Zugbegleiterin von Sangerhausen nach Halle bedrängt
Ein 28-Jähriger beschimpfte am Mittwoch, den 06. Februar 2019, gegen 11:50 Uhr eine Zugbegleiterin mit ehrverletzenden Worten und bedrängte diese körperlich. Der Mann nutze einen Zug von Sangerhausen in Richtung Halle Hauptbahnhof, dabei gab es Unstimmigkeiten bei der Ticketbezahlung. Diese waren Grund genug für den Mann, die 48-jährige Zugbegleiterin zu beleidigen und zu schubsen. Die Frau flüchtete in ihrer Angst in das Abteil des Lokführers und verschloss die Tür. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle stellte den Mann am Hallenser Hauptbahnhof. Zur Feststellung seiner Identität wurde der Mann mit zur Dienststelle der Bundespolizei genommen. Bei ihm wurde ein Atemalkoholwert von 2,38 Promille gemessen. Nach den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen verließ der Mann die Dienststelle. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Beleidigung, Körperverletzung und Nötigung.
„Nach den erforderlichen polizeilichen Maßnahmen verließ der Mann die Dienststelle.“
Warum wird solches Gesindel nach derartigem Benehmen nicht aus dem Verkehr gezogen, bis ein Level von 0,5 oder weniger erreicht ist?
Weil man sich dann um den Vogel auch noch kümmern müßte, und das bei ohnehin Personalmangel.
Indes, 23 Stunden und 59 Minuten wären wohl auch nach StPO machbar.
Nach 24h besteht die Möglichkeit, dass der Alkoholspiegel entsprechend abgefallen ist und die Hirnfunktionen wieder einsetzen.
Da entlässt man einen Mann mit 2,38 Promille in die Öffentlichkeit. Bei dem Alkoholspiegel ist er entweder hilflos oder extrem aggressiv.
Unterlassene Hilfeleistung ist das.