Drei 13-Jährige Ausreißer in Halle aus dem ICE geholt: sie hatten keinen Fahrschein und einen Mülleimer angezündet
Am Dienstagmorgen, den 26. März 2024 bat eine Zugbegleiterin eines Intercityexpresses die Bundespolizei um Hilfe. In dem Zug, welcher auf der Strecke Berlin – Halle (Saale) unterwegs war, befanden sich drei 13-jährige Jungen, die jeweils keinen gültigen Fahrschein mit sich führten. Doch damit nicht genug: Die Deutschen zündeten während der Fahrt des Zuges auf Höhe Bitterfeld-Wolfen den Inhalt eines Abfallbehälters an und warfen diesen mit dem brennenden Inhalt in ein Großraumabteil, in dem sich weitere Reisende befanden. Glücklicherweise war der Inhalt zu diesem Zeitpunkt größtenteils schon verbrannt, so dass es zu keinen weiteren Auswirkungen kam.
Nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Halle (Saale) um 06:50 Uhr stand eine Streife der Bundespolizei auf Bahnsteig 8 bereit, übernahm die Teenager und brachte sie für alle weiteren notwendigen Maßnahmen mit zur Dienststelle. Die Jungen weigerten sich zunächst Angaben zu ihren Personalien zu machen. Letztendlich stellte sich heraus, dass sie aus einer Jugendeinrichtung in Berlin stammen und von dort abgängig sind. Bei der sich anschließenden Durchsuchung stellten die Beamten bei zwei der Teenager jeweils noch einen entwendeten Notfallhammer aus dem Intercityexpress fest und sicher.
Alle Drei waren schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. Mit ihrem aktuellen Handeln erwarten sie weitere Strafanzeigen wegen Leistungserschleichung, Sachbeschädigung, Diebstahl sowie Beeinträchtigung von Rettungsgeräten. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen in Berlin wurden sie nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen an eine zuständige Stelle übergeben.
Herzlichen Willkommen in der BildungsRepublik Deutschland.
Dich darf man auch beglückwünschen zu Deiner Imbecility!
unsere Zukunft
Deutsche Bildungskinder!
Ab 14-ten Lebensjahr darf man diese dann auch gerichtlich bearbeiten. Bis dahin gehen die dem Jugendamt auf den Nerv.
Na das werden doch mal wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft. 🙄
Das tun sie ab 14 bis 18 aber auch noch. Da helfen auch keine Erziehungsstunden.
Da die noch nicht strafmündigen Jugendlichen in einer Einrichtung ‚abgängig‘ waren, dürften die schon einiges auf dem Kerbholz haben.
Die dürften doch auch die Nacht (bei Ankunft 6:50 hier) nicht in dieser Einrichtung verbracht haben.
Warum wurde da nicht besser aufgepasst???
Hoffentlich wird das Jugendamt Informiert, so daß die Eltern auch mit zur Verantwortung gezogen werden
Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen.
„Mit ihrem aktuellen Handeln erwarten sie weitere Strafanzeigen wegen Leistungserschleichung, Sachbeschädigung, Diebstahl sowie Beeinträchtigung von Rettungsgeräten“
Warum werden hier solche Falschmeldungen verbreitet? Einen Dreizehnjährigen erwartet natürlich keine Strafanzeige.
Wende Dich mit Deinem Einwand gerne an die Stelle, die für diese PM verantwortlich ist:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir
natürlich gibt es anzeigen, …. sicher wird dann aber von nem richter eine verfahrenseinstellung verfügt.