Sommersemester in Sachsen-Anhalt soll Null-Semester werden
Die Corona-Pandemie hat auch die Studenten getroffen. Universitäten waren geschlossen, Vorlesungen fanden Online statt. In Sachsen-Anhalt soll nun das Sommersemester zu einem sogenannten Null-Semester erklärt werden. Damit kann die Regelstudienzeit um ein Semester überschritten werden, ohne dass Langzeitstudiengebühren anfallen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in den Landtag eingebracht.
„Nach Ausbrauch der Pandemie war schnell klar, dass das Sommersemester kein normales werden würde. Die Hochschulen haben zwar, wo es möglich war, auf digitale Lehre umgestellt, aber die Lernbedingungen waren für viele alles andere als ideal. Dazu kamen persönliche Belastungen wie der Wegfall von Jobs und Kinderbetreuung“, sagt die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Pähle. „Für uns war deshalb wichtig, dass die Studierenden im Hinblick auf ihr Studium keine Nachteile erleiden sollten. Neben finanziellen Hilfsangeboten, die bereits auf den Weg gebracht wurden, bedurfte es jetzt noch einer Regelung, die verhindert, dass dieses ,Corona-Semester‘ auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird dies verhindert und dazu noch die Möglichkeit geschaffen, auch bei vergleichbaren Situationen in Zukunft passend reagieren zu können. Wir wappnen damit Studierende und Hochschulen für Krisenzeiten, auch wenn wir hoffen, dass davon nicht wieder Gebrauch gemacht werden muss.“
„Die grüne Landtagsfraktion hatte schon zu Beginn der Pandemie im März auf die Notwendigkeit eines Nullsemesters hingewiesen. Nun bekommen die Studierenden endlich Planungssicherheit und können finanziell aufatmen, denn es wirkt sich auch auf das BAföG aus“, sagt Olaf Meister, hochschulpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Wichtig ist für mich, dass den Studierenden im Land keine Nachteile durch die Krisensituation entstehen, beispielsweise wenn sie keine oder nicht alle Prüfungen ablegen konnten. Deshalb bitte ich die Hochschulen, das ihnen eingeräumte Recht, Regelungen zu Erleichterungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu treffen, auch zu nutzen.“
Neueste Kommentare