Prozess am Amtsgericht gegen Totraser von der B6
Ein Jahr nach dem tödlichen Unfall auf der B6 bei Gröbers muss sich ein Mann ab dem heutigen Dienstag vor dem Amtsgericht in Halle (Saale) wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Er soll mit mehr als 100 km/h durch den Ort gerast und auf einen vor ihm fahrenden PKW gekracht sein. Dessen Beifahrerin starb an der Unfallstelle, ihre 16-Jährige Tochter auf dem Rücksitz wurde schwer verletzt.
Zum Vorwurf konkret:
Der im Jahr 1974 geborene Tscheche soll am 23.05.2021 mit seinem Pkw VW Touran auf der Hallesche Straße in Richtung Zwintschöna des Kabelsketaler Ortsteils Gröbers mit überhöhter Geschwindigkeit von 103 bis 111 km/h bei erlaubten 50 km/h gefahren sein.
Etwa 50 Meter vor dem Ortsausgang sei er infolge Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt auf einen mit drei Insassen besetzten und in gleicher Richtung mit angepasster Geschwindigkeit fahrenden Pkw VW Polo aufgefahren. Durch den Aufprall sei die Beifahrerin an den erlittenen Verletzungen noch am Unfallort verstorben, während ihre im Jahr 2005 geborene Tochter schwere Verletzungen erlitten habe. Auch der Fahrer des VW Polo sei verletzt worden.
Das Gesetz droht für fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an.
5 Jahre für ein genommenes leben ist ja wohl ein Witz
Warum nicht wie in Vergleichsfällen eine Mord Anklage ?
Also kann ich quasi mit über 100 km/h jemanden von der Straße rammen der nur 50 km/h fährt und kriege höchstens 5 Jahre oder Geldstrafe…ist dann echt eine Überlegung wert. Wenn ich es schaffe, wie in diesem Fall, dass einer der Insassen stirbt, sonst gibt es noch weniger Strafe. Ironie off
Naja .. Mord ist an bestimmte Merkmale gebunden… Diese sind sicher nicht gegeben … Aber eine max. Strafe von 5 Jahren ist echt ein Witz … Gute Führung dann gehen die Türen schon nach 2 Jahren auf.
Herzlichen Glückwunsch
Hilfsarbeitsvermittler UND Rechtsexperte. Alle Achtung!
Wenn es überhaupt zu einer Gefängnisstrafe kommt!
2 Jahre Bewährung könnten es auch werden.
Das Gericht wägt ja alles ab, Vorleben, Reue, Auswirkung auf seine jetzigen Umstände, damaliger psychischer Zustan und und und.
Das mag bei den Opfern oft ungerecht vorkommen, ist aber in Euroopa so, da unser Rechtssystem die Blutrache aus dem Mittelalter abschaffen sollte, um die Gewaltspirale einzugrenzen. Vor tausend Jahren hätte die Opferfamilie die Familie des Täters oder den Täter selbst vielleicht umgebracht?
Wichtig wäre eine bessere Opferentschädigung! Diese ist oft viel zu gering.
Der Unfallverursacher hat bestimmt nicht vorsätzlich gehandelt.
Offensichtlich. Daher ja auch fahrlässige Tötung.
Willste trollen oder was?
Siehe §15 StGB.
Der ist zwar nicht neu, aber den kanntest du bisher offenbar nicht.
Ohne Google hättest Du den doch auch nicht gewusst!
Ich kann auch Internet..
„Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatbestandsmerkmale. Kürzer: Vorsatz ist Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.“
„Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will aber jemand, der fahrlässig handelt, keinen „Erfolg“ ( z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen.“
Ich verstehe den Frust, aber längere Haftstrafen bringen die Toten auch nicht wieder zurück. Wichtig ist, dass der Täter aus seinen Handlungen lernt und Einsicht erlangt und am Ende als besserer Mensch wieder rausgeht.
Jetzt mach aber mal nen Punkt! Wem erzählst Du das denn ? Meinst Du bei DbH kann jemand das Gesetz ändern ? Klar können maximal 5 Jahre ein Leben nicht aufwiegen, aber so ist nun mal das Gesetz, bei guter Führung ist er nach 3 Jahre wieder raus……
„Also kann ich quasi mit über 100 km/h jemanden von der Straße rammen der nur 50 km/h fährt und kriege höchstens 5 Jahre oder Geldstrafe…ist dann echt eine Überlegung wert“ willst Du jemanden aus dem Weg schaffen ? Das solltest Du aber nicht vorher ankündigen. Das klingt nach Vorsatz, dafür gibts mehr als 5 Jahre
Wer mit über 100 durch einen Ort rast, fährt Amok und also ist es Mord!
Wozu Gerichte. Internet ist voller Experten.
Wer innerorts mit 100kmh unterwegs ist handelt vorsätzlich und nicht fahrlässig.Was haben wir nur für eine Rechtssprechung. 🙁
Haben wir gar nicht. Siehe Duden.
Das war doch nicht fahrlässig!
Der Rambo ist doch bewusst mit diesem Tempo gefahren und hat bewusst Unfälle in Kauf genommen. Oder war das Gaspedal eingerastet?
Wenn man mit über 100kmh durch eine geschlossene Ortschaft fährt UND es dabei auch noch an Aufmerksamkeit mangeln lässt, dann ist das m.E. schon billigende Inkaufnahme möglicher tödlicher Unfälle. Und wenn man nicht zu diesem Schluss kommt, dann fehlt es dem Täter am Einsichtsvermögen zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
So schnell wirst du nie im Leben fahren. Es sei denn, du gwinnst mal im Lotto.
Der wird mit 2 Jahren FS davon kommen.
Entschädigung für die Opfer und Hinterbliebenen muss höher ausfallen und vom Verursacher quasi abgeleistet werden. Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, aber was spricht dagegen, durch monatliche Zahlungen für die nächsten Jahre quasi ne Art Wiedergutmachung zu leisten ? Leider ist bei den meisten Verbrechern kaum was zu holen und das wissen die auch.