Verschlagwortet: Drushba

Schorre, Drushba, Genschman: noch mal Party zum Ende

Völlig überraschend enthält die Landesverordnung Sachsen-Anhalt keine Regelungen zur Schließung von Bars und Diskotheken. Die sogenannten “Tanzlustbarkeiten” dürfen auch weiterhin geöffnet sein, es gilt das 2G-Plus-Prinzip, also geimpft oder genesen und getestet. Eine Änderung...

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