanzbehörden und auf der anderen Seite die Antragstellung auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages, Stundung oder Erlass für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlung durch den Steuerpflichtigen. Diese besonderen Bestimmungen können sich u. a. auf die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden auswirken.











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