Anmeldung zum Wintersemester: Stadt Halle bietet wieder Sondertermine für Studierende an
Auf die Anmeldungen der Studenten im Wintersemester 2023/2024 hat sich die Stadt Halle (Saale) nach eigenen Angaben eingestellt: Seit Montag haben Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, online ihren Zuzug nach Halle (Saale) bekannt zu geben bzw. voranzumelden. Dieser Service des Fachbereichs Einwohnerwesen verkürzt die Wartezeit bei der notwendigen persönlichen Vorsprache im Bürgerservice. Für diese bietet die Stadt zwischen 11. September und 28. Oktober zusätzliche Termine nur für Studierende an. Die Termine können auf www.terminvereinbarung.halle.de in einer gesonderten Vergabe online gebucht bzw. telefonisch (Mo.-Fr.: 8 bis 18 Uhr) über die 0345 2210 und 115 (ohne Vorwahl aus dem Stadtgebiet) vereinbart werden.
Bei der Anmeldung einer Nebenwohnung ist zu beachten, dass die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erhebt. In diesem Fall ist das Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gem. § 22 Bundesmeldegesetz auszufüllen und unterschrieben mitzubringen. Der Antrag und die Unterlagen zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer können per E-Mail an zweitwohnungssteuer@halle.de geschickt oder persönlich bei der Anmeldung im Bürgerservice abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich im Rahmen der Sprechzeiten Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr bei der Abteilung Steuern, Schmeerstraße 1, 06108 Halle (Saale) vorzusprechen. Bei Fragen zur Zweitwohnungssteuer stehen die Mitarbeiter unter 0345 221 4415 /4427 gern zur Verfügung.
Auch Studenten aus dem Ausland müssen sich zunächst in einer der beiden Bürgerservicestellen anmelden. Studierende, die nicht aus einem Land der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als 3 Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldung bei der Bürgerservicestelle eine Aufenthaltserlaubnis, die bei der Ausländerbehörde der Stadt zu beantragen ist.
Infos und zum Verfahren und Formulare auf www.halle.de
Studieninteressenten wäre eigentlich das passende Wort, denn sie studieren ja noch nicht.
Studieninteressenten geht aber nicht, weil das voll Nazi ist, also müsste es Studieninteressenten und Studieninteressentinnen heißen. Wobei man da die restlichen 63 Geschlechter immer noch nicht angesprochen hätte. ☹️
Also kann die korrekte Anrede nur Studien:Interessen:tinnen (m/w/d) heißen oder Studieninteressierende.
Wobei Studieninteressierende im Grunde genommen auch falsch ist, denn dieser grammatikalische Casus besagt, dass der/die/dasjenige (m/w/d) sich im Moment für Studien interessiert.
Es ist aber durchaus möglich, dass … ähm… die Person sich zwar für ein Studium beworben hat, sich aber im Moment für eine Flasche Bier interessiert, eine biertrinkende Person also ist.
Danke. Es gibt noch denkende Menschen. Mein Tag ist ein wenig gerettet.
Möge der Wahnsinn alsbald ein Ende finden.
Studieninteressierte
Ab wann ist man denn Studierender und nicht mehr nur Studieninteressent?
„Bei der Anmeldung einer Nebenwohnung ist zu beachten, dass die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erhebt.“
Armen Studierenden in die Tasche zu greifen, dafür ist die Stadtverwaltung noch in der Lage, wenn auch sonst kaum etwas anderes funktioniert.
An solchen Kommentaren zeigen sich die Opportunisten, die sich immer gern die Rosinen rauspicken. Wo ist das Problem, seinen Hauptwohnsitz in der Stadt anzumelden, in der man die meiste Zeit verbringt? Damit spart man sich die Steuer. Wer als „armer Student“ zwei Wohnsitze haben kann, der kann sich auch die Steuer leisten. Irgendwann wird’s mal Zeit, bei Mutti und Papi auszuziehen und mit dem wahren Leben konfrontiert zu werden.
Das sogenannte wahre Leben in Halle ist nun wirklich nicht das Wahre.
„Wer als „armer Student“ zwei Wohnsitze haben kann, der kann sich auch die Steuer leisten.“
10010110,
Sie machen sehr deutlich, dass Sie vom Leben junger Studierender nicht viel Ahnung haben, weil Ihnen einfach der Einblick fehlt. Die Art des Studierens hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Da sind zum Beispiel die dualen Studierenden, deren Universität woanders liegt als der Ort des Arbeitgebers. So etwas macht tatsächlich zwei Wohnsitze notwendig. Von daher ist die Zweitwohnsitzsteuer durch die Stadt Halle in der Tat ein Griff in die Tasche der Studierenden.
„Irgendwann wird’s mal Zeit, bei Mutti und Papi auszuziehen und mit dem wahren Leben konfrontiert zu werden.“
Der alte Mann und seine Vorurteile gegenüber jungen Menschen. 🙂
Die tun gerade so, als würde man dort Bildung erhalten.
Traurig.
Beim Fachbereich Einwohnerwesen? Wer tut so?
„Stadt Halle bietet wieder Sondertermine für Studierende an“
Gibt es auch Sondertermine für Studenten?
Nein.