Untreue-Prozess gegen Ex-Bürgermeister von Landsberg
Am kommenden Montag beginnt der Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Landsberg, Olaf Heinrich (CDU) sowie seinen Stellvertreter. Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Untreue vor. Unter anderem geht es um Grundstücksgeschäfte und einen Solarpark.
Konkret schreibt das Gericht:
1. Der im September 1961 geborene Angeklagte soll im Oktober 2011 als damaliger Bürgermeister der Stadt Landsberg im Rahmen eines Kaufgeschäfts um ein Grundstück dem Stadtrat einen Kaufpreis von 35,00 Euro pro Quadratmeter vorgeschlagen haben, wobei er weder ein Verkehrswertgutachten eingeholt habe und obwohl ausweislich der Bodenrichtwertkarte ein Bodenrichtwert in Höhe von 50,00 Euro ausgewiesen worden sei. Obwohl nach Zustimmung durch den Stadtrat im notariellen Kaufvertrag mit den Käufern des Grundstücks bei Mängeln des Grundstücks eine Minderung des Kaufpreises ausgeschlossen worden sei, habe der Angeklagte ohne Zustimmung des Stadtrates den Kaufpreis auf 5,50 Euro gesenkt. Hintergrund sei ein im Grundstück verlegtes Starkstromkabel eines Energieversorgers gewesen, welches eine Bebauung verhindert habe. Allerdings sei es möglich gewesen, das Stromkabel kostenfrei umzulegen, so dass es an einer Grundlage für die Kaufpreisminderung gefehlt habe. Der Stadt Landsberg sei dadurch ein Schaden in Höhe von 46.168,00 Euro entstanden.
2. Der im Jahre 1984 geborene zweite Angeklagte sei ursprünglich Angestellter der Stadt Landsberg gewesen und im Jahre 2010 zum Beamten mit 30 Wochenarbeitsstunden ernannt worden. Durch notariellen Vertrag von Februar 2010 sei der Angeklagte als Geschäftsführer der Energie Landsberg GmbH bestellt und mit Vertrag vom Februar 2010 als Angestellter für 5 Jahre eingestellt worden mit einem Jahresgrundgehalt von 25.000,00 Euro brutto. Gegenstand der Gesellschaft sei der Betrieb eines Solarparks gewesen. Im September 2010 sei das Solarparkprojekt vollständig an einen Investor verkauft worden, so dass der einzige Gesellschaftszweck weggefallen sei. Im Jahre 2012 sei der Angeklagte durch den Bürgermeister – also den ersten Angeklagten – mit einer Studie zur weiterführenden Geschäftstätigkeit und anderen Prüfungen betraut worden, wobei dafür eine Vergütung von insgesamt 4.000,00 Euro gezahlt werden sollte. Im Jahre 2013 sei das Jahresgehalt auf 20.000 Euro reduziert worden und gegen Ende des Jahres 2013 sei der Anstellungsvertrag aufgehoben worden. Dem Angeklagten sei eine Abfindung für die vorzeitige Aufhebung des Vertrages in Höhe von 24.388,89 Euro ausgezahlt worden. Spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung des zweiten Angeklagten zur Erstattung eines Gutachtens sei dem Bürgermeister bewusst gewesen, dass der Weiterbetrieb der Gesellschaft nicht im wirtschaftlichen Interesse der Stadt Landsberg gewesen sei. Sie sei aber zum Nachteil des Stadtvermögens weiterbetrieben worden, um dem zweiten Angeklagten den Weiterbezug der Gehaltszahlungen zu ermöglichen.
3. Die Einnahmen aus der Tätigkeit als Geschäftsführer habe der zweite Angeklagte weder von sich aus nachgewiesen, noch sei er durch den Bürgermeister dazu aufgefordert worden.
Tatsächlich sei es nach den Beamtengesetzen für den Beamten Pflicht gewesen, das Entgelt überwiegend an den Dienstherrn, die Stadt Landsberg, abzugeben, was nicht geschehen sei. Insgesamt seien dadurch insgesamt über 75.000,00 Euro nicht an die Stadt Landsberg abgeführt worden.
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