Arbeitskreis Innenstadt kritisiert Abrissarbeiten am Hasi

Der Arbeitskreis Innenstadt (AKI), der sich seit DDR-Zeiten um die Bewahrung der Baudenkmäler in der halleschen Innenstadt kümmert, übt heftige Kritik an der Halleschen Wohnungsgesellschaft (HGW) an erfolgten Abrissarbeiten auf dem Hasi-Gelände in der Hafenstraße.
„Während der gesamten Zeit der Nutzung des Grundstückes Hafenstraße 7 wurde dem Capuze e.V. unrechtmäßiges Handeln in verschiedenster Hinsicht vorgeworfen, meist ohne Nachweis. Man sollte selbstverständlich davon ausgehen, dass die HWG als städtische Wohnungsgesellschaft nach der Rückübernahme größten Wert auf klare Rechtskonformität ihres Handelns legt. Erstaunlicherweise war bisher das Gegenteil zu erleben“, so der Vorsitzende Henryk Löhr.
Das Gelände sei „rabiat beräumt“ worden. Neben älteren Gewächshäusern sei auch das Kessel- und Reglerhaus der ersten halleschen Gasanstalt abgerissen worden. „Der zeittypisch durchaus ansprechend gestaltete Klinkerbau wurde 1894 errichtet und war als Teil des ausgewiesenen Kulturdenkmals Hafenstraße 7 ein interessantes und wichtiges Zeugnis der Industriegeschichte Halles“, so Löhr, der darauf verweist, dass die Entwicklung und Bedeutung des Geländes und seiner Bauten sehr fundiert in dem vom Capuze e.V. herausgegebenen Heft „Geschichte eines vergessenen Denkmals. Die Gasanstalt I in der Hafenstraße 7 Halle an der Saale“ dokumentiert worden sei.
„Ein solcher Abriss wie auch jede andere bauliche Veränderung hätte natürlich, wie jeder Denkmaleigentümer wissen sollte, einer vorherigen Genehmigung in einem geordneten Antragsverfahren bedurft“, so Löhr. „Auch war der Zustand des Gebäudes keinesfalls so schlecht, dass daraus ein Komplettabriss zu rechtfertigen gewesen wäre.“ Weil die Hasi.-Besetzer nassen Schutt und Gerümpel im Zuge der Besetzung aus dem Bau geschaft und das Dach repariert haben, sei es gar in einen als Werkstatt nutzbaren Zustand versetzt worden. „Es ist überhaupt nicht erkennbar, warum es nicht im Rahmen einer künftig von der HWG vorgesehenen Wohnnutzung des Grundstücks in ebensolcher Weise hätte einbezogen werden können.“
Auch kann Löhr keinen sachlichen Grund für die an den Tag gelegte Eile bei der Beräumung des Grundstücks erkennen. „Die Beseitigung des Baudenkmals geschah unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen, wo die Aufmerksamkeit allgemein ganz anderen Dingen zugewandt ist.“ Dubisthalle.de und die StäZ haben die Abrissarbeiten dokumentiert. „Der Mitteldeutschen Zeitung waren die brisanten Ereignisse bis heute keine Meldung wert“, bedauert Löhr. Dabei ist dieser bereits seit zwei Wochen bekannt.
Zu Aussagen der HWG, die von einem „bedauerlichen Missverständnis“ spricht, meint Löhr, dies sei „eine äußerst dürftige Einlassung für einen klaren Bruch des Denkmalrechtes durch ein städtisches Unternehmen. Wer kann bei der Totalzerstörung eines offensichtlich historischen Gebäudes von mehr als 100 qm Grundfläche wen missverstanden haben? Wie kann ein solches „Missverständnis“ zumal auf einem Grundstück passieren, das in allerjüngster Zeit Gegenstand heftiger öffentlicher Kontroversen war?“
Löhr fragt sich, was das Ziel der Aktion war. „Sollte mit dem Abriss Freiraum für eine wirtschaftlich attraktivere Neubebauung geschaffen werden oder sollte einfach nur eine Nutzung des Geländes vorerst unmöglich gemacht werden? Die Gründe für dieses verantwortungslose Handeln müssen die zuständigen Aufsichtsgremien herausfinden, im Zweifelsfalle auch juristische Instanzen. Es muss geklärt werden, wer die Verantwortung für dieses Handeln trägt“, so Löhr. Nun gelte es, größtes Augenmerk auf die weiteren Denkmalobjekte auf dem Gelände zu legen. Dazu gehören das an der Straße liegende Beamtenhaus, aber auch die erhaltenen gemauerten Tassen der drei Gasometer sowie die Reste der Grundstücksbegrenzung mit dem schmiedeeisernen Tor sowie der Bunker auf dem Gelände.
Doch auch eine effektive Sicherung des nun leerstehenden Beamtenhauses vor weiterem Schaden sei nötig. Denn seit der Übernahme durch die HWG fehlen die Fensterflügel, Türen stehen offen. „HWG-Führung, Stadtverwaltung und Stadtrat stehen in der Pflicht, Sorge zu tragen, dass Prüfung und Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Baudenkmal Hafenstraße 7 in geordneten rechtlichen Bahnen verlaufen, wie es nicht nur für ein städtisches Unternehmen die größte Selbstverständlichkeit sein sollte.“
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