Fördermittelmissbrauch? Landesrechnungshof kritisiert MMZ
Der Landesrechnungshof kritisiert die Aufbauarbeiten am Mitteldeutschen Multimediazentrum (MMZ) nach den großflächigen Zerstörungen durch das Hochwasser. Höherwertige Technik, nicht nachvollziehbare Leistungen an Projektsteuerer, Doppelförderung – die Liste der Vorwürfe ist lang.
So hatte sich das MMZ neue höherwertige Technik besorgt. „Die Anschaffung der Studiotechnik lässt sich aus Sicht des Landesrechnungshofes nicht mit der Förderrichtlinie vereinbaren“, erklärt der Rechnungshof in seinem Jahresbericht. Das MMZ habe es zudem versäumt, die im Zuwendungsbescheid für Wiederaufbau des vom Hochwasser betroffenen Gebäudes enthaltenen Auflagen zum Leistungsnachweis im Vertrag mit dem Projektsteuerer aufzunehmen. „Damit wurde gegen Zuwendungsrecht verstoßen“, heißt es im Bericht. 19 Millionen Euro kostet der Wiederaufbau.
Zudem habe die Investitionsbank „ohne Rechtsgrund“ der Firma Metrix, einem vormaligen Mieter des MMZ, aus Mitteln des Aufbauhilfefonds 1,9 Millionen Euro für die Errichtung eines eigenen neuen Betriebssitzes genehmigt. Der „Ersatzneubau eines eigenen neuen Betriebssitzes“ entspreche „nicht dem Förderzweck der Richtlinie“. Metrix sei nur Mieter gewesen und habe damit kein Recht am Gebäude gehabt. Mit der Bewilligung der Zuwendung aus Hochwassermitteln für einen Neubau sei das Unternehmen nun bessergestellt als vor dem Hochwasserereignis. „Sie wird Eigentümerin einer Immobilie. Die METRIX Media GmbH erhielt Anlagevermögen in ihrer Bilanz ohne sachlichen Grund.“
Zudem sei es zu einer Doppelförderung von Räumen zur Filmtonmischung und -bearbeitung durch den Neubau für METRIX gekommen. Durch die Flut wurden die Tonstudios im MMZ zerstört und wurden mit Flutmitteln aufgebaut. Doch auch im Metrix-Neubau sind zwei Räume TV-Mischung, fünf Tonbearbeitungsräume, zwei Aufnahmeräume, ein Synchronregieraum, weitere Büro- und sogenannte Standardräume entstanden. „Der Landesrechnungshof erwartet, dass das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sicherstellt, dass die Bewilligungsbehörde die Mittel des
Aufbauhilfefonds richtlinienkonform einsetzt, so dass die Förderung die Wiederaufnahme der Tätigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht und dem Betroffenen dadurch jedoch kein zusätzlicher Vorteil verschafft wird“, so der Bericht.
Der Bericht spricht auch von einer „Besserstellung durch Finanzierung einer hochwertigeren Technikausstattung“. So seien die tatsächlichen Schäden an der MMZ-Technik auf eine Millionen Euro bilanziert worden. Das MMZ habe sich aber höherwertige Technik für die doppelte Schadenssumme besorgt. „Der Landesrechnungshof kann aufgrund der Anschaffung einer höherwertigen Technik nicht ausschließen, dass die Investitionsbank die Zuwendung überzahlt und der Zuwendungsempfängerin dadurch einen nicht aus dem Aufbauhilfefonds zu finanzierenden Wettbewerbsvorteil eingeräumt hat.“ Zwar könne man als Landesrechnungshof nachvollziehen, dass sich das MMZ nach dem
Hochwasser 2013 bei der Wiederherstellung am neuesten Stand der Technik orientiert hat. Man sei aber der Auffassung, „dass die Kostendifferenz, die sich aus den Anschaffungskosten der durch das Hochwasser 2013 zerstörten Technik und der aus dem Aufbauhilfefonds finanzierten hochwertigeren Technik ergibt, im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung nicht förderfähig ist.“
Doch auch die Leistungen an den Projektsteuerer seien nicht nachvollziehbar. Leistungen seien ohne Leistungsnachweis abgerechnet worden. Es bestehe sich Gefahr, dass auch für angebotene, aber nicht erbrachte Leistungen Zahlungen geleistet wurden, so der Landesrechnungshof.
Stadtsprecher Drago Bock zu den Vorwürfen: „Die Metrix Media GmbH ist seit dem Hochwasser 2013 nicht mehr im MMZ ansässig. Stadt und MMZ haben keine Anträge auf Fluthilfe für die Metrix Media GmbH gestellt und sind in das Neubauprojekt am neuen Standort nicht eingebunden. Die Prüfung der Verwendung der Fluthilfemittel für die Wiederherstellung der Kinotonmischung des MMZ durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist seit dem 25. August 2017 mit rechtskräftigem Bescheid abgeschlossen. Es erfolgten keine Beanstandungen. In die Prüfung des Landesrechnungshofes bei den Landesbehörden ist die Stadt Halle (Saale) nicht involviert. Sie wurde nicht um Stellungnahme gebeten.“
Mal sehen, ob die Investitionsbank auch hier die Flutmittel kürzt. Bei den Eigenheimbesitzen waren sie auch nicht zimperlich. Könnte der erste Schritt zu einer Rückzahlungsflut mit Extremscheitel für die Stadt Halle sein.
„Fast 1000 Fälle Sachsen-Anhalt kürzt oder streicht reihenweise Fluthilfen“ (MZ)
Bei den Eigenheimbesitzern ging es hauptsächlich um anzurechnende Drittmittel aus Versicherungsleistungen und Spenden. Eine Verrechnung und damit eine Rückzahlung bereits geleisteter Mittel ergibt sich aus den Förderbedingungen. Davon ist auch das MMZ nicht ausgenommen.
Hier steht jedoch vorrangig die Verwendung der Mittel in der Kritik. Auch ist nicht die Investitionsbank Beschwerdeführer, vielmehr moniert der Rechnungshof als Kontrollinstanz.
Bundes- und Landesbehörden bearbeiten im Allgemeinen die Moniten der Rechnungshöfe, nehmen dazu Stellung und schaffen Abhilfe. Sollte selbst im Filz Sachsen-Anhalt der Fall sein.Will sagen: Wurden die Fluthilfemittel wie angemahnt falsch verwendet, muss die IB die Rückforderung betreiben.
Gleich vorab: Dass die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes vom OB gleich in die Tonne geworfen werden, sollte nicht auf alle Einrichtungen des Landes verallgemeinert werden.
Sicher müssen zu unrecht gewährte Mittel zurückgefordert und -gezahlt werden, so selbstredend auch beim MMZ. Nur unterscheiden sich sowohl die Vorwürfe und Gründe bei erwähnten Eigenheimbesitzern und MMZ, als auch die untersuchende und unmittelbar fordernde Stelle. Die Prognose eines „Extremscheitels“ lässt sich dadurch jedenfalls nicht stützten.
Warten wir mal ab, ob und wann sich der Landesrechnungshof die Fluthilfe für die Wege auf der Peißnitz, die Sanierung Gimmritzer Damm, Kanalsanierung Rive-Ufer, Sprthalle Steg, …. mal genauer anschaut.
Auch das hätte nichts mit der Rückforderung der überzahlten Fluthilfe für Eigenheimbesitzer zu tun.
Wenn du schon Artikel verlinkst, lies sie doch bitte auch einfach. Erspart dir ein paar sehr peinliche Momente.
„Verstöße gegen Förderbedingungen – also Betrug – habe es nur in wenigen Fällen gegeben, betont die IB auf MZ-Anfrage. „In den meisten Fällen wurden nachträglich Spenden oder Versicherungsleistungen angerechnet, die so am Anfang nicht absehbar waren“, sagte eine IB-Sprecherin. Zudem sei bisweilen die Beseitigung der Schäden weniger teuer ausgefallen als ursprünglich angenommen.“
Ich gehe mal davon aus, dass die Spenden fürs MMZ sich in Grenzen halten.
Es ist doch kein kein Geheimnis. dass das MMZ von Anfang an eine riesige Blase ist, die nur mit Staatsknete aufgeblasen bleibt. Die „tollen“ Aufträge, die sie bekommen haben wurden doch sicherllich immer über den Preis realisiert. Kein Wunder, wenn man die teure Technik nicht selbst kaufen muss. „Filmland Sachsen-Anhalt“ – Augenwischerei, Millionen „Schmiergeld“ vom Staat werden in die Filmfirmen gestopft.
Die veraltete Technik zu erneuern hätten sie doch nie und nimmer aus Eigenerwirtschaftung geschafft.
Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Filmförderung hast du also auch nicht. Dass du dich stattdessen in Wahrsagerei versuchst, ist da nur konsequent.
Natürlich habe ich Kenntnisse in Filmförderung.
„Die sechs Produktionen wurden mit fast drei Millionen Euro unterstützt. Das Geld kommt von der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM), einer Gesellschaft, die 1998 von Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sowie von MDR und ZDF gegründet wurde.“
Wird dich freuen, hat sogar die MZ geschrieben:
https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/das-kleine-hollywood-sachsen-anhalt-foerdert-kinofilme-mit-millionen-26776432
Die Höhe der Gesamtförderung (nach der Befragung einer Suchmaschine) zu kennen bedeutet nicht, Sinn, Zweck und Verfahren dieser Förderung zu kennen.
@Tibor,da stimme ich Ihnen zu, auch wenn man sich als normal denkender und engagierter Bürger noch so bemüht mit Google zu recherchieren, man stößt oft an seine Grenzen und scheitert an mangelnder Kompetenz und Rechtsverständnis! Anschließend bleiben oft mehr Fragen , als die eigentlich gesuchte Antwort übrig. Zahlreiche Städte verfügen zum Beispiel über einen Antikorruptionsbeauftragten und helfen so ihren Bürgern zur notwendigen Kompetenz.
https://www.marburg.de/buergerservice/dienstleistungen/antikorruptionsbeauftragter-900000518-0.html?myMedium=1
Die rechtlichen Grundlagen sind auch für Sachsen Anhalt schnell dazu gefunden,
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-vv&docid=VVST-VVST000009192
aber auf der Stadt Halle Seite weder durch Eingabe in der Suche, noch in den vielleicht dafür zuständigen Fachbereichen zu finden!
http://www.halle.de/de/Verwaltung/Verwaltungsorganisation/
Fachbereich Rechnungsprüfung ?
,einfach nicht zu finden ?, Kostengründe oder einfach das Ergebnis hervorragender Prävention?
Völlig richtig, der FB Rechnungsprüfung ist zuständig. Halle ist bereits seit 2004 korporatives Mitglied bei Transparency International und hat damit eine Vorreiterrolle übernommen. Da muss der Umgang mit Google wohl noch geübt werden, wenn das das Wissen zur Stadt Halle schon nicht hergibt. Sicher ist auch die Servicetelefonnummer 115 unbekannt, unter der der richtige Ansprechpartner erfragt werden kann. Die E-Mail-Funktion ist vielleicht zu kompliziert und um persönlich vorzusprechen müsste man das Haus verlassen. Allerdings ist es derart abgeschirmt kaum möglich, von Korruption zu erfahren, die man melden könnte.
Es fällt einmal mehr auf, dass auf der Seite „dubisthalle“ augenscheinlich einige unterwegs sind, die ihr immenses Mitteilungsbedürfnis eher auf „dubistnichthalle“ befriedigen müssten. Aber eine solche Seite will natürlich auch erst gefunden werden. Ein Teufelskreis.
Fachbereich 14 – Rechnungsprüfung, Rechnungsprüfungsausschuß und Ehrenkodex des Stadtrats – müsste doch für eine Stadt wie Halle ausreichend sein.
Dass der OB die Berichte der Rechnungsprüfer mit einem Gegengutachten in seinem Sinne beantwortet, liegt wohl eher an der Persönlichkeit und nicht an der Organisation.
Der Anitikorruptionsbeauftragte der Stadt Halle (Saale) ist im Zusammenhang mit dem Vorlagenlauf zum Ehrenkodex des Stadtrates erwähnt worden. Dabei wurde m.E. Hr. Borries benannt, also der FB-Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung, Telefon: 0345 221-2500, Am Stadion 5, Zi. 1005.
Also warst Du schon genau richtig mit Deiner Vermutung.
So, nun ruf ihn an, klär Dein Anliegen! Da kannst Du auch gleich fragen, warum die Stadt ihn nicht wie von Dir gewünscht ausweist!
Natürlich kenne ich Sinn und Zweck, Fördergelder in strukturarme Regionen zu stopfen. Die Bundesländer stechen sich da gegenseitig aus, Steuergelder auszureichen, damit Kapitalisten Kapital im Land lassen. Planwirtschaft, aber keine Marktwirtschaft.
Ich bin dagegen, die Ergebnisse diese Förderung als Potemkinsche Fassaden darzustellen und sich gegenseitig auf die Schulter zu klopfen, was man Tolles geleistet hat.
Das ist Augenwischerei und hat dazu geführt, dass Sachsen-Anhalt und insbesondere Halle in den Wirtschaftlichkeitsstatistiken auf den unteren Plätzen zu finden ist.
Zugegeben, die Politik hat es nicht leicht, werfen sich doch sozialistische Traumtänzer und grüne Fanatiker vor Investoren.
Die Förderung strukturschwacher (oder „strukturarmer“) Regionen ist nicht Sinn und Zweck der Mittelvergabe aus dem Fluthilfefond und auch nicht der Filmförderung. Deine Purzelbäume sind auch nach zweitägigem Quälen der Suchmaschinen wieder nur unverstanden abgeschriebene Stichwortsammlungen ohne Themenbezug.
Kannst du deine Bubbles auch mit Inhalt füllen?
Pieks, pieks, pieks und schon sind deine Bubbles weg.
Dir steht es frei, inhaltsleere Kommentare zu verfassen. Ob sie auch veröffentlicht werden, liegt im Ermessen des Betreibers. Verbreitest du jedoch Falschinformationen, musst du damit rechnen, dass das nicht unwidersprochen bleibt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob du vorsätzlich lügst, um zu provozieren, oder ob – und das ist augenscheinlich am häufigsten der Fall – du es einfach nicht besser weißt.
Die Förderung strukturschwacher Regionen hat nichts mit der vom Landesrechnungshof kritisierten Verwendung von Fördermitteln aus dem Fluthilfefond zu tun. Auch deine anderen „Theorien“ und Ausführungen gehen (nicht nur) in diesem Zusammenhang fehl.
Es steht dir im Übrigen ebenso frei, hierauf nicht zu reagieren.
Kannst du deine Behauptungen nicht auch einmal belegen?
Das ist doch genau das, warum die Politikaste im Moment an Glaubwürdigkeit verliert. Unverbindliche, inhaltsleere Worthülsen sollen bei möglichst vielen Wählern Anklang finden, Darauf fällt nieman mehr rein.
Es ist schon mehrfach aufgefallen, dass Flutmittel an staatliche Projekte so üppig ausgereicht werden, dass sie den Schaden bei weitem übersteigen.
Der gesuchte „Beleg“ ergibt sich aus dem Artikeltext. Dort wird – für den verständigen Leser – klar, dass das die vom Landesrechnungshof kritisierte Mittelverwendung nichts mit Filmförderung oder Strukturförderung zu tun hat. Diesen angeblichen Zusammenhang hast du hergestellt. Ohne Beleg übrigens.
Du vermischst, verwechselst, verwürfelst Dinge, die du ganz offensichtlich nicht oder falsch verstehst. Du schnappst irgendwo irgendwas auf (z.B. Vokabeln wie „Politkaste“, die du auch noch falsch abschreibst) oder denkst dir Dinge einfach aus. Bei derartiger Verworrenheit ist es auch kein Wunder, dass niemand bei dir Anklang findet und du dich von allen verfolgt fühlst.
@Tibor, @Ein BOCK, zum Gärtner gemacht , Danke für die freundlichen Hinweise, warum er nicht transparent zu finden ist hat offensichtlich doch einen gesetzlichen Hintergrund !
http://www.halle.de/de/Verwaltung/Verwaltungsorganisation/Geschaeftsbereich-Ob-05840/FB-Rechnungspruefung/
Der Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) ist die örtliche Prüfeinrichtung der Stadt Halle (Saale). Er ist nur verwaltungsintern tätig und bearbeitet keine Bürgerangelegenheiten.
Also das Telefonat darf man sich als Bürger an dieser Stelle sparen und muss auch nicht die Wohnung mangels Zuständigkeit verlassen , ,,du bist Halle“ treffend festgestellt nicht geeignet!
Die Kommune wäre trotzdem gesetzlich bei nachweislichem öffentlichen Interesse zur Auskunft verpflichtet, Ansprechpartner sind dann wieder die zuständigen Fachbereiche! Nur kennen leider das Gesetz die wenigsten Bürger, zumindest diese Transparenz dann doch wieder auf du bist Halle geeignet. Als Zitierkünstler dem folgenden Text entnommen;
Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes die notwendigen Sachkenntnisse zu verschaffen, die Grundlage für die eigene Meinungsbildung, für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten und auch für Kritik ist.
https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns-service/informationsrechte-im-ueberblick/izg/
Es gibt kommunale Fachbereiche die sich mit den hier diskutierten Themen täglich auseinandersetzen, nur Mut die müssen antworten, ich habe da schon gute Erfahrungen gemacht und sie haben keine Kosten erhoben!
War denn schon jemand beim Saatsanwalt? Nur Mut, da wird nichts passieren! Das ist eine Landesbehörde, die Flutverwaltung ist eine Landesbehörde. Dann noch der übliche Spruch von den hackenden Krähen! Alles gut gemixed und … voíla, weg isses!
Hi,
wie macht man das? Kann da jeder einfach so die Strafklage einnreichen? Muss ich ein Form einhalten? Kann ich das irgendwo im inet finden wie das geht? Danke vorraus.
@Rookie, ,,Strafanzeige online stellen“ in Browser eingeben und Entertaste drücken!
https://polizei-web.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/erevier/anzeige-erstatten/
Aber stopp und ganz, gaaaaaaaaanz vorsichtig, die Seite ist echt und Sie werden sicherlich am Ausfüllen des Formulars scheitern! Wenn man nämlich eine Strafanzeige stellt , trägt man eine ganz besondere Verantwortung, im Ziel eine ****erfolgte**** Straftat anzuzeigen und weitere zu verhindern! Dazu sollte man wenigstens wissen was Straftaten sind https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/StGB.pdf und insbesondere diesen Paragraphen kennen https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
,,Alles gut gemixed und … voíla, weg isses!“ dann doch nicht so einfach? Falls entsprechend Verstand vorhanden ist, an dieser Stelle sollte man ihn spätestens nutzen sonst ist man vielleicht selber ,,,voíla, weg isser “!
Oh,oh! Was machst du nur wieder? Was soll der Verläumdungsparagraph in diesem Zusammenhang? Wenn überhaupt, dann träfe dieser Vorwurf wohl eher auf hiesigen Thread zu!
Falschanzeigen und Ähnliches werden eher in § 164 StGB geregelt.
Wiki schreibt:
“ § 164 StGB lautet seit seiner letzten Änderung vom 1. September 2009[1] wie folgt:
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.“
Nur der Bau des Planetariums wird immer weiter hinausgeschoben und reduziert.
Das Planetarium ist bei weitem nicht das einzige Bauwerk, das später als ursprünglich geplant errichtet wird. Die „Reduktion“ hat nichts mit der vom Landesrechnungshof kritisierten Verwendung der Flutmittel für das MMZ zu tun.
Hör doch bitte auf, dir solche Lügen auszudenken. Es ist ja nicht so, als könntest du das nicht besser wissen. Du willst es anscheinend auch gar nicht besser wissen.