Abschaltung von Heizung und Warmwasser bei 960 Wohnungen im Südpark droht: Vermieter entschuldigt sich für Verzögerung wegen Zahlungsverkehr-Umstellung – angeblich Zahlung in letzter Minute, EVH hat aber noch nichts auf dem Konto

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8 Antworten

  1. Klodeckel sagt:

    Druck auf ihren Vermieter-haha

  2. Umgeschaut sagt:

    Der Wind weht wohl dort von der Märchenwiese… wer es denn mal glaubt. Solange, wie ein Mahnprocedere dauert, stellen die doch keine Zahlung um. Das scheint inzwischen wohl Methode zu sein; wer weiß, welche anderen Lücken da gestopft werden mußten in der Zwischenzeit…

  3. ausdiemaus sagt:

    Heizung abstellen?, bei diesem Wetter! — sollte keine Pprobleme bereiten. 🙂
    Warmwasser?– Schüssel aufn Balkon und erst Mittags waschen.
    Hört war euren Gaucklerpredige! 😀

    • Urhallenser sagt:

      „Hört war euren Gaucklerpredige!“??? Erklärst Du/uns Dein Deutsch-Rumänisch?

      • althallenser sagt:

        Muss ich das?, du kennst dich doch da aus, du banater rumpelstilchen 🙂
        Ach ja der gaucklerprediger war ja mal der grüssaugust von De- kannste ja nicht wissen 😀

  4. Mephisto sagt:

    Wer braucht derzeit Heizung? Und wenn es kühler wird, gibt es eben noch mehr Lagerfeuer im Südpark

    • Franz2 sagt:

      Es geht aber darum, dass Mieter – auch wenn es vielleicht der Sozialstaat ist – trotzdem vollständig Miete bezahlt – also auch für Warmwasser und Heizung, egal wie das Wetter ist. Die Mieter hätten natürlich auch die Miete kürzen können.

  5. Sparschwein sagt:

    Das Geld ging vorhin auf meinem Knax Konto ein

  6. 10010110 sagt:

    Die EVH empfiehlt betroffenen Mietern, “sich gemeinsam zu finden und Druck auf ihren Vermieter auszuüben, um eine Lösung zu finden.

    Klar, irgendwelche Rumänen und Bulgaren, die kein Deutsch sprechen, sollen sich zusammenfinden und Druck auf den Vermieter ausüben, wo sie wahrscheinlich selber noch nichtmal einen Mietvertrag unterschrieben haben, sondern das alles über irgendwelche Mittelsleute läuft. 🙄 Nur deswegen funktioniert die ganze Masche ja.

  7. Balduin sagt:

    Wir haben als Mieter in der Telemannstrasse 19 immer pünktlich unsere Miete an die Belvona in Düsseldorf bezahlt, darin enthalten auch die Kosten für Warmwasser und Heizung. Jetzt sollen wir als Mieter dafür bestraft werden, dass der Vermieter diese Kosten nicht an die EVH weiter gibt?
    Dies ist in meinen Augen eine Unterschlagung von Geldern durch die Belvona und muss mit gerichtlichen Maßnahmen geahndet werden. Hier muss aber die EVH oder sogar der Rat der Stadt Halle tätig werden , wir als Mieter tragen doch nicht die Schuld. Wie soll das im Winter werden? Folgeschäden sind doch dann an der Tagesordnung ( Rohre frieren ein oder platzen) auch gesundheitliche Folgen kann es haben. Es sind auch hier genug Familien mit Kindern betroffen, dass alles soll so hingenommen werden? Hier muss auch die Stadt eingreifen

  8. Balthasar sagt:

    Wir Mieter haben pünktlich unsere Miete an die Belvona in Düsseldorf bezahlt, darin auch enthalten die Kosten für Warmwasser und Heizung, jetzt sollen wir dafür bestraft werden ?
    Hier muss die EVH oder sogar die Stadt an den Vermieter herantreten und wenn es nicht anders geht das Gericht einschalten. Wir Mieter tragen hierfür nicht die Schuld. Von Seiten des Vermieters ist es eine Unterschlagung von Geldern. Was ist denn noch alles in diesem Land möglich, dass so etwas passieren kann und der kleine Mann dafür bestraft wird.

    • Verwalter sagt:

      Die EVH und die Stadt tritt ja an den Vermieter heran auch gerichtlich. Aber nur zur Beitreibung ihrer Außenstände bei dem Vermieter im Rahmen der regulären Mahnverfahren. Ob da ein Mieter seine Nebenkostenvorauszahlung im laufenden Monat geleistet hat oder nicht, ist völlig unerheblich. Das letzte Mittel seitens der EVH ist dann die Versorgungseinstellung, und auch das völlig unabhängig von der Zahlung der Mieter. Denn es handelt sich um Vorauszahlungen der Mieter auf die Nebenkostenabrechnung im Folgejahr und nicht auf direkte laufende Kosten, die der Vermieter für die Bewirtschaftung seiner Immobilie zu erbringen hat. Letztere hat er auch zu leisten, wenn die komplette Hütte leer steht. Ist die Versorgung eingestellt, kann der Mieter die Miete kürzen oder die Zahlung wegen Unbewohnbarkeit ganz einstellen. Ändert aber am Resultat nichts. Mehr ist nicht möglich und wird gegenüber dem Eigentümer gesetzlich auch nicht geahndet. Kommt ein Mieter wegen der Versorgungseinstellung zu Schaden, kann das anders aussehen, ist dann aber eine gerichtliche Einzelfallentscheidung.

  9. Fs sagt:

    Soft auflösen dem Verein und die Verantwortlichen in Haft

  10. KGS sagt:

    Erkundigt euch bei der EVH wie hoch der Rückstand für das jeweilige Haus ist. Rechnet es auf die Wohnungen herunter und behaltet exakt dieses Geld ein bei den nächsten Mietzahlungen.
    Schließt als mietergemeinschaft einen eigenen versorgungsvertrag…und zeigt den Geschäftsführer der Bande wegen Unterschlagung an.

  11. Wenn Balduin zu Balthasar wird sagt:

    „Balduin“ und „Balthasar“ – Zwillinge im Geiste.
    Sagenhaft, wie sehr sich die Beiträge der „beiden“ im Wortlaut doch gleichen!

  12. Verwalter sagt:

    @Suchbegriff … schlau gegoogelt aber nicht verstanden. Zum ersten waren in dieser Diskussion von Mietergemeinschaften die Rede, nicht von Notgemeinschaften. Zum Zweiten müssen Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.Bsp. Insolvenz des Eigentümers oder gepfändete Konten desselbigen, also tatsächliche Zahlungsunfähigkeit. Das ist bei der Belvona aber nicht der Fall. Selbst bei Gründung einer solchen Notgemeinschaft wird der Versorger mit dem Eigentümer in jedem Fall in Verbindung treten und Letzterer wird seinen Senf dazu geben. Ich empfehle sehr, Google Ergebnisse im Kontext zu lesen und mit der tatsächlichen Situation zu vergleichen. Das ist natürlich schwierig, wenn man von der Situation des Eigentümers nur Vermutungen hat aber keine echten Infos und geht fix nach hinten los. Aber schön, dass es Google gibt. Brauchen wir ja keine Fachläute mehr sondern nur noch Such-und-Find-Experten 😂😉

    • Leuter Fachexperden sagt:

      Was sind denn Notgemeinschaften? Woraus bestehen die?

      Nein, Insolvenz oder gepfändete Konten sind keine Voraussetzungen.

      Bei der Belvona kam es bisher zu einer kurzfristigen Einigung zwischen Vermieter und EVH. Zu keiner Zeit war das Wasser oder die Heizung tatsächlich gesperrt.

      Sei doch nicht bockig, weil du das nicht wusstest. Freu dich, dass du heute was gelernt hast! 🙂