Stadtverwaltung: keine Pachterhöhung für Garagen
Die Linken wollen die derzeitige Situation um die auslaufenden Pachtverträge für die Garagengemeinschaften thematisieren. Damit schwingt die Sorge nach einer Pachterhöhung mit – immerhin hatte es im September entsprechende Schreiben gegeben. Die hat aber Oberbürgermeister Bernd Wiegand gestoppt.
Und die Stadtverwaltung stellt nun klar: es bleibt alles beim Alten. Die Garagenpächter müssten sich also keine Sorgen machen. Die Stadt Halle erhöht die Garagenpacht nicht und hat dies auch nicht vor. Dies wurde den Garagengemeinschaften mehrfach schriftlich mitgeteilt“, sagt die zuständige Beigeordnete Judith Marquardt. Man habe den Garagengemeinschaften die unbefristete Fortführung des Garagengrundstücksnutzungsvertrags nach Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) ab dem 01.01.2020 vorgeschlagen. „Es gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten nach Bürgerlichem Gesetzbuch. Damit bliebe der Status quo erhalten, Veränderungen werden seitens Stadt also nicht vorgenommen.“ In die Rechtsbeziehungen der Garagengemeinschaften zu ihren Garagenpächtern greife man als die Stadt nicht ein.
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