Berufungsprozess gegen Totraser vom Hansering beginnt

Am Landgericht in Halle (Saale) wird heute der Prozess um den tödlichen Unfall vom Hansering neu aufgerollt. Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte den heute 24 Jahre alten Angeklagten Mohammed G. wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen unerlaubten Entfernens von Unfallort zu einer einheitlichen Jugendstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Weil der Ehemann der getöteten Frau Berufung eingelegt hat, wird nun neu verhandelt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte am Abend des 14.12.2019 im Kreuzungsbereich Hansering/Einmündung Leipziger Straße in Halle mit überhöhter Geschwindigkeit hinter einem dunklen SUV gefahren und dabei die rechte Fahrbahn nicht eingehalten haben. Aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit und der Nutzung der Gegenspur soll es dem Angeklagten nicht möglich gewesen sein, einen Zusammenstoß mit einer die Fahrbahn überquerenden Frau zu vermeiden. Die Frau soll infolge der Kollision multiple Verletzungen erlitten haben, an denen sie am Folgetag verstarb. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) hat sich der Angeklagte teilweise geständig eingelassen.
Gegen das Urteil legte der Nebenkläger das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht Halle, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der angeklagten Tat Heranwachsender. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner „sittlichen und geistigen Entwicklung“ (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Der Angeklagte hat ein Menschenleben auf dem Gewissen und bekommt nur 2 Jahre auf Bewährung?
Das darf nicht sein. Der sollte mindestens 10 Jahre eingesperrt werden.
Sorry. Aber was für ein A***loch!!!!
Keine Bewährung und Lappen für 10 Jahre weg!!! Zeit zum Nachdenken und Reifen.
Was ist denn ein Menscheleben eigentlich wer Liebe Richter
300 Euro
20 Jahre mindesten Mohammed
Den Todraser für immer weg sperren.Egal ob jugendlicher .
Aber wie ich das Gericht kenne und denen ihre Urteile,was Migranten anbetrifft bleibt es bei Bewâhrung
,,Der Todraser war ,, traumatisiert “ war halt auf der Flucht.
Der Autofahrer selbst ist nicht in den ToD gerast, sondern hat durch sein Rasen einen Mensch getöTet.
Ich fasse es nicht !!!!!!! Der rast mit seinem pubertären Art eine Frau und Mutter tot und bekommt NUR 2 Jahre auf Bewährung…. Was ist das nur für ein jämmerliches Land in dem wir gut und gerne angeblich leben ….. das Verhältnis im Strafrecht ist ein absoluter Witz ! Ich kann mir durchaus vorstellen das der Ehemann das Vertrauen in die Justiz absolut verliert ! Ein echt falsches Signal wie immer vom Staat
Zwei Jahre auf Bewährung im ersten Urteil??? War der Richter Mitglied bei den Grünen oder wurde aus dem Ministerium unter Druck gesetzt?
Beides.
Hört auf zu jammern, ihr lebt in einer kapitalorientierten Gesellschaft, wo die Gesetzgebung auf den Schutz des Kapitals ausgerichtet ist, falls es jemand nicht glauben sollte, der sollte sich Strafen bei Bankraub und co. ansehen.
laber nicht,
Flüchtlinge bekommen auch bei Millionenbetrug oder Bankraub nur ein paar Jahre auf Bewährung.
Wie Ihr immer tut, als ob man sich das ausdenkt, seit 2015 kommen immer mehr solcher Fälle ans Tageslicht.
Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Warum gibt es solche Unterschied bei den Urteilen. In Berlin würde es als Mord angesehen. Das ist es auch hier. Schließlich ist ein Mensch gestorben!!!!
Wenn ein Mensch stirbt, ist es immer Mord. Aha.
@Bergamo* es kommt darauf an,wie er stirbt. In diesen Fall,war es Mord
Er hat es in Kauf genommen,das bei einem Unfall ein Mensch sterben könnte aber woher solltest du das auch wissen.
Es hängt also vom Opfer ab, ob es Mord ist.
Oder doch vom „in Kauf nehmen“? Beides?
Was denn nun?
Mach dich mal kundig, was zum Mord an Strafgründen zugehört… Lesen bildet…
Das so etwas passiert, ist eine Tragödie, Gerechtigkeit kann man da unmöglich erreichen. Auf der einen Seite steht ein Halbstarker (wohl) jugendlichen Gemüts. Der überschätzt sich und seine Fähigkeiten, wie so oft im Leben, aber eben diese Mal in einem Auto. Autos sind eben eine gefährliche Waffe und Fehler damit enden leicht und oft tödlich.
Auf der anderen Seite war eine wichtige Person, jede Person ich wichtig, aber eine Mutter ist es noch 5x mehr. Ob Sie heranrasende Autos hätte hören können müssen oder nicht, das ist situationsabhängig, aber offensichtlich hat Sie sie nicht hören können.
Nun ist also das Drama perfekt, ein Mensch ist tot, das ist nicht zu ändern, jetzt ist die Frage, was macht man mit dem jungen Menschen, der einen so schweren Fehler begangen hat, aber überhaupt keinen Vorsatz hatte.
Moral im Strafmaß ist unheimlich schwierig, weil man ja irgendwie Täter, Opfer, Hinterbliebene und Öffentlichkeit zufriedenstellen sollte. Gut, den Täter vielleicht nicht unbedingt.
Für immer weg sperren, wie die Öffentlichkeit allzu oft fordert, nimmt einem weiteren Menschen das Leben, jemandem, der einen schweren Fehler machte. Aber Rache ist eben nicht das Ziel des Werkzeugs Strafe.
Das Ziel ist zu einem großen Teil: Abschreckung. Dieser Täter, aber auch andere potentielle Täter sollten sich im klaren sein, dass diese Art Fehler schwerwiegende Konsequenzen hat. Ich denke mit 2 Jahren auf Bewährung ist das nicht getan. Ich denke, da ist die Angst, einen toten Menschen auf dem Gewissen zu haben schlimmer, als die Angst vor der Strafe. Wenn das so ist, dann brauchen wir überhaupt keine Strafe, darum: Das Strafmaß ist zu gering, Bewährung darf es hier auf keinen Fall geben.
Das zweite Ziel einer Strafe ist natürlich im Endeffekt eine Eingliederung in die Gesellschaft, der Täter sollte irgendwann wieder Teil der Gesellschaft werden und das am besten so, dass er ein nützlicher Teil wird und keiner der Angst, Schrecken und sonstiges Unheil verbreitet. So gesehen ist Bewährung in Ordnung, nach dem Knast ist jeder kriminell, so ein Umfeld verändert Menschen nicht zum Besseren, das ist einfach Tatsache. Andererseits kann es ja nicht sein, dass unser Strafen an nicht funktionierende Gefängnisse angepasst werden, eigentlich sollte diese Eingliederung ja während der Haft passieren.
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Also in der Abwägung:
* Rache machen wir nicht
* Abschreckung vor Wiederholung
* Wiedereingliegerung eines jugendlichen
muss man sich jetzt entscheiden …
wäre die arme Frau dort nicht auf der Straße gewesen, es wäre gar nichts passiert. Nun war sie aber da und es ist das Schlimmste passiert. Wieviel Schuld trägt der Täter wirklich? Er hätte damit rechnen müssen, dass da jemand ist, offensichtlich tat er es nicht, es war aber keine billigende Inkaufnahme .. es war eine Fehleinschätzung, glaube ich.
Darum, so schwer das zu verstehen sein mag, insbesondere für Angehörige, es war zu einem großen Teil ein großes „Unglück“ und nur zu einem kleineren Teil eine „Tat“.
Zum Glück bin ich kein Richter und werde auch niemals einer sein, aber ich verstehe schon, wie man hier zur Einschätzung kommen kann, dass Bewährung in Ordnung ist. Auch wenn es fast unmenschlich schwer ist, hier objektiv zu bleiben.
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ich selbst fahre auch mit Autos in der Gegend rum und von Zeit zu Zeit überhole ich auch mal und bin dabei schneller. Natürlich immer nur dann, wenn ich meine sicher zu sein, dass entsprechend Platz ist. Dass man da aber im Dunkeln vielleicht doch einmal jemanden übersieht, sich verschätzt oder eben irgendeinen Fehler macht und es zu einem Unfall kommt, ich würde das auf keinen Fall wollen, aber wenn man dafür unbedingt ins Gefängnis müsste, stünde ja jeder Autofahrer schon mit einem Bein im Knast.
Für das Abhauen vom Unfallort, DAS ist kein Fehler, das ist Vorsatz, vielleicht in Panik, aber das macht man aktiv, das ist kein Übersehen und keine Unachtsamkeit, das ist eine strafwürdige Tätigkeit. Wenn es dabei zum Tot eines Menschen kommt, dann ist man dafür verantwortlich … und so war es hier. Darum: Nicht für den Unfall, aber für die Fahrerflucht würde ich eine Gefängnisstrafe fordern. Vielleicht, nur vielleicht, könnte die Frau noch leben, hätte sich der Fahrer darum gekümmert, aber dass er diese Chance nicht genutzt hat …
Hast Du keinen Friseur?
Spar dir deinen dummen Kommentar du Ratte. Hier macht sich jemand Mühe und schreibt was sinnvolles auf und du anwtwortest so einen Müll. Würdest du dir in der Öffentlichkeit auch nicht trauen weils da eine auf den Wanst gibt. Also machn Kopp zu!
Dann lies nochmal und achte auf sinnvolles!
Aber Gewalt scheint ja Deine Lösung zu sein, zumindest hier.
Und spekuliere nicht über mich.
@ Stefan S dennoch ist Deine Aussage unangebracht und sinnfrei, vielleicht besprichst Du das mal mit Deinem Friseur
Du musst es ja nicht lesen. Merke dir meinen Namen und wenn ein längerer Text hier steht und mein Name dran, dann weißt du, dass es sich für dich nicht lohnt ihn zu lesen.
Namen sind hier Schall und Rauch…
stimmt wohl, aber ich benutze den immer und glaube nicht, dass mich jemand ernsthaft nachmachen möchte. Sein Risiko wäre, dass es der komische Kommentar-Schreiber sonst nicht liest .. und das kann ja keiner wollen!
Sehr konstruktiv. Mit diesem Beitrag kann sich jetzt jeder einfacher eine eigene Meinung zur ganzen Tragödie machen. Danke
Das war eindeutig MORD! Egal ob jugendlich oder nicht, der gehört auf Lebzeit weggesperrt!!!
@Hallunke66 war es nicht dazu fehlt der Vorsatz, ich hoffe auch das, dass zu erwartende Urteil „gerechter“ wird, das Leben der jungen Frau bringt es zwar nicht zurück, das schafft kein Urteil. Mich würde nur mal interessieren ob hier alle so empört wären wenn der Fahrer nicht Mohammet, sondern Ronny, Kevin oder Janette heißen würde…
Bitte biete dich als nächstes Opfer eines Todesraser an.
@Bochmann, was für ein Schwachsinn! Sinnfrei und argumentationslos ! Du wünscht mir also den Tod, weil ich nicht Deiner Meinung bin ? Das bestätigt doch nur meine Vermutung, zumindest was Dich betrifft
Der Todesfahrer heißt nicht Mohammet.
@ Blödquatscher entlarven ! Gilt das auch für Dich ?
Das Amtsgericht Halle (Saale) verurteilte den heute 24 Jahre alten Angeklagten Mohammed G. wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen unerlaubten Entfernens von Unfallort zu einer einheitlichen Jugendstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Weil der Ehemann der getöteten Frau Berufung eingelegt hat, wird nun neu verhandelt.
Verstehendes Lesen ist nicht so Deins ?
Richtig lesen können will gelernt sein. Nun versuch es nochmal.
noch interessanter wäre die Reaktion, wenn das Opfer Ali gehießen hätte.
Diesen Gedanken kann man wahlweise mit deutschen oder nicht-deutschen Fahrer spielen. Da kommt immer was anderes dabei raus.
„Ausländer“ überfährt „Ausländer“ –> jaja, wen juckts
„Deutscher“ überfährt „Ausländer“ –> die sollen den in Ruhe lassen
„Ausländer“ überfährt „Deutschen“ –> MORD!! Tötet alle!!
„Deutscher“ überfährt „Deutschen“ –> wahrscheinlich halbwegs sinnvoll objektive Betrachtung .. aber noch wahrscheinlicher: Der Fahrer hatte bestimmt eine türkische Oma …
„Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der angeklagten Tat Heranwachsender.“
Mit 22? Aber Autofahren, wählen, ein Unternehmen gründen, Kredite aufnehmen, heiraten… darf so ein Heranwachsneder schon, oder?
Mit 19.
Auto fahren darf man schon mit 17, wählen mit 18, Kredite aufnehmen mit 7, heiraten neuerdings erst mit 18.
Alkohol und Tabakwaren sind mit 16 erhältlich.
…und nachts ist es dunkler als tagsüber.
Kinderehen sind jetzt gesetzlich Erlaubt.
Am 14.12.2019 ist der Unfall passiert und heute ist er 24 Jahre.
„Heranwachsender ist in Deutschland nach § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.“(https://de.wikipedia.org/wiki/Heranwachsender)
Und jetzt kommt es noch darauf an, wann er Geburtstag hat.
Wenn er jetzt, also lange vor dem 14.12., bereits 24 Jahre alt ist, war er auf jeden Fall zur Tatzeit bereits 22. Die Bezeicnung „Heranwachsender“ ist also NICHT zutreffend.
Dann haben sich alle an dem Fall Beteiligten geirrt und hier wurde es endlich aufgeklärt.
danke, ich konnte deswegen kurz lachen.
Versuch es einfach nochmal!
DANKE! Das dachte ich mir auch gerade! Aber die werdens wohl so drehen, dass es passt.
Nicht das da noch ein Richter als Nazi betitelt wird. Mohammeds Opfer war ja nur eine Deutsche Frau. Das ist ja doppelt minderwertig für die.
Wer glaubt an Fakten „drehen“ zu können, glaubt noch ganz andere Sachen.
Richter stellen auch schon einmal eine Gerichtsverhandlung ein. Weil die ganze Sippe Morddrohung an seine Kinder und Frau aussprechen. Aber egal.
Gerüchte sind sehr unterhaltsam aber selten wahr.
Die ganzen selbsternannten Richter hier. Ihr passt perfekt ins 3. Reich. Da haben sich Hallenser auch fleißig freiwillig als Henker gemeldet.
Wenn Leute wie ihr irgendwas in diesem Land zu sagen hättet, wäre das der Untergang. Zum Glück wird das nie passieren.
Zum Urteil: Ich hoffe, dass in der neuen Verhandlung ein gerechtes Urteil gefunden wird.
Ein Richter wird nicht ‚ernannt‘, sondern berufen, nach Studium und Referendariat. Und wahrscheinlich hat auch nicht ein einzelner Berufsrichter entschieden, sonder ne Kammer. Und Schöffe(n) ist/sind auch dabei, die die gleiche Stimme haben wie Berufsrichter.
Richter haben sich an die entsprechenden Gesetze zu halten. Die Gesetze beschließen Politiker. Also, wenn du nicht einverstanden bist, wende dich an den Politiker deines geringsten Misstrauens.
Bitte melde dich doch einfach als nächstes Opfer. Du hilfst ganz Halle damit und der Welt natürlich.
Abscheulicher Kommentar wie auch Ihre anderen „Beiträge“.
ja, wirklich eine widerliche Person.
Bitte ein Beispiel an den USA nehmen und gern 42 jahre wegsperren. Er hat es in Kauf genommen menschen zu töten und sollte sein leben damit verwirkt haben.
Also immer automatisch Todesstrafe bei Tötungsdelikten.
Das passt aber nicht zu „42 jahre wegsperren“. Viele Menschen werden älter als 42.
Hoffentlich passiert dir nie so ein Schicksalsschlag.
Älter als 42 werden ist kein Schicksalsschlag.
In deiner Gummizelle aber schon, oder?
Wieso wird der ‚ kleine‘ Mohamed nach Jugendstrafrecht verurteilt, er war zur Tatzeit über 21 Jahre, was làuft nur in diesem Deutschland?Wenn er Deutscher gewesen wäre, hätte er mindestens 10 Jahre bekommen, was auch noch für einen Mord zu wenig ist 🥵
Er war zur Tatzeit 19 Jahre alt. Zeitrechnung làuft in Deutschland nicht anders als anderswo. Deutsche werde auch nach deutschem Recht verurteilt. Mord wird in der Tat nicht mit nur 10 Jahren, sondern mit lebenslänglich bestraft, allerdings nur nach Erwachsenenstrafrecht. Für Heranwachsende beträgt die Freiheitsstafe dafür höchstens 15 Jahre.
Wenn er jetzt laut Artikel 24 ist und die Tat am 14. Dezember 2019 war, dann war er also 21 zur Tatzeit, denn wir haben noch vor dem 14. Dez.
Wonach wird es wohl gehen. Internetartikel? Rechenkünste? Ein großes Rätsel.
Hier ist noch ein Artikel:
https://dubisthalle.de/war-unvermeidbar-totraser-vom-hansering-spielt-unfall-herunter
und noch einer:
https://dubisthalle.de/toedlicher-unfall-am-hansering-illegales-autorennen
und ein weiterer:
https://dubisthalle.de/frau-umgefahren-prozess-gegen-mumasslichen-totraser-vom-hansering
Stark sein jetzt!
Warum soll ich „stark sein“? Mir doch egal, wie alt der wirklich war. Habe lediglich die Angaben des obigen Artikels verwendet und nach denen war er 21 zur Tatzeit, fertig. Aber falls du Langeweile hast, kannst du auch noch sämtliche Berichte außerhalb von dbh heraussuchen, dann bist du wenigstens beschäftigt und schreibst nicht blöde Kommentare.
Nun gibt es aber mehrere Artikel (inkl. Link!) mit anderen Angaben. Auch alle im Internet. Es erfordert Kraft, Fehler zuzugeben. Die hat nicht jeder. Nicht traurig sein!
…und nachts ist es dunkler als tagsüber.
Es ist kein Mord!
Jungendliche morden nicht, alles egal bei dir.
Mord erfordert Vorsatz. Ehrlich, hätte der Fahrer diese Frau gezielt töten wollen, wäre dieses „Verfahren“ so unzuverlässig .. ist ja irrsinn zu glauben, dass man die richtige erwischt.
Es bliebe noch ein wahlloser Mord, dann müsste man aber die Zurechnungsfähigkeit in Frage stellen.
Hier handelte es sich „einfach“ um einen schrecklichen Fehler, ganz ohne Vorsatz. Nun könnte man argumentieren, dass es billigend in Kauf genommen wurde, dass so etwas passiert, das könnte Richtung totschlag gehen, aber „nur“ weil man nachts zu schnell überholt …
Was hier wirklich die Katastrophe war, war nicht der Unfall selbst, das war schlimm und sicherlich vermeidbar, aber wirklich vorwerfbar ist die Fahrerflucht danach. Das ergibt aber weder Mord noch Totschlag, das bleibt unterlassene Hilfeleistung.
Vielleicht hat er ja nur eine Bewährungsstrafe gekriegt weil er regelmässig(oder ein anderer für ihn) und pünktlich seine GEZ-Gebühren bezahlt hat????
Hier ist ein Mensch ums Leben gekommen,weil ein junger (sicher wächst er noch heran,fragt sich bloss in welche Richtung) Mann(darf man das so schreiben?) einfach mal die Sau rauslassen wollte.Das Fahrzeug hatter er sicher von einem Cousin welcher eine Werkstatt hat.
Gibt es diesen „Bewährungsstrafen-Bonus“ eigentlich für junge Fahrer oder andere Straftäter,wenn sie keinen Migrationshintergrund haben und bei deren Verurteilung nicht irgendwer als Rassist bezeichnet werden möchte?
Eine Bewährungsstrafe für den Täter ist eigentlich nur eine Strafe für die Hinterbliebenen des Opfers,sie sind in diesem Fall die Bestraften.
Ein genommenes Menschenleben kann man mit keiner Strafe ausgleichen werden,aber im Fall einer fahrlässigen Tötung,hervorgerufen durch pooserhaftes Verhalten im Strassenverkehr nur mit einer Bewährungsstrafe zu bestrafen ist in meinen Augen selbst schon strafbar.
Ich bin kein Experte zur Ermittlung von Unfallursachen,in diesem Fall sogar eines tötlich endenden,aber der „Heranwachsende“ hat es durch seine Fahrweise zumindest billigend in Kauf genommen andere Verkehrsteilnehmer zu schädigen. Das gefällte Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer eines Verkehrsunfalls.
Ich verstehe Ihre Sicht auf die Dinge. Billigend in Kauf nehmen heißt eben eine grobe Pflichtverletzung zu begehen. Dafür müsste man jetzt wissen, wieviel zu schnell er war, ob er eine Chance hatte die Frau rechtzeitig zu sehen.
Aber gerade nachts fahren echt viele Autos mit mindestens 70 durch die Stadt, das ist schon Usus, normal, macht ja jeder. Wenn da nun einer mit 90 oder 100 fährt .. wenn es überhaupt soviel war. Ob das wirklich eine so grobe Pflichtverletzung wird, dass es zum Totschlag reicht, das bezweifle ich, für meinen Teil.
Was mich wundert, dass Sie gar nicht über die Fahrerflucht am Ende schreiben, in meinen Augen ist DAS der Teil, an dem die Bewährung nicht mehr vertretbar ist. Der Unfall selbst, hätte er sofort Hilfe geholt und geholfen, wäre geständig gewesen etc. wäre nicht halb so schuldhaft, auch mit dem gleichen Ausgang nicht.