A143: Planunterlagen für den Weiterbau liegen aus – neue Klagen?
Zum Weiterbau der A143 als Nordumfahrung von Halle ist die nächste Runde gestartet. Seit Montag und noch bis zum 19. April liegen die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Wettin-Löbejün sowie in den Gemeindeverwaltungen Petersberg, Teutschenthal und Salzatal aus. Bis zum 3. Mai haben Bürger und Vereine Zeit, Einwendungen hervorzubringen.
Der geplante, gut 12,7 Kilometer lange Streckenabschnitt der A 143 beginnt nördlich der Anschlussstelle (AS) an die B 80 (Halle-Neustadt) in Höhe Bennstedt und erstreckt sich bis zum Autobahndreieck (AD) Halle Nord. Zusammen mit dem bereits gebauten südlichen Abschnitt (AD Halle-Süd bis AS Halle-Neustadt), der bereits seit Oktober 2004 unter Verkehr ist, verbindet die noch zu bauende Trasse die beiden Bundesautobahnen A 38 im Süden und die A 14 im Norden und schließt damit den Autobahnring um Halle.
Der Streit um die Autobahn läuft seit Jahren. Bereits am 18. Mai 2005 gab es für das Vorhaben einen Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes. Diesen hatte das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage von Naturschützern für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das Gericht führte zur Begründung insbesondere aus, dass die Planfeststellung nicht den Anforderungen des Naturschutzrechts genüge. Rechtlich zu beanstanden sei die Behandlung des Habitatschutzes, des Artenschutzes und der Fachplanerischen Abwägung der Naturschutzbelange. Die festgestellten Mängel rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht die vom Kläger mit seinem Hauptantrag begehrte Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Es sah vielmehr die Möglichkeit der Heilung in einem ergänzenden Verfahren.
Die jetzt vorgelegte Planänderung ist der zweite Teil der 4. Änderung und Ergänzung im Rahmen dieses ergänzenden Verfahrens. Zum ersten Teil der 4. Änderung und Ergänzung fand im vergangenen Jahr das Anhörungsverfahren statt. Die Unterlagen wurden vom 09.05.2016 bis zum 08.06.2016 in den betroffenen Gemeinden der Öffentlichkeit zur Einsicht gegeben. Vom 27.09.2016 bis zum 29.09.2016 wurden die eingegangen Einwendungen und Stellungnahmen in Bennstedt mit Vertretern des Vorhabenträgers erörtert. Gegenstand der vergangenen Auslegung waren vor allem Überarbeitungen der naturschutzfachlichen Unterlagen. Inhaltlich beruhten die Änderungen auf erneuten umfassenden naturschutzfachlichen Untersuchungen, die eine Änderung sowohl der technischen Planung (insbesondere Verlängerung des Landschaftstunnels bei Friedrichsschwerz, Gradientenanpassung) als auch des naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzepts erforderlich machten. Ziel ist u. a. die Reduzierung der Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“.
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