Auch die SPD Sachsen-Anhalt will den reduzierten Mehrwertsteuer-Satz für die Gastronomie beibehalten – Hövelmann: Wir reden nicht nur über Gourmet-Restaurants

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Eine Antwort

  1. Armutsflüchtling sagt:

    Sie wollen Steuern senken u.für alle Welt mehr Sozialausgaben machen – zu dumm von 12.00 bis Mittag zu denken.

    • Steuerfachmann sagt:

      Der Typ hat schlicht keine Ahnung!

      Eine Kantine ist Teil eines grösseren Unternehmens. Sie befindet sich innerhalb der Räumlichkeiten der Firma und wird von Angestellten der Firma betrieben.
      Diese bereiten das Essen zu und erledigen den Abwasch und solche Dinge.

      Die Beschäftigten der Firma können dort essen gehen und weil die Kantine das Unternehmen Geld kostet für Gehälter, etc., wird ein Betrag von ca. 4-6 € je Essen verlangt, um die Kosten ein wenig aufzufangen.

      Von diesen 4-6 € wird kein einziger Ct. MWSt. abgeführt.

      Das Gleiche betrifft eine Mensa als Teil des Studentenwerkes. Die Ein- und Ausnahmen des Studentenwerkes für Mensa, Wohnheime, etc. werden bilanziert, es wird aber keine Mehrwertsteuer auf Mensaessen erhoben.

      • 😂 sagt:

        Das betrifft übrigens auch Schulessen, wo die Mütter abwechselnd hinterm Tresen stehen und den Kindern selbst geschmierte Bütterkes verkaufen.

        Die werden garantiert nicht am Monatsende eine Umsatzsteuererklärung abgeben, um die Einnahmen aus dem Taschengeld der Kinder zu versteuern. 😄😆

      • micha sagt:

        Was ist das denn für ein Quatsch? Selbstverständlich wird in einer Kantine MWSt. abgeführt. Bei und in der Kantine kann jeder Essen, auch Leute von der Straße oder Patienten (Krankenhaus). Wie soll das denn unterschieden werden?

      • Pisa lässt grüßen sagt:

        @Steuerfachmann wo hast du denn diesen Blödsinn her? Keine Ahnung, aber die große Klappe.
        https://www.deubner-steuern.de/themen/umsatzsteuer/umsatzsteuer-bei-speisen-und-getraenken/umsatzsteuersatz-bei-speisen-in-einer-kantine.html

      • kleine Ergänzung sagt:

        1. Es gibt Betriebskantinen auch in kleinen und mittleren Unternehmen.
        2. Firma ist der Name eines Unternehmens.
        3. Betriebskantinen (insofern auch Mensen) werden nur selten von Angestellten des zu versorgenden Unternehmens betrieben.
        4. Die Preise stehen weder universell fest, noch richten sie sich nach den Kosten für die Angestellten des zu versorgenden Unternehmens (s.a. Punkt 3).
        5. Umsatzsteuer fällt gem. UStG an.
        6. Ob ein Studentenwerk einen Jahresabschluss („Bilanz“) aufstellt und/oder aufstellen muss, hängt nicht vom Betrieb einer Mensa ab.
        7. Auch die Umsatzsteuerpflicht für Studentenwerke richtet sich nach den Maßgaben des UStG.

        Sonst aber sehr „fachmannisch“! 👍

      • bin gespannt sagt:

        So ein Depp. 🙂

        • @Blödiane sagt:

          @Schwachköpfe:

          Eine Umsatzsteuer fällt nur dann an, wenn eine UMSATZSTEUERERKLÄRUNG abgegeben wird.

          Und die Kantine innerhalb eines Betriebes gibt keine UMSATZSTEUERKLÄRUNG ab, also entrichtet sie auch keine UMSATZSTEUER!!

          • Internetfachexperten sind super sagt:

            „Eine Umsatzsteuer fällt nur dann an, wenn eine UMSATZSTEUERERKLÄRUNG abgegeben wird.“

            Das ist ja cool. Dachte bisher, das Finanzamt erhebt die Steuern einfach und die Steuererklärung ist meine Mitteilung über die Einzelheiten, damit nicht einfach was festgesetzt (geschätzt) wird.

            Aber wenn ich keine Erklärung abgeben, muss ich keine Steuern mehr zahlen. Wirklich praktisch. 🙂

          • bin gespannt sagt:

            Ist wieder bestes Beispiel einige der Kommentare hier die glauben eine Kantine müsse keine Steuern zahlen, wie groß die Bildungsarmut in Halle ist.

            So langsam glaube ich es gibt nicht nur Bürgergeldempfänger die nicht arbeiten wollen, es wirklich genug die nicht können aufgrund mangelnder Intelligenz.

  2. lederjacke sagt:

    Sachsen-Anhalt hat einnahmenseitig keine Probleme beim Haushalt? Oder, anders gefragt, wo nehmen wir das Geld stattdessen her?

  3. zock sagt:

    Dann sollen die mal vernünftige Vorschläge machen, wie wir den Staat weiter finanzieren sollen? Immer nur fordern, aber keine Vorschläge machen ist dumm. Wenn an Stelle A die Steuer gekürzt werden, werden sie eben an Stelle B erhöht, oder irgendwo müssen die Ausgaben gekürzt werden.
    Mein Vorschlag: MWSt. in Restaurants bei 7% lassen und allen Beamten das Gehalt durchweg auf Bürgergeldhöhe kürzen, ebenso die Pensionen – da kann man dann die MWSt. bestimmt auch noch auf 6,99% senken,

  4. lederjacke sagt:

    … sprach Jambo und verpatzte die Kommasetzung.