Auto nimmt Straßenbahn am Rannischen Platz die Vorfahrt – Fahrgästin verletzt sich bei Sturz
Am Mittwochmittag kam es zu einem Verkehrsunfall am Rannischen Platz in Halle (Saale). Ein PKW hat einer Straßenbahn sie Vorfahrt genommen. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, leitete die Fahrerin der Straßenbahn eine Notbremsung ein. Dabei stürzte eine Frau. Sie kam verletzt in ein Krankenhaus. Der Straßenbahnverkehr war rund 20 Minuten blockiert.
Was mache ich jetzt mit der Info dass der Fahrgast weiblich war?
Welches Problem kann ich lösen?
Sie bewegen sich gerade in einer semantischen Einbahnstraße verkehrt rum und riskieren ein Bußgeld!
Einen anonymen Kommentar ins Internet tippern.
Ach, hast schon.
Tjoar, dann …. striffeln?
Bei dich merkt Mann gleich, das du höhere Bildungseinrichtung besucht hast. Baumschule, Lehrer Ast, Hochwaldklasse vermute ich.
„Bei dich“
Genau wie die Fahrerin. Dagegen war der Pkw eindeutig männlich. Es handelt sich im Grunde um eine frauenfeindliche Tat.
Was wäre, falls der frauenfeindliche PKW von einer Frau am Steuer gelenkt wurde?
Internalisierte Misogynie
„Fahrgästin“ :-)))))))
Die „Gästin“ ist ein sehr altes Wort, das schon vor rund 160 Jahren im Grimm’schen Wörterbuch zu finden ist. Wir haben das Wort nur vergessen. Mal funktioniert das generische Maskulinum, mal nicht.
Ich persönlich finde, dass es nicht funktioniert.
Führen wir auch wieder „Oheim“ und etc. ein? Das klingt wenigstens nach was.
„Der Fahrgast“ war nun mal nicht männlich, sondern weiblich wie die Straßenbahnfahrerin auch. Warum also nicht Fahrgästin? (Männliche) Straßenbahnfahrer und Fahrgäste wollen vermutlich auch nicht pauschal als weiblich bezeichnet und mitgemeint werden. Ein Problem aus korrekten weiblichen Bezeichnungen zu machen, DAS nervt…
Ich kann mich nicht daran erinnern, ein Problem aus „Fahrgästin“ gemacht zu haben.
MEINE Meinung war lediglich, dass es nicht funktioniert; ich habe keine Vermutung über die Befindlichkeiten anderer angestellt.
Du kannst bei deiner MEINUNG bleiben, zu einem FAKT wird sie deswegen aber nicht.
Auch das habe ich nie behauptet.
Niemand behauptet, daß du das behauptet hast.
Dann nehmen wir halt den „Beförderungsfall“, der zu Fall gekommen ist.
🤣🤣🤣