Weg behindert: Radler schlägt auf Auto ein
Am 05.09.2018, gegen 11.00 Uhr, fuhr ein 77-jähriger Fahrzeugführer eines Pkw Ford aus einem Parkhaus und wollte die Kröllwitzer Straße befahren, musste aber dabei verkehrsbedingt auf dem querenden Radweg anhalten. Ein Fahrradfahrer, der den Radweg nutzte, hielt vor dem Pkw an und fühlte sich hierdurch in der Weiterfahrt behindert. Nach einem kurzen Wortwechsel umfuhr der Fahrradfahrer den Pkw und schlug dabei mit der Faust auf die Motorhaube. Die Motorhaube wurde dadurch deformiert. Der Fahrradfahrer fuhr anschließend einfach weiter. Es entstand ein Sachschaden von ca. 250 Euro am Pkw.
an dieser stelle ist es nicht nötig den Radweg zu befahren .. die Sicht auf die Straße ist gut, also liegt’s wohl am alter des Fahrers
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wohl mittlerweile untauglich geworden
Rüpel.
der Sachverhalt des verkehrsbedingten Haltens ist solchen wohl gänzlich unbekannt
Einen Rückwärtsgang hatte das Auto scheinbar nicht. Schade. Die Ausstattungsliste lässt dies vielleicht demnächst also Sonderwunsch zu.
Theoretisch müsste er ja vor dem Radweg halten. Da hat man aber oft keine Sicht, ob sich ein Fahrzeug nähert.
Ich habe es befürchtet, dass @geraldo eines Tages so weit geht 😉
Also ein Radrambo attackiert einen Rentner und du bemängelst das komplett richtige Verhalten des Rentners? Herrlich.
@StVO
„das komplett richtige verhalten“ …
selten so gelacht..
Also wirklich, das gehört sich nicht.
Immerhin wäre es auch völlig legitim, beim Einbiegen in linke Richtung in eine Straße zunächst eine Spur mit dem Auto zu blockieren um danach zu warten bis die zweite frei ist.
Alle Autofahrer verstünden das und würden selbstverständlich freiwillig auf ihren Vorrang verzichten.
Jaja, Geschichten aus 1000 und einer… 😀
Selbstjustiz ist nun nicht das Wahre.
Aber warum hat der Rentner nicht gewartet bis der Radfahrer vorbei war?
Hat der 77-jährige den Radfahrer nicht gesehen? Es war dich am hellerlichten Tag! Oder wollte er ihn nicht sehen?
In beiden Fällen sollte mal überlegt werden, ob der noch zum Führen eines Kfz tauglich ist.
Vielleicht mal nachdenken, daß er ihn aus der Ausfahrt nur sehen konnte indem er vorgefahren ist? Dummschwätzer, mach mal ne Fleppe
Das hätte der Radfahrer bei mir nicht umsonst gemacht. Dem wäre ich hinterher und hätten ihn erst selbst zur Rede gestellt und anschließend die Polizei gerufen und Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.
Viele von diesen Dummschwätzern wissen gar nicht, wo bei solchen Ausfahrten die sogenannte „Sichtlinie“ ist. Diese befindet sich oftmals genau auf dem Fußweg oder eben auch direkt auf dem Radweg. Insbesondere dann, wenn zwischen Fußweg und Radweg auch noch Autos parken.
Man merkt also, das einige hier nicht die leiseste Ahnung haben, von dem, was sie schreiben. Kein Wunder, das hier so über die Radfahrer geschimpft wird. Leider auch oftmals zu recht.