23 Millionen Euro vom Land für die Feuerwehren in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2023 die Feuerinfrastruktur des Landes mit mehr als 23 Millionen Euro unterstützt. Neben landesweiten und flächendeckenden Investitionen in Feuerwehrhäuser und Löschwasserentnahmestellen wurden in diesem Jahr insgesamt 46 Einsatzfahrzeuge ausgeliefert. Auch der Erwerb von Fahrerlaubnissen für Mitglieder der Einsatzabteilungen kommunaler Feuerwehren wurde gefördert. Hinzu kamen die Ausschüttung der Feuerschutzsteuer sowie Mittel für die Kinder- und Jugendfeuerwehren zur Unterstützung des feuerwehrspezifischen Ausbildungsteils und der Mitgliedergewinnung.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Förderungen für die Feuerwehren in unserem Land sind Investitionen in die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Bei mehr als 1.500 Feuerwehrhäusern, etwa 31.500 Einsatzkräften sowie annähernd 3.000 Einsatzfahrzeugen besteht in allen Kommunen laufender Handlungsbedarf, um den Brandschutz und die Hilfeleistung flächendeckend sicherzustellen. Dies stellt die Kommunen insbesondere im ländlichen Raum vor Herausforderungen. Deshalb unterstützt das Land die Kommunen auch in den kommenden Jahren weiter mit erheblichen finanziellen Mitteln und bei der Beschaffung ausgewählter Einsatzfahrzeuge.“
Allein in diesem Monat wurden bereits 71 Verträge für die Beschaffung von 75 Fahrzeugen mit einer Fördersumme in Höhe von mehr als 13,5 Millionen Euro unterzeichnet. Die Auslieferung wird 2026 erfolgen.
Für die Jahre 2024 und 2025 sind bereits insgesamt 140 Fahrzeuge mit einer Zuwendungshöhe von zusammen 21 Millionen Euro in der Beschaffung. In der Summe wird das Land damit im Zeitraum von 2020 bis 2025 allein die Beschaffung von rund 300 Fahrzeugen mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 47 Millionen Euro finanziell unterstützt haben.
Hinzu kommt in den nächsten Jahren ein weiterer zweistelliger Millionenbetrag für den Um- und Neubau oder die Erweiterung von Feuerwehrhäusern aus Landesmitteln.
Hintergrund:
Die Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben den Brandschutz als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis grundsätzlich eigenverantwortlich sicherzustellen. Gleichwohl fördert das Ministerium für Inneres und Sport die Feuerwehrinfrastruktur mit erheblichen EU- und Landesmitteln.
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