Arbeitskreis Innenstadt kritisiert Abrissarbeiten am Hasi
Der Arbeitskreis Innenstadt (AKI), der sich seit DDR-Zeiten um die Bewahrung der Baudenkmäler in der halleschen Innenstadt kümmert, übt heftige Kritik an der Halleschen Wohnungsgesellschaft (HGW) an erfolgten Abrissarbeiten auf dem Hasi-Gelände in der Hafenstraße.
„Während der gesamten Zeit der Nutzung des Grundstückes Hafenstraße 7 wurde dem Capuze e.V. unrechtmäßiges Handeln in verschiedenster Hinsicht vorgeworfen, meist ohne Nachweis. Man sollte selbstverständlich davon ausgehen, dass die HWG als städtische Wohnungsgesellschaft nach der Rückübernahme größten Wert auf klare Rechtskonformität ihres Handelns legt. Erstaunlicherweise war bisher das Gegenteil zu erleben“, so der Vorsitzende Henryk Löhr.
Das Gelände sei „rabiat beräumt“ worden. Neben älteren Gewächshäusern sei auch das Kessel- und Reglerhaus der ersten halleschen Gasanstalt abgerissen worden. „Der zeittypisch durchaus ansprechend gestaltete Klinkerbau wurde 1894 errichtet und war als Teil des ausgewiesenen Kulturdenkmals Hafenstraße 7 ein interessantes und wichtiges Zeugnis der Industriegeschichte Halles“, so Löhr, der darauf verweist, dass die Entwicklung und Bedeutung des Geländes und seiner Bauten sehr fundiert in dem vom Capuze e.V. herausgegebenen Heft „Geschichte eines vergessenen Denkmals. Die Gasanstalt I in der Hafenstraße 7 Halle an der Saale“ dokumentiert worden sei.
„Ein solcher Abriss wie auch jede andere bauliche Veränderung hätte natürlich, wie jeder Denkmaleigentümer wissen sollte, einer vorherigen Genehmigung in einem geordneten Antragsverfahren bedurft“, so Löhr. „Auch war der Zustand des Gebäudes keinesfalls so schlecht, dass daraus ein Komplettabriss zu rechtfertigen gewesen wäre.“ Weil die Hasi.-Besetzer nassen Schutt und Gerümpel im Zuge der Besetzung aus dem Bau geschaft und das Dach repariert haben, sei es gar in einen als Werkstatt nutzbaren Zustand versetzt worden. „Es ist überhaupt nicht erkennbar, warum es nicht im Rahmen einer künftig von der HWG vorgesehenen Wohnnutzung des Grundstücks in ebensolcher Weise hätte einbezogen werden können.“
Auch kann Löhr keinen sachlichen Grund für die an den Tag gelegte Eile bei der Beräumung des Grundstücks erkennen. „Die Beseitigung des Baudenkmals geschah unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen, wo die Aufmerksamkeit allgemein ganz anderen Dingen zugewandt ist.“ Dubisthalle.de und die StäZ haben die Abrissarbeiten dokumentiert. „Der Mitteldeutschen Zeitung waren die brisanten Ereignisse bis heute keine Meldung wert“, bedauert Löhr. Dabei ist dieser bereits seit zwei Wochen bekannt.
Zu Aussagen der HWG, die von einem „bedauerlichen Missverständnis“ spricht, meint Löhr, dies sei „eine äußerst dürftige Einlassung für einen klaren Bruch des Denkmalrechtes durch ein städtisches Unternehmen. Wer kann bei der Totalzerstörung eines offensichtlich historischen Gebäudes von mehr als 100 qm Grundfläche wen missverstanden haben? Wie kann ein solches „Missverständnis“ zumal auf einem Grundstück passieren, das in allerjüngster Zeit Gegenstand heftiger öffentlicher Kontroversen war?“
Löhr fragt sich, was das Ziel der Aktion war. „Sollte mit dem Abriss Freiraum für eine wirtschaftlich attraktivere Neubebauung geschaffen werden oder sollte einfach nur eine Nutzung des Geländes vorerst unmöglich gemacht werden? Die Gründe für dieses verantwortungslose Handeln müssen die zuständigen Aufsichtsgremien herausfinden, im Zweifelsfalle auch juristische Instanzen. Es muss geklärt werden, wer die Verantwortung für dieses Handeln trägt“, so Löhr. Nun gelte es, größtes Augenmerk auf die weiteren Denkmalobjekte auf dem Gelände zu legen. Dazu gehören das an der Straße liegende Beamtenhaus, aber auch die erhaltenen gemauerten Tassen der drei Gasometer sowie die Reste der Grundstücksbegrenzung mit dem schmiedeeisernen Tor sowie der Bunker auf dem Gelände.
Doch auch eine effektive Sicherung des nun leerstehenden Beamtenhauses vor weiterem Schaden sei nötig. Denn seit der Übernahme durch die HWG fehlen die Fensterflügel, Türen stehen offen. „HWG-Führung, Stadtverwaltung und Stadtrat stehen in der Pflicht, Sorge zu tragen, dass Prüfung und Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Baudenkmal Hafenstraße 7 in geordneten rechtlichen Bahnen verlaufen, wie es nicht nur für ein städtisches Unternehmen die größte Selbstverständlichkeit sein sollte.“
Endlich schafft jemand mal Tatsachen und irgendein Heini hat wieder etwas zu meckern. Einfach nur furchtbar!!!
Aber sonst gehts gut, oder?
Genau. Marktkirche abreißen! Tatsache.
Denkmalschutzrechtliche Anliegen sind also lediglich Meckereien eines Heinis?
Das Einzige, das furchtbar ist, ist ihre nicht vorhandene Weitsicht.
Die Sperrmüllaktion kann man nur begrüßen. Wer hätte denn das Kessel- und Reglerhaus von der Straße aus gesehen?
https://transit-magazin.de/2018/12/demolieren-statt-diskutieren/
@farbspektrum: es gibt auch Leute, die sich außerhalb eines Kfz befinden, die sehen es dann…ich hab im Hasi-Kontext immer was von Linksterrorismus gehört, würde mir nun wünschen, dass für die HWG ein ähnlicher Terminus benutzt wird, sowas wie: kriminelle Immobilienzocker oder rücksichtslose-real-estate-Heuschrecke. Der normale Häuslebauer muss jeden Furz beantragen, den er lassen will und die Hallesche Wucher Gesellschaft macht was sie will.
Dann zeig sie doch an, deine „kriminelle[n] Immobilienzocker“. Hier:
Staatsanwaltschaft Halle
Merseburger Str. 63,
06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345 2203789
Mach hinne und laber hier nich rum!
Zuerst haben ja wohl die Leute vom Capuze-Verein gegen Denkmalschutzbestimmungen verstossen, indem Schrottgitter an die Fenster geschraubt und geschweißt wurden, die Fassade beschmiert und mit Glanzfolien tapeziert wurde, Holzterassen angebaut, Pfeiler abgerissen, das eiserne Tor beschädigt und der Vermüllung des Grundstücks keine Grenzen gesetzt wurden. Wo war da der Aufschrei des AKI?
„Neben älteren Gewächshäusern “
Das ist ja nun völlig sinnentleert.
Stimmt, hat man auch nicht gesehen.
Manchmal solltest du einfach mal besser nix sagen.
Die sieht man sogar im Threadfoto. Machen wirklich den Eindruck von erhaltenswertem Denkmal. Jetzt fehlt nur noch , dass der Bagger einen Eidechse totgefahren hat.
@farbkuller: Text nicht richtig gelesen, ich will niemanden anzeigen, es reicht mir, keine Geschäfte mit dem Verein zu machen. Ich möchte aber schon, dass die Entmietungs-WG nach der Kulturdenkmalzerstörung jetzt auch unter Terrorismusverdacht steht wie die Hasis. Populismus muss einfach gerecht verteilt werden.
Sollte die HWG beim Verfassungsschutz auftauchen, können wir ja gerne darüber reden. Deine Polemik ist aber putzig.
Doch, nicht nur richtig gelesen. Auch Intention verstanden. Du willst nur labern. Populismus gleich verteilen. Das ist dann aber auch … ähhh … ja: populistisch. Du weißt genau, daß hier im Thread nichts passiert – außer Labern, und da kann man ruhig noch mal Laberkram-Populismus-Mist draufstapeln? Klasse Haltung. Beachte, daß du dich hier in der Öffentlichkeit bewegst. Die HWG findet es bestimmt ganz toll, was du da über diese als „kriminelle Immobilienzocker“ faselst, ohne das irgendwie ernst zu meinen geschweige ein paar Trümpfe auf der Hand zu haben. Paß mal auf, daß nicht die Greiferlein an deiner Haustüre klingeln!
Jeder private Eigenheimbesitzer wird auf das höchste bestraft wenn der Denkmalschutz missachtet wird. Und eine große städtische auf Gewinnmaximierung agierende Wohnungsgenossenschaft macht was sie will, ohne Konsequenzen zu bekommen. Eindeutig ist Ziel der HWG das Gelände zu beräumen damit neu gebaut werden kann, da Neubau billiger ist als denkmalgeschützte Sanierung. Gut das sich jemand für den Erhalt des Denkmal und anderer Denkmalgebäude in Halle einsetzt.
Jeder private Eigenheimbesitzer wird auf das höchste bestraft wenn der Denkmalschutz missachtet wird.
Nenne bitte ein konkretes ein Beispiel.
Zumal auch kaum ein Eigenheim als Denkmal eingestuft wird. Noch nicht, aber vielleicht in 100 Jahren…
Aus privaten Umfeld sind mir einige bekannt.
Allerdings sollte privat auch privat bleiben. Etwas mehr Umsicht steht allen gut.
Euch verlogenen Janusgesichtern erst recht.
Die Stadt hat auch das denkmalgeschützte Planetarium abgerissen. In Halle macht doch jeder was er will und wird am Ende dafür belohnt.
So haben alles was davon und es muss nichts geändert werden.
@farbkuller: lol…“Greiferlein an deiner Türe“…Jura hast du auf jeden Fall nicht studiert, wir leben nämlich nicht mehr in der DDR oder in China. Ich passe somit ganz bestimmt nicht auf, wenn ich polemisiere. Hier herrscht Meinungsfreiheit und ich orientiere mich an unseren „besorgten“ Bürgern: „das wird man doch wohl mal sagen dürfen.“ Aber schön, dass du so bemüht warst.
Bin gespannt, was die Denkmalbehörde entscheidet. Dürfte nicht so einfach sein, wenn man mit zweierlei Maß misst. Denn die Anzeigen der HWG zur Nutzungszeit von Capuze, wenn in den letzten 3 Jahren durch den Verein gegen Denkmalrecht verstoßen wurde, wurden von der Stadtverwaltung nicht bearbeitet oder abgewiegelt. Gleichzeitig wurden auch nie Anzeigen und Beschwerden von Anwohnern mit der Bitte um bauaufsichtliche Prüfung der Nutzung oder Bauarbeiten bearbeitet.
Die Hütten können weg, und macht nicht solch ein Theater um diesen Mist.
Wenn man schon so ein kompletter Kultur-Banause ist, sollte man das nicht öffentlich äußern. So wenig Ahnung ist zum Fremdschämen.
Wer sich das Foto genau ansieht weiß doch Bescheid. Papenburg und hwg eine selige Gemeinschaft. Ist der OB nicht im Aufsichtsrat der HWG? Papenburg und Stadtverwaltung?!
AR ist aber nicht GF, den unterschied darfst du mal nachlesen, und auch gleich über die Aufgaben eines AR.
Und nein, bei Papenburg sind andere im Aufsichtsrat, keine von der Stadt
Zitat DenkmalSchutzGesetz Sachsen-Anhalt:
„§ 21
Zerstörung eines Kulturdenkmals
(1) Wer vorsätzlich ohne die nach § 14 Abs. 1 und 2 erforderliche Genehmigung ein Kulturdenkmal oder einen wesentlichen Teil eines Kulturdenkmals zerstört oder in seiner Denkmaleigenschaft wesentlich beeinträchtigt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
(2) Kulturdenkmale und Reste von Kulturdenkmalen, die infolge strafbarer oder ordnungswidriger Handlungen wesentlich beschädigt oder zerstört wurden, können vorbehaltlich der Rechte Dritter eingezogen werden.“
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