Zu betrunken zum Fliegen: Besoffener Mann am Flughfen Leipzig-Halle darf nicht in den Urlaubsflieger nach Ägypten
Die Einstimmung auf den bevorstehenden Urlaub mit alkoholischen Getränken kann manchmal auch zum Ausschluss vom Flug führen.
So geschah es gestern Mittag am Flughafen Leipzig/Halle. Das aggressive Verhalten und die starke Alkoholisierung eines Reisenden brachten den Piloten dazu einen Mann aus dem Luftfahrzeug zu verweisen. Ursprünglich hatte dieser den Plan mit seiner Mutter nach Hurghada/Ägypten zu fliegen.
Der 42-jährige Deutsche kam der Aufforderung jedoch nicht nach. Somit wurden die Bundespolizisten vom Leipziger Flughafen angefordert, den Fluggast aus dem Flugzeug zu begleiten. Kurz vor Eintreffen in der Dienststelle stieß er einen Polizisten gegen den Oberkörper. Die Beamten brachten ihn daraufhin mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden und legten ihm die Handschellen an.
Bei dem Vorfall blieb der Bundespolizist zum Glück unverletzt. Der im Anschluss durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,8 Promille.
Da der 42-Jährige stark alkoholisiert war, musste er und seine Mutter durch einen Bekannten abgeholt werden.
Die Bundespolizei Leipzig hat gegen den 42-Jährigen Deutschen ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.
Der Flug nach Ägypten hatte durch den Vorfall eine Verspätung von 46 Minuten.
Natürlich darf sich jeder auf seinen Urlaub freuen und sich mit einem Schlückchen Alkohol einstimmen. Aber ein Gläschen zu viel kann teuer werden, denn die Kosten für einen abgebrochenen Start oder Verspätungen des Abfluges können von der Airline umgelegt werden.













Es wird einem jede Freude genommen.