Unfall in Schwittersdorf führt zu Handgreiflichkeiten

In der Naundorfer Straße von Schwittersdorf kam es Freitagnachmittag 15.25 Uhr zu einem Frontalzusammenstoß zweier PKW. Eine 64-jährige Hallenserin fuhr mit ihrem VW Tiguan verbotswidrig an der dortigen Fahrbahnverengung einem 42-jährigen bevorrechtigten Golf-Fahrer entgegen. Beide Fahrzeuge kollidierten. Im Tiguan befand sich außerdem noch ein 70-Jähriger und im Golf ein 12-jähriger Beifahrer. Der 42-Jährige hat den ersten Erkenntnissen zufolge nach dem Unfall eine Scheibe des Tiguan beschädigt und den Beifahrer der Dame geschlagen. Alle vier Personen wurden unfallbedingt zur medizinischen Versorgung in hallesche Kliniken gebracht. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden wird auf mehrere Tausend Euro beziffert. Die Ermittlungen der Polizei hierzu dauern an.

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21 Antworten

  1. xxx sagt:

    Haben die sich nicht rechtzeitig gesehen, um zu bremsen? Alle schon vom Corona-Koller befallen?

    • Unfug sagt:

      Nein, die sind absichtlich zusammen gestoßen……

      Du meine Güte, gab es früher keine Unfälle? Hauptsache, man schreibt was, und wenn es nur Unfug ist…

  2. Fußgänger sagt:

    „Der 42-Jährige hat den ersten Erkenntnissen zufolge nach dem Unfall eine Scheibe des Tiguan beschädigt und den Beifahrer der Dame geschlagen.“

    VIEL SPASS MIT DER MPU. NIEDERTRÄCHTIGER MENSCH!

  3. unnrecht sagt:

    das wird ne 50 / 50 Rechnung Versicherung
    Das andere Zivilrecht.

  4. Dummgelaufen sagt:

    das wird ne 50 / 50 Rechnung Versicherung
    Das andere Zivilrecht.

    • Unfug sagt:

      Also ich war nicht dort, deswegen halte ich mich mit solcherart Ferndiagnosen zurück. Sollten Sie auch. Sie sollten auch sicherheitshalber noch mal den Text lesen, denn dann dürften Sie schnell merken, dass Ihre „fachliche“ Einschätzung ziemlich deneben liegen dürfte. Na gut, ich mache es Ihnen mal nicht so schwer:

      „… fuhr mit ihrem VW Tiguan verbotswidrig an der dortigen Fahrbahnverengung einem 42-jährigen bevorrechtigten…“

      Immer noch 50/50?

      • Unfall aufgeklärt sagt:

        Damit ist die Schuldfrage geklärt. Wer schlägt eine 70 jährige?

      • Wilfried sagt:

        Absolut, es gibt kein Recht auf Erzwingung. Damit hat er schon schlechte Karten, denn der Unfall wäre so zu vermeiden gewesen, trotz des Fehlers der Einfahrenden.
        Und ein Recht auf gewalttätige Selbstjustiz schon gar nicht. Das sollte eine MPU zur Überprüfung seiner charakterlichen Fahrteignung bringen…

    • Unfug sagt:

      Ergänzung: „Versicherung“ ist bereits Zivilrecht, „das andere“ sind Ordnungswidrigkeiten (der Unfall) und Straftaten (Einschlagen der Scheibe, Schlagen des Beifahrers) sind es nicht.

      Wie man in so wenigen Zeilen so viele Fehleinschätzungen abliefern kann…

  5. G sagt:

    64 jährige…. Alles klar.

  6. Wilfried sagt:

    §1 Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme…

    Vor allem am zweiten hat es massiv gefehlt… Leider steht in der Präambel zur StVO nicht der nette Hinweis, daß man immer mit der Dummheit der aneren rechnen sollte; eben IM ZWEIFEL NIE!

  7. farbspektrum sagt:

    Wehe, wenn der nicht Platz macht, dann stoße ich mit ihm zusammen!

  8. Helge sagt:

    Der 42jährige sollte seinen Führerschein abgeben. Und die Mutter des mitgeführten Kindes sollte ihm ordentlich eine verpassen. Wieso bringt er das Kind in diese Situation? Unverantwortlich. Noch nicht reif bzw. erwachsen?

  9. max sagt:

    Leider muss ich in letzter Zeit immer häufiger beobachten, dass bremsen und beobachten scheinbar für viele Verkehrsteilnehmer keine Option mehr darstellt.