Bundesrat beschließt neues Infektionsschutzgesetz – einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt

Der Bundesrat hat am Freitag umfangreichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und weiteren Gesetzen zugestimmt, die der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Das Artikelgesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Wichtige Punkte sind erweiterte Kurzarbeiter-Regeln, finanzielle Hilfen für Krankenhäuser und die einrichtungsbezogene Impflicht für Mitarbeiter beispielsweise in Kliniken, Arztpraxen und Heimen. Künftig können auch Tierärzte und Apotheker impfen. Außerdem bekommen Länder die Befugnis, Gastronomie, Kultureinrichtungen und Diskotheken zu schließen.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Das Gesetz, das auf einen Entwurf der neuen Regierungskoalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP zurückgeht, sieht eine Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und weiteren, einzeln aufgezählten Einrichtungen vor: Sie müssen ab 15. März 2022 einen Corona-Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse in den genannten Einrichtungen sind ab 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.
Schutz für vulnerable Gruppen
Personal in Gesundheitsberufen und Pflegeberufen komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe, heißt es in der Gesetzesbegründung. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig.
Handlungsbefugnisse für das Gesundheitsamt
Bei Zweifeln an der Echtheit des Nachweises soll das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die keinen Nachweis vorlegt, die Tätigkeit in einer solchen Einrichtung oder einem Unternehmen untersagen können.
Erweiterter Kreis der Impfberechtigten
Vorübergehend sind Corona-Impfungen auch bei Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern möglich, sofern diese entsprechend geschult sind. Ziel ist eine Beschleunigung vor allem bei den Booster-Impfungen.
Längere Geltung für Schutzmaßnahmen der Länder
Bestimmte Schutzmaßnahmen, die die Länder vor dem 25. November 2021 erlassen haben, können bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben – nach derzeitiger Rechtslage sind sie bis zum 15. Dezember 2021 befristet.
Nachschärfungen am Handlungskatalog
Künftig ist es den Ländern wieder möglich, Sportveranstaltungen mit größerem Publikum, Versammlungen sowie Messen und Kongresse zu untersagen und gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen wie Diskotheken und Clubs zu schließen.
Hilfe für Krankenhäuser
In der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser erhalten kurzfristig einen finanziellen Ausgleich. Er dient dazu, finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben, abzufedern.
Erweiterte Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld
Die Corona-bedingten Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld werden bis zum 31. März 2022 verlängert. Dies betrifft unter anderem den anrechnungsfreien Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung und den Anspruch auf erhöhtes Kurzarbeitergeld: Beschäftigte, die länger als drei Monate in Kurzarbeit sind, erhalten weiterhin einen Aufschlag. Ab dem vierten Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent der Differenz zum bisherigen Nettolohn, ab dem siebten Monat 80 Prozent. Wenn ein Kind im Haushalt lebt, erhöht sich der Leistungssatz auf 77 bzw. 87 Prozent. Die erhöhten Bezüge gelten auch für Personen, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gehen mussten.
Weiterhin virtuelle Versammlungen
Die bereits Ende Juni 2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Sonderregelungen für virtuelle Betriebsversammlungen und Gremiensitzungen als Telefon- und Videokonferenzen werden befristet bis zum 19. März 2022 wieder eingeführt – mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit.
Verlängerte Sonderregeln für Werkstätten und Rechtsberufe
Der Bundestagsbeschluss verlängert die Übergangsregelung zu den Mehrbedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten bis zum 31. März 2022. Die Sonderregeln für Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern gelten bis zum 30. Juni 2022 fort.
Rasches Inkrafttreten geplant
Das Gesetz soll zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Den Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung: Sie leitet den Gesetzesbeschluss dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und organisiert anschließend die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Top.
Was ist daran Top das es jetzt noch weniger Personal gibt. Klabauterbach braucht ja eh kein Zahnarzt, der geht ja eh nicht hin.
Ist deine „Einrichtung“ dabei?
Ja, endlich. Die Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegesektor war lange überfällig. Werdasin diesem Bereich nicht einsieht, hat ohnehin seinen Beruf verfehlt. Kann ja zur Globuli-Fraktion wechseln.
Klar doch, das Impfen mit einen Impfstoff, welcher für die Alpha-Variante entwickelt wurde und bei Omikron komplett versagt, macht natürlich jetzt Sinn.
Oder anders formuliert: In spätestens 3 Monaten wird Delta von Omikron, welches ja bereits seit Wochen unentdeckt in Europa sich ausbreiten durfte, verdrängt und ALLE Geimpften (egal ob mit Booster oder nur doppelt geimpft) fangen wieder bei Null an. Sie können aber natürlich auch weiterhin Institutionen (wie u.a. RKI), diversen medizinischen “Experten” oder Berufspolitikern, welche während der Pandemie uns nach Strich und Faden belogen haben (MNA aus Stoff schützt vor Infektionen, oder zwei Injektionen und Sie sind sicher, zumindest vor schweren Verläufen, oder Boostern und der Schutz ist komplett etc. pp.), Vertrauen schenken …
P.S.: Ich bin Anfang des Jahres an Corona erkrankt und hatte wie ca. 80% aller Erkrankten nur einen maximal mittelschweren Verlauf. Das ich nach sechs Monaten als ungeimpft gelte, während geimpfte Personen nach sechs Monaten (wo die Schutzwirkung ja quasi leider nicht mehr existiert) sich ohne Mundschutz, ohne Testung und ohne Abstand, frei als Virenschleudern betätigen dürfen, ist ein Witz. Wer schützt mich eigentlich vor infektiösen Geimpften?
Vllt mal den Arzt deines Vertrauens fragen. Aber du gibst ja lieber selbst Tipps, obwohl du komplett ahnungslos bist….
@1G
👍👍👍 Die Frage stelle ich mir auch immer wieder, wer schützt uns vor den Virenschleudern???
Hast du einen Nachweis, dass es Viren überhaupt gibt? (außer Wikipedia-Links und Politikersprechblasen)
Was genau verbessert jetzt die Impfpflicht für Leute, die seit fast 2 Jahren tagtäglich an vorderster Front mit Corona zu tun haben? Entweder sie waren schon immer immun (Kreuzimmunität) oder sie haben sich längst angesteckt und sind entweder gestorben oder dadurch immun geworden.
@Alt Dölauer
Du kannst doch nix dafür.
„….hat ohnehin seinen Beruf verfehlt. “ Was für eine geistlose Aussage 🙈🙈
@BR
Lass dich boostern und schwafle nicht hier herum, Nur Käse.
So ist es. Beruf verfehlt, Klassenziel nicht erreicht!
Ein nicht verfassungskonformes Gremium namens MPK beschließt Maßnahmen und ein Bananen-Parlament biegt anschließend die Gesetze entsprechend hin. Das nennt sich Demokratie, angeführt von einer Koalition, die ihre Mehrheit nur mit einer großen Wahl-Lüge errungen hat.
Wie genau verstößt das Gremium namens MPK gegen die Verfassung? (sowohl in seiner Existenz als auch in seinem Tun)
Maßnahmen wurden von dem Gremium namens MPK allerdings gar nicht beschlossen.
Das Parlament ist einzige Gesetzgebungskraft. Sieh doch mal in die Verfassung! Da steht das alles drin. Wenn du das alleine nicht findest, melde dich ruhig nochmal.
Die Koalition, die da was „angeführt“ hat, solltest du auch noch zeitlich einordnen und das mit der „großen Wahl-Lüge“ fassen wir gar nicht erst an. Da stotterst du sonst wieder nur albern rum….
„Der Bundesrat hat die neue Verordnung einstimmig beschlossen, das auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche zurückgeht.“
Ich habe den Text mal aus der Meldung kopiert. Lies nochmal, wer da was beschlossen hat und wer nachträglich!!! die Gesetze dazu hinbiegt. Bestreitest du immer noch, dass die MPK Beschlüsse fasst? Wo im Grundgesetz taucht eine MPK auf? Träum weiter von deiner heilen Welt.
Sie fassen einen Beschluss. Weil sie sich darauf verständigt haben. Das Ergebnis der Beratung teilen sie mit, weil sie denken, dass das sinnvoll ist, was sie da beschlossen haben, aber vor allem, weil sie denken/wissen, dass sich das Beratene und Beschlossene von den Länderregierungen auch umsetzen lässt. (du weißt hoffentlich, wofür das MP in MPK steht)
Daraufhin nimmt der Gesetzgeber die Beratungsergebnisse, sieht sie sich an und lässt sie in die Gesetzgebung mit einfließen. Warum auch nicht. Denn das, was da beschlossen wurde, sollen vor allem jene Landesregierungen umsetzen.
Ich habe nie bestritten, dass die MPK Beschlüsse fasst. Du hast jedoch behauptet, sie würde Maßnahmen beschließen, die nicht im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz liegen. Das ist falsch, im besten Falle nicht besser gewusst bzw. nicht verstanden, im schlimmsten Falle bewusst gelogen.
Wenn sich die Regierungschef der Länder treffen, um eine gemeinsame (i.S.v. gleichartige, zeilgerichtete) Vorgehensweise zu koordinieren und daraufhin eine Empfehlung abgeben, was dazu notwendig wäre, ist das kein Verstoß gegen die Verfassung. Im Gegenteil. Sieh doch mal z.B. in den Artikel 30 des GG.
Deine Welt ist vielleicht nicht heile, auf jeden Fall aber ziemlich leer. Füll sie doch mit Wissen, hm? Die MPK gibt es schon über 70 Jahre….
„Der Bundesrat hat die neue Verordnung einstimmig beschlossen, das auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche zurückgeht.“
Hab das mal auf der Pressemeldung kopiert. Da steht eindeutig, dass die MPK einen Beschluss gefasst hat und der Bundestag/Bundesrat im Nachgang !!! Das Gesetz entsprechend hinbiegen. Ich habe nachgeschaut, eine MPK taucht im GG als beschlussfassendes Organ nicht auf. Die taucht eigentlich gar nicht auf. Also träum weiter von deiner heilen Welt.
Einmal hätte gereicht. Wird ja nicht besser, wenn du falsches wiederholst, auch wenn es minimal anders formuliert ist.
@Dem…
Jeck Boostern.Das beruhigt deinen gesundheitlichen Zustand.
Stichwort: Kooperationsföderalismus. Aber du bist wohl auch so ein Depp nach dem Motto: was nicht drin steht, gibt es nicht.
Was glaubst du, auf welcher rechtlichen Grundlage der Anspruch der AfD auf den Vorsitz in BT-Ausschüssen beruht? Mein Tipp: mach dein Juris auf und lies mal ein bisschen durch BVerfGE, wo du doch so ein Connaisseur bist 😂
Diktatur Pur
zum Auswandern
tschüss!
Genau so! Und bei dir will ich ausnahmsweise gerne nachhelfen, Du Spinner! Gib mal deine Adresse durch, kleiner Lurch!
@Werner
Immer neurer Senf von dir..
Jawohl ja und als nächstes geh ich auch zum Tierarzt um mich operieren zu lassen.
Warst du doch schon.
Wenn der Chef vom RKI Tierarzt ist, dann passt eben auch die Behandlung bei Tierärzten dazu. Irgendwie haben die da oben nur vergessen, dass sie es mit Menschen zu tun haben.
Der Chef vom RKI sitzt weder in der Ministerpräsidentenkonferenz noch im Bundesrat. Hast du da unten bestimmt nur vergessen.
Robert Koch hat selbst Tierversuche durchgeführt.
Denn sie wissen nicht was sie tun, unsere Politiker. Die Supermärkte, Amazon & Co. werden sich über Nachwuchs aus der Pflegebranche erfreuen. Die Jobcenter müssen Umschulungen anbieten bzw. tief in die Kasse greifen. Die User hier, welche sagen super, endlich, denen sei gesagt, betet zu Gott nicht in ein Krankenhaus eingeliefert zu werden. Das verbleibende geimpfte Personal wird
an den Rand des Wahnsinns getrieben, Krankschreibungen werden wie Booster einflattern
Wie sind die Lottozahlen für nächsten Mittwoch?
Sie haben ja anscheinend hellseherische Fähigkeiten.
……..“Die Jobcenter müssen Umschulungen anbieten bzw. tief in die Kasse greifen“…..
Nur zu dumm ,das die Leute dann aber in die Pflege vermittelbar sind und keine Umschulungen bekommen werden. Und nun ?
KUG
Sozialabgaben werden nur noch zu 50 % erstattet
KUG
ab Januer 2022
Sozialabgaben werden nur noch zu 50 % erstattet
Endlich muss sich Oma nicht mehr von diesen Medizinverweigerern behandeln lassen. Die können ja Impffreikliniken in Timbuktu aufmachen. Aber sie können eben nicht mehr Corona in eine Einrichtung voller Risikopersonen einschleppen. Ist ja oft genug passiert in den Heimen.
„Aber sie können eben nicht mehr Corona in eine Einrichtung voller Risikopersonen einschleppen.“
Auch Geimpfte können sich infizieren und andere anstecken.
Vor allem, wenn wie in Rudolstadt, die Insassen,also die Risikopersonen selbst, nicht geimpft sind!!! Da macht die Impfung fürs Personal so richtig Sinn. Da werden die Falschen zwangsgeimpft, aber was kümmert das die Regierung. Die macht nur, was die Pharmaindustrie vergibt.
@Hallenserversteher
Du hast vielleicht Halle verstanden, aber keinesfalls die Corona-Problematik.
Hallenserversteher: Bewirbst du dich bitte morgen im Riebeck-Stift? Da du ja clean und wortgewandt bist, sollte trotz deiner Blödheit eine Anstellung möglich sein. Aber wahrscheinlich ist Eier-kratzen vor der Glotze und rumschwafeln genau dein Ding. Ich wünsche dir, dass du als Pflegefall den überarbeiteten Medizinverwegerer zur Frühwäsche in die Hände fällst, so das du in 5 min. von deiner Kotze und Scheisse reingewaschen wird! Du Dummer!
Wer Corona in die Kliniken geschleppt hat ist fraglich. 21 Monate
hat sich das Klinikpersonal egal ob geimpft oder nicht, fürsorglich
um die Patienten gekümmert. Ihr Nestbeschmutzer da draußen
hab doch von nichts eine Ahnung. Über 70 Lieferanten hat eine
Klinik, welche Zugang haben, noch Fragen ihr Knallschoten.
Klar, und die haben alle Patientenzugang oder müssen in die Stationsbereiche…
Nutzen die denn konsequent andere Wege innerhalb des KH oder vielleicht doch dieselben Flure, hmm?
„Die Sonderregeln für Rechtsanwalts-, Notar-, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkammern gelten bis zum 30. Juni 2022 fort.“
Privilegien sind natürlich für diese Gruppen während der Corona-Krise besonders wichtig. So funktioniert eine „gute“ Demokratie.
Ja..Ich bin wichtig!
Was glaubst du denn sind diese „Sonderregeln“?
„Was glaubst du denn sind diese „Sonderregeln“?“
farbi bekommt das „Pennerbräu“ bei Aldi zum halben Preis. Begründung: Schutz für vulnerable Gruppen
😀
Du kennst die Sonderregelungen also gar nicht? Quakst trotzdem dumm rum dazu. Hm.
1x im Monat umsonst auf dem Markt Riesenrad fahren und beim Einkauf ohne Korbmark.Habe ich gehört.
„Du kennst die Sonderregelungen also gar nicht?“
@ farbi
Nicht im Detail, da die Medien sich zu diesen Privilegien nicht expliziert äußern. Es wird darauf hinauslaufen, dass es Sonderregeln wie für Politiker und Journalisten gibt. Quasi maskenfreies Aufzugfahren wie mit Jens Spahn und großen Personengruppen. Für normale Menschen verboten, für Privilegierte eben nicht.
Nicht im Ansatz. Dass Gesetze und damit auch die darin enthaltenen Sonderregelungen veröffentlicht werden, ist dir bekannt. Die Formulierung „gelten … fort“ verstehst auch du und somit weißt du, dass sie nicht neu sind, sondern schon in der bisher geltenden Fassung enthalten waren. Das heißt also, du quakst absichtlich und vor allem vermeidbar dumm rum oder du lügst. Beides sehr unschön.