Mann am Hauptbahnhof wurde per Haftbefehl gesucht und wurde noch am gleichen Tag zu einer Geldstrafe verurteilt
Am Mittwochmorgen, den 27. März 2024 ging bei einem Nutzer des Hauptbahnhofes Halle (Saale) alles sehr schnell und er wusste kaum, wie ihm geschah: Zunächst kontrollierte den 38-Jährigen eine Streife der Bundespolizei gegen 08:20 Uhr. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem wurde bekannt, dass das Amtsgericht Halle (Saale) seit dem 12. März dieses Jahres aufgrund von Diebstählen in vier Fällen per Untersuchungshaftbefehl nach dem Deutschen suchte.
Da der Angeklagte unbekannten Aufenthalts war, erließ das Amtsgericht den Haftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen und nahmen ihn fest. Nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin beruf diese die Hauptverhandlung gleich für 11:00 Uhr ein. Dort wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 1560 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Nach der Urteilsverkündung wurde er auf freien Fuß gesetzt und hat nun zunächst die Möglichkeit, die Geldstrafe zu begleichen.
Haftbefehl wegen Diebstählen.
Neue Verhandlung – neue Strafe 1560€ oder Knast.
Warum nicht gleich Knast?
Weil er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde? Und den Rest solltest du die zuständige Richterin fragen, sie wird dir das in Verbindung mit den geltenden Paragrafen der StPO und des StGB erläutern…