Urteil um Automatensprengungen: Jugendstrafen – einmal Gefängnis, einmal Bewährung

Im Fall der Automatensprengungen hat das Amtsgericht in Halle am Dienstag ein erstes Urteil gefällt.
Der 16-Jährige Angeklagte Dennis M. erhält 2 Jahre Jugendstrafe, mit Vorbewährungszeit von 6 Monaten. Er muss sich die Bewährungszeit „verdienen“ – also in den nächsten sechs Monaten alle Auflagen erfüllen. Verstößt er dagegen, geht es für ihn ins Gefängnis, sonst bleibt er frei. Auflagen sind ein wöchentliches Gespräch bei „pro familia“, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit sowie regelmäßiger Schulbesuch, eine Suchtberatung und wöchentliche Gespräche mit dem Bewährungshelfer.
Der 20 Jahre alte Angeklagte Frank H. erhielt 3 Jahre Maßregelvollzug mit Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ohne Geständnis wären die Strafen höher ausgefallen.
Beide sind des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit fahrlässiger Tötung verantwortlich. „Sie waren keine Gehilfen, sie waren Täter“, sagte die Richterin zur Begründung. „Sie haben gemeinschaftlich gehandelt“, so die Richterin. „Wenn einer als Täter handelt, ist er auch an den Folgen schuldig, tatsächlich anders wäre das wenn es nur Gehilfen wären gewesen wären, das waren sie aber nicht“.
Bei dem 16-Jährigen ging es neben der Automatensprengung noch um 5 weitere Anklagen. Unter anderem wurden ihm Körperverletzungen auf dem Markt und der Peißnitz zur Last gelegt, Drogenhandel sowie Diebstahl und Bedrohung. So soll er nach einem Ladendiebstahl in der Innenstadt dem Detektiv gedroht haben, das Geschäft anzuzünden. „Wenn ihr die Polizei ruft, zünde ich euch den Laden an.“
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