Supermärkte in Sachsen-Anhalt sind Heiligabend zu
In manchen Bundesländern dürfen an Heiligabend die Geschäfte öffnen, obwohl es sich um einen Sonntag handelt. Eine Sonderregelung macht es möglich. Diese gilt aber nicht in Sachsen-Anhalt. Das hatte der Landtag bereits vor Jahren mit seinem Ladenschlussgesetz beschlossen. Trotzdem laufen bundesweite Kampagnen für etwas, das auf Sachsen-Anhalt gar nicht zutrifft.
„In Sachsen-Anhalt bleiben in diesem Jahr die Geschäfte an Heiligabend geschlossen! Unser Landesgesetz über die Ladenöffnungszeiten regelt bereits jetzt eindeutig, dass die Läden an Heiligabend grundsätzlich geschlossen bleiben, wenn der 24. Dezember wie in diesem Jahr auf einen Sonntag und auf den vierten Advent fällt“, stellt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann klar. „Uns ist die Bedeutung des Weihnachtsgeschäfts für den Handel durchaus bewusst. Aber meiner Ansicht nach verdienen die Beschäftigten wie auch die Unternehmer im Einzelhandel ein besinnliches Weihnachtsfest, das 2017 bereits an Heiligabend beginnen soll. Zudem scheint es mir nicht zu viel verlangt ist, wenn wir Verbraucher uns dieses Jahr mal darum bemühen, unsere Weihnachtsgeschenke etwas zeitiger in den Tagen und Wochen zuvor einzukaufen.“
„In diesem Jahr haben wir den außergewöhnlichen Fall, dass der Heiligabend auf einen Sonntag bzw. den vierten Advent fällt. Die gesetzliche Regelung in Sachsen-Anhalt zum Thema Ladenöffnung ist hierzu eindeutig, die Ladentüren bleiben zu und das ist auch richtig so“, meint der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull. „Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion ist die aktuelle Gesetzeslage ausreichend. Sie bietet Gewähr dafür, dass sowohl die berechtigten Interessen der Wirtschaft als auch die der Arbeitnehmer und deren Familien berücksichtigt werden. Gerade mit unserem christlichen Wertefundament ist uns die Bedeutung solcher Feiertage für die Familien bewusst und wichtig. An dieser Stelle aber auch ein ‚großes Dankeschön‘ an alle Arbeitskräfte, die auch an solchen Feiertagen tätig sind. Nicht zuletzt zum Beispiel im Rahmen der Daseinsfürsorge, in Krankenhäusern, der Polizei, in Seniorenheimen etc. Den freiwilligen Verzicht von namhaften Handelsketten auf die Öffnung ihrer Einzelhandelsgeschäfte in anderen Bundesländern am diesjährigen Heiligabend begrüßen wir ausdrücklich.“
„Es ist gut so, dass es in Sachsen-Anhalt eine klare Regelung gibt, die eine Sonntagsöffnung von Geschäften und Einkaufszentren im Land nicht erlaubt. Damit haben auch Verkäuferinnen und Verkäufer die Möglichkeit, sich mit ihren Familien in Ruhe auf das Weihnachtsfest vorzubereiten. Damit hat unser Land in diesem Punkt ein sehr fortschrittliches Gesetz“, sagte der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Steppuhn. „Das Ladenöffnungsgesetz dient dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und damit auch ihren Familien. In diesem Fall, wo der Heiligabend auf einen Sonntag fällt, ist ferner sichergestellt, dass der Kirchgang möglich wird. Gerade kurz vor Weihnachten ist dieses immer ein besonderes Ereignis. Für die SPD-Landtagsfraktion gibt es keinen Anlass, über Ausnahmen oder Gesetzesänderungen nachzudenken. Die SPD steht für den Schutz des Sonntags, und dieses gilt insbesondere auch dann, wenn Heiligabend auf einen Sonntag fällt.“
Das Landesgesetz über die Ladenöffnungszeiten sieht ansonsten nur geringfügige Ausnahmen für die Öffnung bestimmter Verkaufsstellen vor, wenn der Heiligabend auf einen Sonntag fällt. So dürfen unter anderem Bäckereien, Blumengeschäfte und Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume höchsten drei Stunden und längstens bis 14 Uhr öffnen. Ausnahmen gelten zudem für Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen und Flughäfen für Reisebedarf. Letztere dürfen allerdings nur bis 17 Uhr öffnen.
Neueste Kommentare