Fördermittelmissbrauch? Landesrechnungshof kritisiert MMZ

Der Landesrechnungshof kritisiert die Aufbauarbeiten am Mitteldeutschen Multimediazentrum (MMZ) nach den großflächigen Zerstörungen durch das Hochwasser. Höherwertige Technik, nicht nachvollziehbare Leistungen an Projektsteuerer, Doppelförderung – die Liste der Vorwürfe ist lang.
So hatte sich das MMZ neue höherwertige Technik besorgt. „Die Anschaffung der Studiotechnik lässt sich aus Sicht des Landesrechnungshofes nicht mit der Förderrichtlinie vereinbaren“, erklärt der Rechnungshof in seinem Jahresbericht. Das MMZ habe es zudem versäumt, die im Zuwendungsbescheid für Wiederaufbau des vom Hochwasser betroffenen Gebäudes enthaltenen Auflagen zum Leistungsnachweis im Vertrag mit dem Projektsteuerer aufzunehmen. „Damit wurde gegen Zuwendungsrecht verstoßen“, heißt es im Bericht. 19 Millionen Euro kostet der Wiederaufbau.
Zudem habe die Investitionsbank „ohne Rechtsgrund“ der Firma Metrix, einem vormaligen Mieter des MMZ, aus Mitteln des Aufbauhilfefonds 1,9 Millionen Euro für die Errichtung eines eigenen neuen Betriebssitzes genehmigt. Der „Ersatzneubau eines eigenen neuen Betriebssitzes“ entspreche „nicht dem Förderzweck der Richtlinie“. Metrix sei nur Mieter gewesen und habe damit kein Recht am Gebäude gehabt. Mit der Bewilligung der Zuwendung aus Hochwassermitteln für einen Neubau sei das Unternehmen nun bessergestellt als vor dem Hochwasserereignis. „Sie wird Eigentümerin einer Immobilie. Die METRIX Media GmbH erhielt Anlagevermögen in ihrer Bilanz ohne sachlichen Grund.“
Zudem sei es zu einer Doppelförderung von Räumen zur Filmtonmischung und -bearbeitung durch den Neubau für METRIX gekommen. Durch die Flut wurden die Tonstudios im MMZ zerstört und wurden mit Flutmitteln aufgebaut. Doch auch im Metrix-Neubau sind zwei Räume TV-Mischung, fünf Tonbearbeitungsräume, zwei Aufnahmeräume, ein Synchronregieraum, weitere Büro- und sogenannte Standardräume entstanden. „Der Landesrechnungshof erwartet, dass das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sicherstellt, dass die Bewilligungsbehörde die Mittel des
Aufbauhilfefonds richtlinienkonform einsetzt, so dass die Förderung die Wiederaufnahme der Tätigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht und dem Betroffenen dadurch jedoch kein zusätzlicher Vorteil verschafft wird“, so der Bericht.
Der Bericht spricht auch von einer „Besserstellung durch Finanzierung einer hochwertigeren Technikausstattung“. So seien die tatsächlichen Schäden an der MMZ-Technik auf eine Millionen Euro bilanziert worden. Das MMZ habe sich aber höherwertige Technik für die doppelte Schadenssumme besorgt. „Der Landesrechnungshof kann aufgrund der Anschaffung einer höherwertigen Technik nicht ausschließen, dass die Investitionsbank die Zuwendung überzahlt und der Zuwendungsempfängerin dadurch einen nicht aus dem Aufbauhilfefonds zu finanzierenden Wettbewerbsvorteil eingeräumt hat.“ Zwar könne man als Landesrechnungshof nachvollziehen, dass sich das MMZ nach dem
Hochwasser 2013 bei der Wiederherstellung am neuesten Stand der Technik orientiert hat. Man sei aber der Auffassung, „dass die Kostendifferenz, die sich aus den Anschaffungskosten der durch das Hochwasser 2013 zerstörten Technik und der aus dem Aufbauhilfefonds finanzierten hochwertigeren Technik ergibt, im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung nicht förderfähig ist.“
Doch auch die Leistungen an den Projektsteuerer seien nicht nachvollziehbar. Leistungen seien ohne Leistungsnachweis abgerechnet worden. Es bestehe sich Gefahr, dass auch für angebotene, aber nicht erbrachte Leistungen Zahlungen geleistet wurden, so der Landesrechnungshof.
Stadtsprecher Drago Bock zu den Vorwürfen: „Die Metrix Media GmbH ist seit dem Hochwasser 2013 nicht mehr im MMZ ansässig. Stadt und MMZ haben keine Anträge auf Fluthilfe für die Metrix Media GmbH gestellt und sind in das Neubauprojekt am neuen Standort nicht eingebunden. Die Prüfung der Verwendung der Fluthilfemittel für die Wiederherstellung der Kinotonmischung des MMZ durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist seit dem 25. August 2017 mit rechtskräftigem Bescheid abgeschlossen. Es erfolgten keine Beanstandungen. In die Prüfung des Landesrechnungshofes bei den Landesbehörden ist die Stadt Halle (Saale) nicht involviert. Sie wurde nicht um Stellungnahme gebeten.“
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