Beschlüsse im Kreistag: Saalekreis investiert in Klinik, fördert Regionalvermarktung und bereitet Landratswahl 2026 vor

Beim Kreistag am 10. September 2025 wurden wichtige Entscheidungen für die standortnahe Krankenhausversorgung als auch die touristische Vermarktung der Region getroffen. Des Weiteren wurden die Termine für die Landratswahl 2026 festgelegt.
Mit dem Betrauungsakt aus dem Jahre 2019 hat der Landkreis Saalekreis die Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH für die Dauer von zehn Jahren mit der medizinischen Versorgung auf dem Gebiet des Saalekreises beauftragt. Um diesem Auftrag nachzukommen, sind wichtige Investitionen notwendig. Es fehlen jedoch seit Jahren in Sachsen-Anhalt ausreichend Investitionsmittel, um medizinisch notwendige und betriebswirtschaftlich sinnvolle Ersatz- und Neubeschaffungen vornehmen zu können. Dieser Investitionsstau gefährdet zunehmend die Versorgungsqualität und die Zukunftsfähigkeit der Klinikstandorte. Gleichzeitig sind durch die Ambulantisierung im Zuge der Krankenhausstrukturreform umfassende technische, strukturelle und bauliche Anpassungen erforderlich. Für das Carl-von-Basedow-Klinikum ist ein dringlicher Investitionsbedarf für eine robotergestützte Chirurgie notwendig, um moderne Behandlungsmethoden wohnortnah anbieten zu können und wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Klinikum befindet sich wie viele Krankenhäuser in Deutschland jedoch in einer wirtschaftlichen Lage, die diese Investition aus eigenen Mitteln nicht ermöglicht. Im Rahmen des Betrauungsaktes kann der Landkreis Saalekreis der Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH Ausgleichleistungen für investive Maßnahmen gewähren. Die Kreistagsmitglieder stimmten einstimmig der Beschlussempfehlung zu, dem Carl-von-Basedow-Klinikum 2,5 Mio. EURO im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung dringender erforderlicher Investitionen als nichtrückzahlbare Ausgleichszahlung zu gewähren. Damit folgten sie den bereits positiven Beschlüssen des Finanz- und Kreisausschusses.
Diese Mittel werden u.a. in den Nachtragshaushalt 2025 eingestellt. Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 ebenfalls einstimmig durch den Kreistag beschlossen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt stimmte der Kreistag für die Teilnahme des Saalekreises als Aussteller auf der „Grünen Woche“ in Berlin vom 16. bis 25. Januar 2026 zu. Im kommenden Jahr werden in Berlin 100 Jahre „Grüne Woche“ mit der 90. Auflage gefeiert. Die Teilnahme des Saalekreises soll die regionale Vermarktung fördern und die Sichtbarkeit des Landkreises auf nationaler Ebene erhöhen. Die Wahrnehmung des ländlichen Raumes als innovativer und attraktiver Lebens-, Tourismus und Wirtschaftsraum soll gestärkt werden. Auf der Standfläche soll die Vielfalt des Saalekreises präsentiert werden, indem sich verschiedene Unternehmen und Akteure dem Publikum vorstellen. Im Zuge einer kreisweiten Bedarfsabfrage regionaler Direktvermarkter, touristischer Anbieter, landwirtschaftlicher Betriebe, Initiativen und gegebenenfalls auch Kommunen sollen die Messeteilnehmenden ermittelt werden, dabei sollen auch kleine Betriebe die Chance haben, sich zu beteiligen.
Am 31. Oktober 2026 endet die Amtszeit von Landrat Hartmut Handschak (parteilos). In einer einstimmigen Abstimmung beschlossen die Kreistagsmitglieder den Wahltermin für die Landratswahl am 07. Juni 2026. Des Weiteren wurde als Termin für eine notwendige Stichwahl der 28. Juni 2026 festgelegt.
Foto: @Landkreis Saalekreis
„Beschlüsse im Kreistag“
Wenn das 10010110 liest, bekommt der glatt einen Herzinfarkt. 🙂
„Es fehlen jedoch seit Jahren in Sachsen-Anhalt ausreichend Investitionsmittel, um medizinisch notwendige und betriebswirtschaftlich sinnvolle Ersatz- und Neubeschaffungen vornehmen zu können.“
Das ist eine Unwahrheit. Die Kliniken in Sachsen-Anhalt beteiligen die Patienten nicht an den anfallenden Kosten. Das ist das eigentliche Problem. Gratiskrankenhausaufenthalte gehören einfach abgeschafft.
„Die Kreistagsmitglieder stimmten einstimmig der Beschlussempfehlung zu, dem Carl-von-Basedow-Klinikum 2,5 Mio. EURO im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung dringender erforderlicher Investitionen als nichtrückzahlbare Ausgleichszahlung zu gewähren.“
Eine solche Finanzierung gehört schlicht und ergreifend verboten. Es kann nicht angehen, dass Steuergelder für ein Krankenhaus verschwendet werden.
Das sehe ich genauso. Nicht wissend, welche Leistungsgruppen die Klinik bekommt, wird hier zwanghaft an Wiederbelebungsmassnahmen festgehalten. Investition aus Eigenmitteln, sind die nicht da, muss halt auf den OP- Roboter verzichtet werden
Ich habs schon gelesen und lebe immernoch. 😛 Es ist hier trotzdem falsch; sollte lieber zu http://sain.de/