Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrschein, Arbeitgeberin zahlt 1600 Euro Geldstrafe
Eine 35-Jährige wird seit März 2023 durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Demnach wurde die Deutsche durch das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen im März des vergan-genen Jahres wegen Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 1600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt. Da die Frau weder die Geldstrafe zahlte, noch sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl.
Am Mittwoch, den 31. Mai 2023 trafen Bundespolizisten die Gesuchte gegen 10 Uhr in Brehna an. Ihr wurde der Haftbefehl eröffnet und ausgehändigt. Die Polizeipflichtige bat die Beamten ihre Arbeitsgeberin hinzuziehen zu dürfen. So wurde diese im Einverständnis der Frau in Kenntnis gesetzt. Die Arbeitsgeberin fasste sich ein Herz und bezahlte stellvertretend für die Frau die Geldstrafe von 1600 Euro.
Nach Beendigung aller polizeilich notwendigen Maßnahmen, konnte die Frau ihren Weg fortsetzen. Die ausschreibende Behörde wurde über die Eröffnung des Haftbefehls und die Zahlung des Geldbetrages in Kenntnis gesetzt.
„Die Polizeipflichtige bat die Beamten ihre Arbeitsgeberin hinzuziehen zu dürfen.“
Lernt man solche sprachlichen Verrenkungen an der Polizeihochschule? Dafür lässt man dann das Komma weg.
Besonders wertvolle Fachkraft? Welche Branche?
Pflege
Im Gewerbe ,
„Die Arbeitsgeberin fasste sich ein Herz und bezahlte…“
Es steht da nichts von wertvoller Fachkraft. Es steht auch nichts davon da, dass ihr das Geld geschenkt worden ist.
Der Facharbeiter ist zu teuer. Da soll kräftig gespart werden, -billig will ich-…. .
Beim einfordern der Führungszeugnisse sind die AG’s ganz groß aber eben nur bei denen, die nichts zu verbergen haben. Da will man ganz kleinkariert sein, den ganzen Lebenslauf zerfetzen. Ohne mit der Wimper zu zucken macht man den ehrlichen Arbeitnehmer runter. Aber bei Kriminellen da haben die ein soooo großes Herz. Der Ehrliche soll schuften und zu Fuße kriechen und darf nichts fordern. Wenn ich das Forum wieder sehe, kann einem das Arbeiten hier wirklich vergehen.
Wenn ich das so lese, muss ich ganz ehrlich sagen, dass mir das Arbeiten gehen vergehen.
Leistungserschleichung. Schaden für den ÖPNV eher nur spekulativ. Dafür gibts 1600 Euro Strafe bzw. 80 – in Worten – achtzig Tage Knast.
Falschparker im Gleisbereich, ne dreiviertel Stunde alles blockiert, hunderte Fahrgäste kommen zu spät. Strafzettelchen für den Gleisparker.
Dreiviertel Sunde?? TODESSTRAFE!!!
In jedem Fall könnte ein Betroffener dann noch zivilrechtliche Ansprüche stellen und einklagen. Und ja, der Verkehrsbetrieb macht das dann auch. Wie es bei den Fahrgästen damit aussieht, kann ich nicht einschätzen.
Merke: das eine ist die Strafe, für das nicht Bezahlen und das Strafeentziehen, das andere sind beweisbare Ausfälle, die wertverbindlich gemacht werden können-
Straf- und Zivilrecht können sooo einfach sein…
Dann müssen die Fahrgäste eben zivilrechtlich klagen, wenn sie einen nachweisbaren Schaden davongetragen haben … ich vermute aber sehr stark, dass bei sehr vielen Fahrgästen eben keine gewichtigen Gründe vorliegen.
Zur Arbeit, zu einem wichtigen Arzttermin oder anderem wichtigen Termin zu spät zu kommen, ist keine Bagatelle.
Das mag schon so sein, ist aber kein gut nachweisbarer Schaden, der sich finanziell beweisen läßt…
Da müsste mir ja einer abgehen, für andere eine Strafe zu zahlen. Aber schon aus Prinzip nicht!
Du müsstest auch erstmal so viel Geld haben.
Du must es ja wissen!