Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt: Tariftreue- und Vergabegesetz behindert Investitionen
Die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten der großen kreisangehörigen Städte in Sachsen-Anhalt trafen sich vergangene Woche zu einer Arbeitsbesprechung in Staßfurt. Auf massive Kritik stieß dabei das seit dem 01. März 2023 in Kraft befindliche Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt und seine negativen Auswirkungen auf viele Investitionsvorhaben im Land. Überbordender bürokratischer Aufwand, Praxisferne und Unsicherheiten in der Rechtsanwendung machen das Gesetz aus Sicht vieler Vergabestellen praktisch unanwendbar. Investitionsvorhaben in vielen Städten und Gemeinden drohen daher zu scheitern.
Die Kommunen sind nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes für die Umsetzung eines solchen Gesetzes oft personell nicht aufgestellt. Geförderte Investitionsvorhaben, die einer strikten Kontrolle des Fördermittelgebers unterliegen, werden zu einem rechtlichen und finanziellen Risiko. Insbesondere § 11 Tariftreue und Vergabegesetz (Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit), bringt aufgrund der kaum überschaubaren Anzahl an unterschiedlichen Tarifverträgen einen überbordenden Prüfungsaufwand für die Kommunen und ungelöste Rechtsfragen mit sich. Das Gesetz hat jedenfalls nichts mit dem im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Regierung angekündigten Willen zur Entbürokratisierung zu tun.
Die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister fordern den Landtag und die Landesregierung auf, kurzfristig für anwendbare Vergaberegeln im Land zu sorgen. Die Kommunen sind nicht gegen Tariftreue und gerechte Vergütung guter Arbeit. Die Kommunen wenden sich aber gegen eine bürokratiebedingte Investitionswüste im Land.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz verhindert nicht nur Investitionen, sondern verteuert öffentlich Bauprojekte nur unnötig, so dass der Steuerzahler noch mehr ausgepresst werden muss. In einer Marktwirtschaft sollten sich Preise durch Angebot und Nachfrage entwickelt und nicht durch irgendwelche bürokratischen Gesetze.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz gehört ersatzlos abgeschafft.
Ja, Angebot und Nachfrage, Land macht Nachfrage und Firmen die hohen Preise. Aber natürlich nicht für die angestellten Ausführenden, sondern zum Nutzen der Cheffes. Und der Steuerzahler soll das dann noch stillhaltend bezahlen, und auch noch die Hilfsleistungen des Staates mit berappen. Wohngeld, ja, Aufstock, ja aber natürlich… Hauptsache die Firma steht gut da, mit PrivatPKW für die Familie, einem Haus, Ferienhaus oderder gern auch mehreren, einem, Boot mit Seegrundstück… Die Mitarbeiter und die Steuerzahler sind ja noch viel mehr belastbar…
Als ob du das Gesetz und dessen Hintergrund verstehen würdest😂😂
Anstatt Erläuterungen wiederholst du nur den Text auf die maximalst schlechteste Weise 👍👍🤣
Hört sich ja fast so an dass Investitionen nur getätigt werden wenn die ausführenden Firmen ihren Mitarbeitern KEINEN Tariflohn zahlen und deshalb bei Ausschreibungsverfahren vordere Plätze belegen (können).
Insbesondere § 11 Tariftreue und Vergabegesetz (Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit), bringt aufgrund der kaum überschaubaren Anzahl an unterschiedlichen Tarifverträgen einen überbordenden Prüfungsaufwand Das ist aber gerade das Wichtigste für die Beschäftigten. Die Behörde will dich auch den Lohn, der ihnen zusteht
Könnte man alles mit einem Flächentarifvertrag umgehen. Aber ist ja sooo cool , tariffern zu sein, die Mitarbeiter werden es schon richten zum Mindestlohn, oder auch darunter…
Da hat die Landes-SPD ein Desaster angerichtet.
so ist es. Die Vergaberichtlinien verteuern und verlangsamen öffentliche Aufträge immens. Zudem gibt es viele Firmen, die gar nicht mehr an den komplizierten öff. Aufträgen interessiert sind. Übrig bleiben dann wenige auf öff. Bürokratie spezialisierte Auftragnehmer, die es verstehen die öff. Hand auszusaugen. V.a. im Baugewerbe. Ein Trauerspiel, denn das Gesetz und die teuren ( Aufwand, Zeit) Prozesse gaukeln Neutralität, Bestpreis und Bestenauswahl sowie Tariftreue nur vor. Ich weiß, wovon ich rede!
Ist ja für die Beamten auch einfacher, nur von den immer „drei gleichen Anbietern“ auszuwählen, als sich mit einer wirklichen Vielzahl auseinandersetzen zu müssen. Man kennt sich irgendwann halt und kennt die gemeinsamen Spielregeln.