ICOMOS bestätigt außergewöhnlichen universellen Wert der Franckeschen Stiftungen als Voraussetzung für UNESCO-Welterbeantrag

Ob es diesmal klappt? Die Franckeschen Stiftungen in Halle (Saale) haben einen wichtigen Schritt für die Auszeichnung als UNESCO Weltkulturerbe gemacht. Der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) bestätigt den Franckeschen Stiftungen zum Abschluss des mehrjährigen sogenannten „Preliminary Assessment“ entscheidende Erfolge bei der Herausausarbeitung des sogenannten „Outstanding Universal Value“ (OUV). Dieser ist die Voraussetzung für die Aufnahme in das UNESCO-Welterbe. Auf dem Weg dahin haben die Franckeschen Stiftungen damit eine wichtige Hürde genommen.
Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra begrüßt die nun vorgelegten Ergebnisse des ICOMOS-Zwischenberichts zum „Preliminary Assessment“: „Die UNESCO-Stätten Sachsen-Anhalts sind herausragende kulturelle Zeugnisse – und sie stehen für Ideen, die die Welt verändert haben. Auch die Franckeschen Stiftungen sind ein solcher Ort epochemachender Ideen. Ich freue mich sehr, dass diese traditionsreiche Einrichtung in den vergangenen Jahren wichtige Schritte auf dem Weg zur Anerkennung als UNESCO-Welterbe machen konnte. Bei diesen Bemühungen unterstützt das Land die Franckeschen Stiftungen nach Kräften.“
Stiftungsdirektorin Dr. Marianne Schröter unterstreicht: „Der Zwischenbescheid von ICOMOS ist für die Franckeschen Stiftungen ein großer Erfolg. Er bestätigt die internationale Anerkennung der herausragenden Bedeutung der Franckeschen Stiftungen in der Geschichte der Sozial- und Bildungsarchitektur. Franckes Ansatz der bestmöglichen Bildung für alle trägt bis heute. Nun haben wir die Möglichkeit, die nächsten Schritte im Antragsprozess zu planen.“
Die Franckeschen Stiftungen waren die erste Stätte in Deutschland, die das weltweit neue Verfahren des „Preliminary Assessment“, unterstützt vom Auswärtigen Amt und dem Land Sachsen-Anhalt, erfolgreich durchlaufen konnte. Der Einsatz der Landesmittel hat sich gelohnt: Der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS bestätigt in seinem Zwischenbericht, dass die Franckeschen Stiftungen in einem Antrag auf Aufnahme in das UNESCO Welterbe einen „Outstanding Universal Value“ (OUV) nachweisen könnten. Er ist die Grundlage für die Anerkennung. Nun gilt es, im Rahmen eines zu erarbeitenden Vollantrags die Belege für den außergewöhnlichen universellen Wert des Denkmal- und Bildungsensembles der Franckeschen Stiftungen aufzubereiten und eine Entscheidung vor dem Welterbekomitee der UNESCO anzustreben.
Hintergrund
Die Franckeschen Stiftungen sind ein einzigartiges Zeugnis sozialer und pädagogischer Architektur bürgerlichen Ursprungs aus dem Zeitalter des Barock. Sie wurden 1698 von dem Theologen und Pädagogen August Hermann Francke (1663–1727) gegründet. Im Zentrum des Gebäudeensembles stand die Idee von einer bestmöglichen Bildung für alle. Das Hauptaugenmerk lag darauf, jungen Menschen gemäß ihren individuellen Begabungen maßgeschneiderte schulische Ausbildungsgänge zu ermöglichen. Dabei sollte die Herkunft keine Rolle spielen. Dieser Ansatz war zukunftsweisend und ist bis heute beispielgebend. Auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts herrscht über politische und kulturelle Grenzen hinweg Einigkeit darüber, dass die Bewältigung der anstehenden Aufgaben der Menschheit im Allgemeinen und die Behebung von sozialen, ökonomischen, gesundheitlichen und ökologischen Herausforderungen im Besonderen nur durch den Zugang zu Bildung für alle Menschen gelingen kann und zwar unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Zugehörigkeit.
Eben diese Idee hat Francke vor dreihundert Jahren auf eindrucksvolle Weise umgesetzt. Zwischen 1698 und 1748 entstand ein baulich eindrucksvolles Ensemble dem ein Waisenhaus, zahlreiche Schulen (für Jungen und Mädchen) und Internate, eine Bibliothek, eine berühmte Kunst- und Naturalienkammer sowie Wirtschafts- und Fürsorgebetriebe (Apotheke, Labore, Buchdruckerei, Verlag, Buchhandlung, Krankenhaus, landwirtschaftliche Betriebe) gehörten.
Seit 1999 stehen die Franckeschen Stiftungen auf der deutschen Tentativliste für die UNESCO-Welterbeliste. Ein erster Antrag wurde 2016 aus dem Wettbewerbsverfahren zunächst zurückgezogen.
Der ICOMOS-Denkmalpflegerat ist die entscheidende fachliche Instanz für die UNESCO, dessen Empfehlung ausschlaggebend ist. Damit haben die Stiftungen den Titel so gut wie sicher. Wer die Stiftungen kennt und ihre historische Bedeutung einordnen lann für Deutschland, für Europa, für Nordamerika aber auch Teile Asien konnte keinen Zweifel an ihrem Welterberang haben. Glückwunsch allen Beteiligten! Ein historischer Tag auch für die Stadt Halle!
„Franckes Ansatz der bestmöglichen Bildung für alle trägt bis heute.“ Wohl eher nicht. Davon ist nicht sehr viel übrig geblieben, wenn man das jetzige Bildungssystem betrachtet. Den meisten Lehrern sind die Schüler heutzutage völlig egal 🙁 Kann ich aber tatsächlich nachvollziehen!
@… Dann seiere hier nicht rum, sondern guck Dir doch mal die Arbeit der Stiftungen an, ist auch gar nicht weit. Da ist keinem egal, wer was wie lernt. Und dann wär Dir vielleicht nicht mehr alles so kommentaregal.