Jugendlicher wegen Vergewaltigung vorm Landgericht Halle

Dem im April 2006 geborenen Angeklagten wird eine Vergewaltigung in Tateinheit mit Herstellung eines jugendpornografischen Inhalts zur Last gelegt.
Da der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, ist die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen gemäß § 48 JGG nicht öffentlich. Nähere Einzelheiten zum Tatvorwurf und zur Einlassung können daher nicht mitgeteilt werden.
Wozu dann überhaupt ein Artikel darüber, wenn alles geheim?
Vermutlich, damit es nicht wieder heißt: „Den Tätern passiert sowieso nichts“, oder „darüber wird nicht berichtet“
„jugendpornografischen Inhalts “
Wird da auch noch unterschieden? Ich finde die Vergewaltigung schon schlimm und dann noch filmen. Der gehört weggesperrt, es ist eine Grenze überschritten.
Immer diese billigen Ausreden. Soll die Gesellschaft doch sagen, dass Täterschutz vor Opferschutz gilt. Wir Bürger haben ein Recht zu erfahren wer die Wüstlinge sind.
Wirklich mal ein inhaltlich informativer Beitrag.
Also wir haben es hier mit einem Text-Werbung-Verhältnis von etwa 75 zu 25 zu tun. Abgesehen davon: wie immer erschreckend was so abgeht. Hoffentlich kommt es zur Verurteilung. Für den Straftäter kann ich dann nur hoffen, dass er sie Seife nicht fallen lässt.
Interessante Fantasie. Dir ist sicher klar, dass jemand, der einen Sexualstraftäter vergewaltigt, ein … Sexualstraftäter ist?