Tatmotiv Eifersucht? Angeklagter soll in Bad Lauchstädt Nebenbuhler mit Messer durch Fenster lebensgefährlich verletzt haben – Prozessbeginn am Landgericht Halle

Dem im September 2003 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
An einem Abend im November 2024 soll sich der Angeklagte unter Mitnahme eines Messers zu einer Wohnung in Bad Lauchstädt begeben haben, in der sich der mutmaßlich Geschädigte S. aufgehalten habe. Weil der Angeklagte dem S. ein sexuelles Verhältnis zu seiner Ex-Freundin B. unterstellt habe, soll er sich dazu entschlossen haben, S. zu töten. In der Erwartung, dass der S. ihm öffne, soll der Angeklagte an das Fenster des Gästezimmers im Erdgeschoss geklopft haben. Dabei soll der Angeklagte das Messer in der Hand gehalten haben, um dieses sofort einsetzen zu können. Als der S. das Fenster geöffnet habe, habe der Angeklagte kraftvoll und ohne Vorwarnung mit dem Messer durch das geöffnete Fenster gezielt in den linken Brustbereich des S. gestochen, wodurch er dessen Tötung erstrebt habe. Nachdem der S. sich die Brust gehalten und rückwärts ins Zimmer getaumelt sei, habe der Angeklagte den Tatort verlassen. S. habe durch die Rettungskräfte, die von einer weiteren Person, die sich in der Wohnung aufgehalten habe, herbeigerufen worden seien, notfallmedizinisch versorgt und anschließend im Universitätsklinikum Halle notoperiert werden müssen, weil seine Verletzungen lebensbedrohlich gewesen seien.
Der Angeklagte hat die Tat teilweise eingeräumt.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Versuch einer Straftat kann jedoch milder bestraft werden als die vollendete Tat.
Freiheitsstrafe, aber in seiner Heimat!
Der Angeklagte ist deutscher Herkunft. Tut mir leid für sie, dass das jetzt nicht in ihr Weltbild passt.