Beratende Kommission für NS-Raubgut in Sachsen-Anhalt soll gestärkt werden
Kurz vor dem 20-jährigen Bestehen der Beratenden Kommission für NS-Raubgut hat Sachsen-Anhalts Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra die Arbeit der Kommission gewürdigt und zugleich Reformbedarf benannt. Robra sagte, Bund, Länder und Kommunen seien sich mit der Kommission einig, dass die Rechte der Nachfahren von NS-Opfern weiter gestärkt werden sollen. Die Kommission selbst hatte in einer gestern veröffentlichten Erklärung die aktuellen Arbeitsbedingungen und bisherigen Ergebnisse als unbefriedigend bezeichnet.
Robra bedauerte, dass die Kommission sich entschieden habe, kurz vor dem Abschluss der Meinungsbildung von Bund und Ländern unabgestimmt eigene Vorstellungen zu präsentieren. „Ich hätte es im Interesse der Sache begrüßt, wenn es dazu im Vorfeld Gespräche zwischen allen Beteiligten gegeben hätte, um eine tragfähige gemeinsame Position zu entwickeln.“
Er sieht den Reformprozess auf einem guten Weg. Bund, Länder und Kommunen hätten sich auf Arbeitsebene auf eine gemeinsame Position verständigt. Für Oktober sei ein aus seiner Sicht abschließendes Kulturpolitisches Spitzengespräch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth geplant, in das nun die Positionen der Kommission einzubeziehen seien.
Bund und Länder hätten bereits einen internationalen Vergleich veranlasst, insbesondere mit den anderen europäischen Restitutionskommissionen mit dem Ziel eines Best Practice-Ansatzes, und wissenschaftliche Expertise hinzugezogen. Vieles, was zwischen Bund, Ländern und Kommunen vereinbart wurde, decke sich mit den Überlegungen der Kommission. Für diskussionsbedürftig halte Robra insbesondere Vorstellungen der Kommission zu einem Restitutionsgesetz.
Die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut, insbesondere aus jüdischem Besitz“ ist 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet worden, um bei Differenzen über die Rückgabe von Kulturgütern zu vermitteln. Sie kann von Einrichtungen und Privatpersonen bei Meinungsverschiedenheiten über die Rückgabe von NS-Raubgut angerufen werden.
Es sei die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen, gerechte und faire Lösungen umfassend zu ermöglichen. Durch Meldungen des in Magdeburg ansässigen Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (Stand Mitte August 2023) sei bekannt, dass seit den Washingtoner Prinzipien von 1998 in Deutschland im Bereich NS-Raubkunst mehr als 7.455 Kulturgüter im Museumsbereich restituiert wurden; hinzu kämen mehr als 24.470 Bücher und anderes Bibliotheksgut sowie eine zahlenmäßig nur schwer bestimmbare Menge an Archivalien.
Insgesamt liege die Gesamtzahl der Restitutionen sicherlich höher, da nicht alle gelösten Fälle öffentlich gemacht werden. Trotz dieser positiven Bilanz betonte auch Robra, dass die Bemühungen um die Identifizierung von NS-verfolgungsbedingten Kulturgütern weiter intensiviert werden müssen. Das Land unterstützt die Kulturgutbewahrenden Einrichtungen des Landes hier u. a. durch die Finanzierung der Koordinierungsstelle für Provenienzforschung, angesiedelt beim Museumsverband Sachsen-Anhalt.
Was ist mit dem Raubgut der Vertriebenen?
Wird da auch was gestärkt? Steht das überhaupt zur Debatte?
Eins nach dem Anderen. Hätte es die NS-Zeit mit ihren Verbrechen nicht gegeben, so hätte es auch keine Flüchtlinge und später Vertriebene gegeben. Aber natüüürlich, von denen war ja wieder keiner was oder wußte was.
Die deutschen Vertriebenen waren Verbrecher?
Nein, das hat sie mit keinem Wort gesagt…die Nazis haben verbrechen begangen und das sind dann auch VERBRECHER…die man in meinen Augen nich immer hängen sollte…Aber die wurden nach dem Krieg wundergeheilt…Wenn sie entschädigung für die Vertriebenen nach dem Krieg durch die Russen meinen, oder die, die aus der DDR flohen, denn bei den Vertriebenen NACH dem Krieg, wenn sie die meinen, geht es um Leute, die in den Westen flohen, nachdem sie z.B. enteignet wurden…normal erging es denen da sehr gut. Wo möglich wurden ja auch Grundstücke an hinterbliebene zurückgegeben, oder auch entschädigt, wenn diese sich recherchieren ließen…gab zur Wende Berichte von der Suche nach Erben zu enteigneten Grundstücken…obwohl es hier nicht die Regierung war, das zu entschädigen, da dieses in absprache mit der russischen Regierung geschah. Aber das ist ja leider in der unsäglichen „Treuhand-geschichte“ untergegangen. Wenn sie meinen, ihnen steht dafür Entschädigung zu, können sie ja mit Putin, dem Kleinen reden…der hört ihnen bestimmt gerne zu, wärend sie seine Pilzsuppe essen. Wenn es um die angebliche vertreibung durch die Deutsche Regierung nach der Wende geht…naja, dann ist ihnen nicht zu helfen.
Kann man dann bitte auch die Kommission mit der Identfizierung sowjetischer ( und in geringerem Maße auch US-amerikan., franz., brit., und polnischer) Räubereien von Kunst und anderen Kulturgütern beauftragen. Es wurde ja nicht nur in eine Richtung gestohlen in diesen dunklen Zeiten, inkl. nach dem Krieg.
Eine solche Kommission ist völlig unnütz und teuer. Man sollte einfach das NS-Raubgut sofort den Eigentümern übergeben und sich für die Taten der Vergangenheit entschuldigen.
Die sind teuer, aber nicht unnütz…leider…denn wenn man nicht kontrolliert und Prüft, dann gehen die dinge nicht an die Erben, sondern an Verbrecherorganisatoren…das möchte keiner.
„Sie kann von Einrichtungen und Privatpersonen bei Meinungsverschiedenheiten über die Rückgabe von NS-Raubgut angerufen werden.“
Bisher war das nur möglich, wenn beide Seiten das wollten. Das dürfte in vielen Fällen nicht so gewesen sein.