Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen nach Straßenbahnunfall eingestellt – Fahrer ist zu schnell in die Kurve gefahren 

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37 Antworten

  1. Beförderungsfall sagt:

    Kann man das „zu schnell“ quantifizieren?

    Welche Höchstgeschwindigkeit gilt da und wie schnell ist der Fahrer da gefahren?

    Ansonsten trauere ich immer noch um die Himbeeren

    • Denktrainer sagt:

      „Kann man das „zu schnell“ quantifizieren?“

      Kann man.

      „Welche Höchstgeschwindigkeit gilt da“

      Steht dran.

      „wie schnell ist der Fahrer da gefahren?“

      Zu schnell.

    • Hohlroller für Halle sagt:

      Der Fahrer ist mit zulässigen 180 km in die Kurve gefahren, habe ich gehört!

  2. HäuptlingGP sagt:

    War klar. Kann man fast täglich bobachten kann, z.B. wenn StraBas in der Gr. Uli mit Minimalabstand hinter Fahrrädern herbrettern. Echt nervig.

  3. Bahner sagt:

    Kurzfristig gesundheitliche Probleme .

    Da wäre anhalten die bessere Wahl gewesen , egal wie !

  4. Detlef sagt:

    Merkt man jeden Tag, wenn man mitfährt

    • Wien 3000 sagt:

      Derartige gesundheitliche Probleme haben die lästige Eigenschaft, dass sie sehr plötzlich und unerwartet auftreten können. Es kann also sein, dass dem Fahrer ein rechtzeitiges Stoppen der Tram deshalb unmöglich.

    • Jim Knopf sagt:

      Die rasen oft .

  5. BESORGTER Hallenser sagt:

    Leider kann ich das nicht nachvollziehen, irgendwie hat der Strassenbahnfahrer Fahrlässig gehandelt!!!

  6. Aha sagt:

    Und weil ein Straßenbahn Fahrer zu schnell war, wird er nich zur Verantwortung gezogen?

  7. stbaasch sagt:

    gesundheitliche probleme = negligence.

  8. HA ha Havag😵‍💫 sagt:

    … Stattdessen sei der Fahrer zu schnell in eine Kurve gefahren, da er kurzzeitig gesundheitliche Probleme gehabt habe…

    Da hat der Bierkutscher doch noch eine Ausrede gefunden! Wer’s glaubt!!

  9. Ironieschalter sagt:

    Muss ich mir merken falls Mal ein Blitzeranhörungsbogen kommt: plötzliches Gesundheitsproblem…

  10. Hallore sagt:

    Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr zält für Straßenbahnen nicht mehr. Gut zu wissen

  11. Wolf sagt:

    Ich finde die Story passt nicht.
    Wer in der Schule bei Physik aufgepasst hat, der sieht sofort, dass das Schädensbild mit der angeblichen Schadensursache nicht zusammenpasst.
    Niemals hat der Fahrer so viel Geschwindigkeit aufbringen können, dass die Straßenbahn in der Kurve derartige entgleisen kann.

  12. De sagt:

    In den Bahnen gibt’s wohl keine Sicherheits Schaltung für solche Fälle? Komisch

    • Beförderungsfall sagt:

      Straßenbahnen sind nicht immer verpflichtet, mit einer SiFa (Sicherheitsfahrschaltung) wie die Eisenbahn ausgerüstet zu sein.
      Dass diese jedoch auch nur bedingt hilft, kann man bei der „Schlaffahrt“ der S-Bahn südlich von Heidelberg sehen, als mehrere Stationen ohne Halt durchfahren wurden.

    • 10010110 sagt:

      Wie soll denn eine Sicherheitsschaltung erkennen, ob eine Kurve zu eng für die gerade gefahrene Geschwindigkeit (bzw. die Geschwindigkeit zu hoch für die nächste Kurve) ist? Und wie wir am Eisenbahnunfall von Santiago de Compostela sehen, hilft eine Sicherheitsschaltung bei Fehlbedienung auch nicht.

  13. prima Ausrede - jetzt auch für Autofahrer sagt:

    Unglaublich.
    Die HAVAG Raser genießen Narrenfreiheit in dieser Stadt.
    Ob die Ausrede auch gilt, wenn ich geblitzt werde mit 20 kmh zu viel?
    Ah, „kurzzeitige gesundheitliche Probleme“…na dann, gute Weiterfahrt.
    Die durch die HAVAG Raser verursachten Unfälle in dieser Stadt gehen auf keine Kuhhaut.
    Paragraph 1 StVO haben die noch nie im Leben gehört.

  14. Bahnautist sagt:

    Der ÖPNV in Halle hat mittlerweile die Zustände von Berlin und Frankfurt Main erreicht.