17,58% aller Arbeitnehmer in Halle (Saale) bekommen Weihnachtsgeld
Vom Festbraten bis hin zu Geschenken – die Weihnachtszeit kann schnell teuer werden. Umso willkommener ist das Weihnachtsgeld, das nicht nur als finanzielle Entlastung dient, sondern auch die geleistete Arbeit würdigen soll. Während die zusätzliche Zahlung für viele Arbeitnehmer im Tarifvertrag geregelt ist, können andere nur davon träumen: Im Schnitt verspricht nur jede sechste Stellenanzeige eine Sonderzahlung in Form eines freiwillig gezahlten Weihnachtsgeldes bzw. eines vertraglich oder tariflich geregelten 13. Monatsgehalts. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherportals Allright auf Basis von Daten des Jobportals Indeed, bei der der Anteil an Jobanzeigen mit der Aussicht auf Weihnachtsgeld in den 100 größten Städten, Bundesländern und Berufen ermittelt wurde.
Saarland bietet beste Chancen auf Weihnachtsgeld & Co.
Im Bundesschnitt locken 16,91 Prozent aller Jobs mit einer Zahlung wie zum Beispiel Weihnachtsgeld. Besonders groß sind die Chancen im Saarland, wo der Anteil mit 21,59 Prozent am höchsten im Ländervergleich ist. Auch in Niedersachsen und in Thüringen gibt es mit anteilig 19,37 bzw. 19,28 Prozent vergleichsweise viele Jobs, die mit einer Sonderzahlung zum Jahresende locken. Baden-Württemberg und Brandenburg folgen mit 19 bzw. 18,84 Prozent. Deutlich geringer ist der Anteil hingegen in den drei Stadtstaaten: Hamburg (11,96 Prozent), Berlin (13 Prozent) und Bremen (15,85 Prozent) bilden das Schlusslicht des Vergleichs. Auch in Hessen und in Sachsen-Anhalt ist der Anteil an Jobs mit dem Benefit mit 16,36 bzw. 17,39 Prozent vergleichsweise gering.
Hessische Stadt lockt mit den meisten Jobs mit Zusatzzahlung
Unter den 100 größten deutschen Städten locken vor allem Arbeitgeber in Hanau mit dem Benefit: Anteilig stellen 23,7 Prozent der Jobmöglichkeiten in der Stadt Weihnachtsgeld oder Ähnliches in Aussicht. Nur etwas niedriger ist der Anteil an Stellen, die zum Ende des Jahres das zusätzliche Gehalt auszahlen, in Gera (21,94 Prozent) und in Leverkusen (21,86 Prozent). Kassel und Bergisch Gladbach reihen sich dahinter mit 21,77 bzw. 21,58 Prozent an offenen Stellen mit dem Benefit oben ein. 30 Kilometer vom Spitzenreiter Hanau entfernt müssen Arbeitnehmer hingegen lange nach einem Job mit Aussicht auf eine Zusatzzahlung suchen: Frankfurt am Main bildet mit einem Anteil von 10,85 Prozent das Schlusslicht der Städte. Ebenfalls nicht zu viel Hoffnung auf zusätzliches Geld zum Jahresende sollten sich Arbeitnehmer in Düsseldorf (11,27 Prozent) und Hamburg (11,46 Prozent) machen. Mit Wiesbaden landet eine weitere hessische Stadt im unteren Tableau: Lediglich 11,54 Prozent aller Stellenanzeigen versprechen die Auszahlung von Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalts. Auch in München, wo die Einwohner für die Lebenshaltung laut Institut der Deutschen Wirtschaft am tiefsten in die Tasche greifen müssen, gibt es die finanzielle Entlastung mit anteilig 11,77 Prozent nur selten. In Halle (Saale) sind es 17,58 Prozent.
In diesen Berufsgruppen gibt es besonders oft zusätzliches Geld zum Jahresende
Im Hinblick auf die Berufsfelder mit den besten Aussichten auf eine Zusatzzahlung steht die Kinderbetreuung an der Spitze: 36,76 Prozent der Stellen in diesem Bereich versprechen den Bonus. Mit 32,8, 30,65 bzw. 25,66 Prozent landen der Einzelhandel, die Lagerhaltung sowie die Produktion und Fertigung ebenso auf den Spitzenplätzen. Die drei Berufsgruppen sind vor allem in der Vorweihnachtszeit gefordert, da die Arbeitsbelastung zu dieser Zeit durch Extraschichten besonders hoch ist. Eine weitere systemrelevante Berufsgruppe profitiert von der Sonderzahlung zum Jahresende: 29,67 Prozent aller Jobs im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege bieten den Benefit an. Im Sportbereich und im Bereich Kunst und Kultur ist der Anteil an Jobs mit Weihnachtsgeld oder ähnlichen Zahlungen mit 2,39 bzw. 3,84 Prozent hingegen verschwindend gering. Für Ärzte gibt es die zusätzliche Zahlung in 4,96 Prozent aller Jobs. Zu den Berufsfeldern mit den wenigsten Stellen, die den Bonus versprechen, gehören auch Marketing und Softwareentwicklung mit 5,07 bzw. 5,38 Prozent.
Experte: “Bei Jobverlust ist Weihnachtsgeld ein Faktor für die Höhe der Abfindung”
“Eine Zahlung wie das Weihnachtsgeld ist nicht nur eine wichtige finanzielle Entlastung in der teuren Weihnachtszeit, sondern auch ein zentrales Zeichen der Motivation und Wertschätzung für gute Arbeit. Im Übrigen haben Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgelds, wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg ohne weitere Vorbehalte Weihnachtsgeld gezahlt hat. Regelmäßig kann ein Arbeitgeber darüber hinaus eine Weihnachtsgeldzahlung nicht von einem fortgesetzten Arbeitsverhältnis im Folgejahr abhängig machen“, sagt Paul Krusenotto, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte bei Allright. Er ergänzt weiter: “Zudem ist die Zusatzzahlung nicht nur während der Anstellung von Vorteil, sondern kann auch im Falle einer Kündigung wertvoll sein. Ein bestehender Anspruch auf Weihnachtsgeld, der vertraglich oder tariflich geregelt wird, ist nämlich Teil des relevanten Gesamtgehalts. Kommt es zu einer Kündigung, kann dieser Anspruch bei der Berechnung einer fairen Abfindung berücksichtigt werden und diese deutlich erhöhen. Wir bei Allright helfen Arbeitnehmern tagtäglich dabei, ihre Interessen nach einer Kündigung vollständig zu prüfen und durchzusetzen.”
Sämtliche relevanten Untersuchungsergebnisse wurden unter dem nachfolgenden Link grafisch aufbereitet: https://www.allright.de/arbeitsrecht/weihnachtsgeld-analyse/.









…“Jobs im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege“… na davon können die Mitarbeiter der Pflegedienste nur träumen
Weihnachtsgelder bekommen vor allem Staatsdiener , die über die Weihnachtszeit zu Hause sitzen .
Die die über Weihnachtszeit wirklich schaffen gehen , gehen leer aus.
Vor allem die hallesche Stadtverwaltung ist da ein besonders negatives Vorbild.
du bist dumm wie ne schippe dreck.
informier dich bevor du solchen schwachsinn schreibst.
Du bekommst Weihnachtsgeld, Fadamo!
@Robert: Weihnachtsgeld beim Staat bekommen auch nur noch die unteren Dienststufen. Wie gerichtlich gerade festgestellt wurde, haben Beamte im unteren Dienst nicht mal mehr genug Gehaltsabstand zu Bürgergeldlern. Aber auch die höheren Besoldungsstufen haben über Jahrzehnte weniger Aufwuchs gehabt als die unteren, und damit ist der Abstand unzulässig gesunken. Für Fachkräfte ist der ÖD nicht sehr attraktiv, zumindest nicht, wenn es Alternativen in der Wirtschaft gibt. Das ist die Realität. Ich habe in meiner Firma schon etliche Uniabsolventen und Programmierer abgeworben. Die verdienen bei mir mehr als ihr Prof. obwohl sie 15 Jahre jünger sind.
Das Weihnachtsgeld ist eh aus der Zeit gefallen, vor allem vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschaftslage.
Außerdem zählt in modernen Unternehmen das Jahresbrutto und nicht das Weihnachtsgeld.
Hast du so schlecht verhandelt? Ich denke, du bist da so erfolgreich.
Fachkräfte in der Wirtschaft handeln ihr Jahresbrutto aus, Kleingeister reden von Weihnachtsgeld. 🙂
Du redest von Weihnachtsgeld. 🙂
Wie jetzt, Dein „Arbeitgeber“ hat Dir das Weihnachtsgeld nicht bewilligt? Und da Arbeitgeber immer Recht haben, hast Du natürlich auch nicht aufgemuckt?
Paulus hat Recht. Was soll ich mit einem möglicherweise freiwilligem Weihnachtsgeld, wenn ich es sicher ins Jahresgehalt einverhandeln kann. Ob das über 12 oder 13 Monate ausgezahlt wird, interessiert nur die, die von diesem „Gimmick“ ködern lassen haben.
Bekommst du dein Gehalt jährlich ausgezahlt?
Du hast es nicht verstanden. Ist nicht schlimm. Vielleicht bekommst du ja sogar noch einen Obstkorb zu deinem 13. Gehalt.
Also nicht. Dann könntest du nachvollziehen, dass es einen Unterschied macht. Du willst nur nicht.
Für was, die sollen endlich Steuern zahlen.
Könnte es sein, dass auf „Weihnachtsgeld“ überdurchschnittlich Steuern gezahlt werden?
Du hast noch nie Steuern außer Umsatzsteuer beim Penny an der Kasse gezahlt. Zeigt Dein Kommentar.
@Bochmamm peinlicher Dummschwätzer
Angenehm.
A.W. ist also die Abk. für „peinlicher Dummschwätzer“. Wieder was gelernt.
„Du hast noch nie Steuern außer Umsatzsteuer beim Penny an der Kasse gezahlt.“
Da fehlt noch „für dein Sterni“.
Niemand zahlt an der Supermarktkasse Umsatzsteuer.
Mal auf den Kassenzettel geschaut?
Da steht der Kaufpreis drauf. Den bezahle ich. Wie der sich zusammensetzt, ist irrelevant. Ich zahle auch nicht den Lieferanten oder den Lohn der Kassiererin, den Strom für die Kühlung oder die Betriebshaftpflicht und auch keine Gewerbesteuer oder Gema. Ist trotzdem alles in dem Betrag mit drin.
Umsatzsteuer zahlt der Unternehmer und zwar an das Finanzamt. Kannst du noch so sehr mit Zetteln winken. Wenn es kein Umsatzsteuerbescheid ist, zahlst du keine Umsatzsteuer.
„Die Umsatzsteuer wird auf die Kundschaft umgelegt.“ Dürfte so ziemlich das allerallererste sein, was man bei der Selbstständigkeit lernt.
Im Übrigen: „Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten“. Deshalb wird übrigens auch Umsatzsteuerbetrug von den Finanzämtern mit am Stärksten verfolgt.
Du warst kein Unternehmer. Und kennst möglicherweise auch keinen.
Ich war nicht nur, ich bin. Ich kassiere die Umsatzsteuer von Endkunden und führe sie an das Finanzamt ab. Denn ich bin der Steuerpflichtige. Wenn ich meinen Kunden sage: „Ich lass die Ust weg“, gebe ich ihnen effektiv Rabatt in dieser Höhe. Das Finanzamt will den Umsatz trotzdem besteuern. Natürlich nur, wenn ich ihn auch angebe. Tu ich das nicht, bin ICH wegen Steuerhinterziehung dran – nicht der Kunde, der die Ust „nicht bezahlt“ hat. Denn ich muss die Ust bezahlen, weil ich der Steuerpflichtige bin.
Bist du noch Unternehmer? Sicher nicht. Sonst könntest du das nachvollziehen. Aber vielleicht warst du nie umsatzsteuerpflichtig. Aber vielleicht kennst du ja einen, der das war oder ist. Der wird dir das bestätigen, wenn du dem Onkel aus dem Internet nicht glaubst oder mal ins Gesetz siehst. Oder einfach nur mal 5 Minuten über die Zahlungsströme nachdenkst…
@ wie oft noch
Ich bin nicht mehr umsatzsteuerpflichtig, sondern nur noch §19 UstG. weil Erwerbsunfähigkeits-Rentner.
Nun gut, es könnte sein, dass wir etwas aneinander vorbeireden. Hier z.B.: „Ich kassiere die Umsatzsteuer von Endkunden und führe sie an das Finanzamt ab.“ Das bedeutet nun mal, dass der Kunde (oder seine Frau) die Ust. bezahlt, denn sonst könntest Du sie nicht kassieren.
Wie sich der Kaufpreis zusammensetzt, ist für einige Käufer übrigens sogar extrem relevant, Stichwort Vorsteuerabzug. Ich hab mir die Ust. für den gekauften Kaffee (Betriebsausgabe) auf jeden Fall immer vom Finanzamt wiedergeholt, das wäre ja nicht möglich gewesen, wenn ich sie als Kunde beim Schlecker gegenüber nicht bezahlt hätte. (Ja, das ist eine Weile her, dass ich komplett vorsteuerabzugsberechtigt war.)
Und bei innergemeinschaftlichen Geschäften haben mir meine Lieferanten selbstverständlich immer nur den Nettobetrag in Rechnung gestellt. Ich als Kunde musste keine bspw. niederländische Ust. zahlen. Natürlich setzte das meine gültige Ust.-ID voraus. (Die, die aus GB geliefert haben und ihre Kontinentalzentralen ab den Nullerjahren dichtgemacht habe, haben sich da wohl später ziemlich verzockt mit der „Sparmassnahme“, nehme ich an…)
In Tokio wurde mir übrigens später, als Tourist, auch die dortige Ust. direkt im Laden erlassen, nach Vorlage meines Passes. Die haben zwar nur 5%, aber nimmt man trotzdem natürlich gern mit. Ausfuhrdokument hab ich auch gleich bekommen, das wollte aber der Zoll in LEJ gar nicht sehen… Irgendwie alles Fälle, wo ich als Kunde die Steuer gezahlt hab, oder? *Zwinkersmiley*
Eigentlich sollten Sozialhilfe und Bürgergeldempfänger auch Weihnachtsgeld bekommen und ein menschengerechtes Weihnachtsfest haben zu können. Pro Kind 100€ und jeder Erwachsene 100€.
…oder du versuchst es mit Arbeit.
In Pflege-, Erziehungs-, und verwanden Berufen sollte es immer Weihnachtsgeld geben. In Top, versteht sich. Das ist eine gesellschaftliche Aufgabe, deren Tun entsprechend zu würdigen. Gilt auch für Polizisten und viele Berufsgruppen, die Menschen helfen, retten oder einfach den gesellschaftlichen Zusammenhalt festigen. Aber in dieser Gesellschaft wo Neid und Missgunst vorherrschen, wird das nichts werden. Dazu braucht es Mut. Hierzulande wird lieber gejammert und mit dem Finger auf Buergergeldempfänger gezeigt. Das ist das Problem.
Aber vielleicht ist es wirklich so, wie Paulus schreibt…das ganze kann ja auch im Jahresbrutto aufgehen und muss nicht unbedingt Weihnachtsgeld heißen.