Straßenbahnfahrer verhindert Unfall am Marktplatz
Am Dienstagmittag wäre es auf dem Marktplatz in Halle beinahe zu einem Unfall gekommen. Ein Fahrradfahrer hatte die Route der Straßenbahn gekreuzt. Durch eine Notbremsung konnte der Bahnfahrer einen Zusammenstoß verhindern. Es gab keine Verletzten. Die Polizei hat allerdings die Personalien des Verursachers aufgenommen. Während der Anzeigenaufnahme wegen Verkehrsgefährdung war der Straßenbahnverkehr vom Markt aus in Richtung Rennbahnkreuz für eine halbe Stunde blockiert. Es kam zu Verspätungen und Umleitungen auf den Linien 2, 5, 10 und 16.
Wieso muss man die Polizei bei einem Beinahe- Unfall rufen ? Keiner hatte Schaden erlitten, da wäre ich mit dem Fahrrad weiter gefahren. Ein Unfall hat ja nicht statt gefunden .
Weil bei einer möglichen Straftat Ermittlungen durchgeführt werden müssen und diese Ermittlungen von der Polizei durchgeführt werden.
Weil es eine Straftat ist. Da man Radfahrern sonst noch nicht habhaft wird, muss man diese festhalten. Ist übrigens völlig legal.
ZU FADAMO:
Weil auf dem Markt generell Fahrradfahrverbot besteht und oft unbelehrbare Fahrradfahrer – zu denen Sie offensichtlich auch Sie gehören – Fußgänger wie Slalomstangen umkurven, diese gefährden und schlimmstenfalls auch noch frech klingeln.
Richtig, dass die Ordnungshüter mal aktiv werden. Hoffentlich werden Sie bald auch mal „erwischt“!
Da wo die Straba langfährt ,ist Fahrrad fahren erlaubt. Und nach was will die Polizei ermitteln, nach einen nicht stattgefunden Unfall ?
Verkehrsgefährdung. Das steht sogar wörtlich im Artikel und der ist wirklich nicht lang.
Vielleicht war die Straßenbahnfahrerin auch nur zu schreckhaft. Ich würde die Schuld als Radfahrer nicht anerkennen. Typisch Deutschland. Aus jedem Furz einen Großbrand machen.
„Vielleicht war die Straßenbahnfahrerin auch nur zu schreckhaft. Ich würde die Schuld als Radfahrer nicht anerkennen. Typisch Deutschland. Aus jedem Furz einen Großbrand machen“
Hätte Sie die Notbremsung nicht eingeleitet, und der Fahrradfahrer hätte unter der Bahn gelegen, wäre bestimmt die bose Straßenbahnfahrerin schuld.
Sie hätte ja den Unfall mit einer Notbremsung verhindern können.
Fahrradfahrverbot besteht auf dem Markt nicht generell, sondern nur von 9-20 Uhr. Dort wo Straßenbahnen fahren (gut erkennbar an den Gleisen), dürfen aber auch während dieser Zeit Fahrräder fahren, selbst frech klingelnd.
Auf dem Markt besteht doch gar kein generelles Fahrradverbot. Radverkehr (genau wie Lieferverkehr) wird durch die Gleisbetten der HAVAG geführt. Weiterhin ist zeitlich begrenzt/tagsüber ist das Befahren des Marktplatzes für RadfahrerInnen untersagt.
Im Übrigen entstehen für Radfahrer auch gefährliche Situationen, weil während des Befahrens der eh schon brisanten Gleisanlagen oft Fussgänger unvermittelt die Gleise/Fahrbahn kreuzen. Diesen muss man dann wie Slalomstangen ausweichen, um einen Unfall zu vermeiden oder durch Klingeln auf den Radverkehr hinweisen.
Der Marktplatz ist ein schönes Beispiel dafür, wie eine unklare Verkehrsplanung/Infrastruktur des Radverkehrs zu häufigen Konflikten führen kann. RadfahrerInnen die sich nicht an die Regeln halten, tragen dann leider noch ihren Teil dazu bei.
der Radler fuhr aber nicht vor der Bahn her, sondern hat die Route der Bahn gekreuzt. Wenn man sich auf die Verbote am Markt hält, ist das rehtlich gar nicht möglich – zumal an der Ereignisstelle nur ein normaler Fußweg existiert