Unfall zwischen Straßenbahn und PKW im Böllberger Weg / Kreuzung Torstraße
An der Kreuzung Torstraße, Böllberger Weg hat sich am Donnerstagmittag gegen 12.20 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen einer Straßenbahn und einem Pkw ereignet. Verletzt wurde niemand.
Für eine Stunde war kein Straßenbahnverkehr der Linie 1 zwischen Rannischen Platz und Südstadt in beiden Richtungen möglich.












Jeden Tag dasselbe! Entweder sind die PKW Fahrer unaufmerksam oder die Tram Fahrer!
Erneute Blecharbeiten für die Jungs aus der Werkstatt
Sieht so ein bisschen aus wie „ich fahre noch mal schnell bei roter Ampel vor der Straßenbahn durch“ – typisch arroganter Autofahrer halt.
Die Verkehrsübersicht der Straßenbahnfahrer in der Stadt ist unterirdisch.
Stimmt, die Straßenbahn hätte ja auch um das Auto drumrum fahren können …
Solange sich einige Autofahrer immer als Krönung der Schöpfung verstehen und egoistisch im Verkehr unterwegs sind, wird sich da nichts ändern. Vielleicht sollte man die Fahrerin dazu verdonnern, sich bei jedem in der Bahn persönlich zu entschuldigen und bei allen, die nun behindert wurden …
Meist fallen die Strassenbahnfahrer durch Rechthaberei auf.
Vielleicht sind die Straßenbahnfahrer einfach nur Massehaber und können die Physik und ihren Bremsweg nicht wegzaubern.
Trifft auf die Havagfahrer aber auch vereinzelt zu. Wären die PKW Fahrer das nicht schon gewohnt kämen da noch einige Unfälle mehr hinzu.
Die Havag wird sich schon schadlos halten. Zahlt doch die Versicherung.
Aber die Fahrgäste dürfen warten.
Da stehen Andreaskreuze, da gibt es eine Gelb-Rot Signalisierung
Es gilt §19StVO, es ist ein vollwertiger Bahnübergang.
Schauen wir mal in den Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog.
Tatbestandsnummer 119626:
Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. Es kam zum Unfall. § 19 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 89b.2 BKat; § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
Kostet den Unfallverursachenden Fahrer des PKW 2 Punkte, 350€ und 1 Monat Fahrverbot.
In D kommt man damit ganz schön billig davon. Wenig überraschend.
Irgendwann werden es die Autofahrer lernen, dass Straßenbahnen Vorfahrt haben. Sonst holt man sich eine Beule (mindestens).
…war auch nur einer der hier Kommentierenden eigentlich schon jemals dort vor Ort….hat ds völlig willkürliche Schalten der Ampel mit oder ohne Straßenbahn jemals beobachtet…oder die Übersicht der Kreuzung in jede Richtung beurteilt …naja ..Hauptsache ich hab mich hier profiliert …
Ich war schonmal da und Du sprichst wirr!
Es gibt kein völliges willkürliches Schalten der Ampel!
Die Schaltung der Straßenbahnampel ist unabhängig von der, der Fußgängerampel!
Hast Du das „eigentlich schon jemals dort vor Ort“ nicht mitbekommen?
Auto und Straßenbahn können nur im Falle eines Staus aufeinander treffen.
Meine freundin hat das Ding gesehen. Der Autofahrende hat ne neue Spur aufgemacht und high speed den Stau überholt.
rotzfrech … dass er vorn gegen die Bahn ballert, kostet ihn hoffentlich viel Kohle und das Fahrverbot Nerven.