Bauaufsicht will Bebel-Kiosk zumachen

Um einen Spät-Ververkauf am August-Bebel-Platz in Halle droht eine juristische Auseinandersetzung. Laut Stadt liege keine bauordnungsrechtliche Genehmigung für einen Spätverkauf vor. Sie prüft Zwangsmaßnahmen, weil der Betreiber einem Verkaufsstopp nicht nach kommt. Der Betreiber wiederum hat einen Anwalt eingeschaltet. Ohnehin verwundert der plötzliche Aktionismus der Stadtverwaltung. Diese wusste bereits seit mindestens drei Monaten von den Geschäft. Im Juni hatte dubisthalle.de wegen der Einrichtung bereits Kontakt mit der Stadtverwaltung. Damals ging es um Nachfragen von Anwohnern, ob das Geschäft sonntags öffnen darf. Da für einen Spätverkauf die gleichen Regelungen wie für einen Supermarkt gelten, ist eine sonntägliche Öffnung nicht gestattet, ansonsten rund um die Uhr. Vor dem Spätverkauf war das Geschäft zudem bereits jahrelang als Verkaufsstelle für eine Bäckereikette in Nutzung.
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