Drogeriemarkt kommt aufs Hermes-Areal, Fußgängeranbindung soll verbessert werden
Das vor sechs Jahren eingeweihte Einkaufszentrum am Hermes-Areal in Halle bekommt einen Drogerie- und einen Zoo-Fachmarkt. Der Planungsausschuss hat der Änderung des Bebauungsplans zugestimmt. Zudem regte der Ausschuss an, eine bessere Anbindung für Fußgänger und Radfahrer zu prüfen.
„Wir haben oft Beschwerden wegen der fußläufige Anbindung“, gestand Stadtplaner Lars Loebner ein. Und Linken-Stadtrat Thomas Schied sprach gar von einer „Arschlochampel“ für Fußgänger. Denn an der Kreuzung Paracelsusstraße / Hordorfer Straße müssen sie oft Minuten warten, um die Straße queren zu können. Loebner sagte zu, die Anregung aufzunehmen und zu prüfen.
Große Baumaßnahmen sind aber nicht nötig, um die neuen Geschäfte zuzulassen. Denn die Räumlichkeiten sind bereits vorhanden, nur bisher ungenutzt und laut Bebauungsplan teilweise nur für andere Zwecke zugelassen, so einen Textilmarkt. Nun wird der ALDI-Markt von 800 auf 1020 Quadratmeter vergrößert. Außerdem will der ALDI noch einen Backwarenanbau schaffen. Zudem wird ein Drogeriemarkt mit 610 Quadratmetern erlaubt. Bislang sind nur 150 m² erlaubt. Zudem wird ein Zoofachmarkt mit 550 m² ermöglicht. Hier sieht der Bebauungsplan bislang 1.200 m² vor. Doch für diese Größe ließ sich offenbar kein Betreiber finden.
Die pingeligen Vorschriften im Quadratmeter-Bereich erinnern doch sehr an ein ganz anderes Gesellschaftssystem, was eigentlich hierzulande überwunden schien. Angeblich regelt doch „der Markt“ alles? Ob ein Drogeriemarkt nun auf 150qm oder lieber 610qm verkaufen wird, sollte in einer Marktwirtschaft vielleicht den Betreibern von Hermes-Areal und Drogeriemarkt überlassen bleiben, wenn man es denn mit ihr ernstmeint. Aber dann hätten wir ja weniger Beamtenstellen, das geht natürlich nicht.
Offenbar sind diese „pingeligen“ Regelungen sehr flexibel anpassbar, ganz ohne Parteitagsbeschluss. Die baurechtlichen Regelungen existieren schon viele Jahrzehnte und haben sich bewährt. Jedenfalls gibt es keine ernsthaften Bestrebungen, sie zu ändern. Die angebliche alleinige Marktregelung ist hingegen eine Mindermeinung, eine klischeehafte Äußerung, die mit der Realität nicht viel und mit dem Sozialstaatsprinzip der bundesdeutschen Verfassung noch weniger zu tun hat.
Die Vorschriften werden zudem nicht von Beamten gemacht. In Halle werden sie zudem überwiegend von Nicht-Beamten umgesetzt und überwacht. Du hast also gleich an mehreren Stellen erhebliche Wissensdefizite. Daher ist es nicht überraschend, dass dir eine objektive und faktenbasierte Betrachtung des Sachverhalts nicht gelingen mag. Aber Emotionen sind natürlich nicht verboten. Lass alles raus, egal wie wenig es mit der Sache zu tun hat.
„und mit dem Sozialstaatsprinzip der bundesdeutschen Verfassung noch weniger zu tun hat.“
Ähm, welche Verfassung?
„Die Vorschriften werden zudem nicht von Beamten gemacht.“
Hat auch niemand behauptet. Würde man den Markt mehr regeln lassen, wären viele dieser kleinen Beamtenjobs überflüssig – aber wo kämen wir denn da hin? Dann hätten wir noch mehr arme Arbeitslose. Das werden die Beamtenkreise schon zu verhindern wissen und dafür sorgen, dass ihre Dienststellen nie überflüssig erscheinen, solch gutbezahlte und wohltemperierten Bürojobs verteidigt man in rauhen Zeiten mit allen Mitteln, selbst wenn man die sogenannte freie Marktwirtschaft damit konterkariert.
Ähm, das Grundgesetz. Das ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Ich bin mir sicher, du hast andere Informationen. Die sind allerdings falsch.
Nein, der Markt regelt nichts, solange es sich um kommunale Angelegenheiten handelt. In einer Anarchie leben wir nicht und das ist wohl auch nicht deine Vorstellung einer optimalen Gesellschaftsform. Baurecht ist auch kein reiner Selbstzweck. Wie gesagt, diese Regelungen gibt es schon sehr lange und sie haben sich bewährt, weshalb sie auch beibehalten (und meist ausgbaut) wurden, egal, wer gerade an der gesetzgeberischen Macht ist. Sie bieten, wie man hier sieht, auch die nötige Flexibilität, um auf sich ändernde Umstände reagieren zu können.
„Ähm, das Grundgesetz. Das ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.“
Ein Grundgesetz ist keine Verfassung – deshalb ja auch die andere Bezeichnung. Aber vielleicht hältst du ja auch Fichten für Tannen oder gar Weihnachtsbäume?
„Nein, der Markt regelt nichts, solange es sich um kommunale Angelegenheiten handelt.“
Ach so, deshalb wird z.B. bei öffentlichen Ausschreibungen immer auf das billigste Angebot der Privatwirtschaft eingegangen?
„Wie gesagt, diese Regelungen gibt es schon sehr lange und sie haben sich bewährt, weshalb sie auch beibehalten (und meist ausgbaut) wurden“
Das heißt nicht automatisch, dass es sinnvoll oder zeitgemäß ist. Viele Gesetze stammen noch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896 und sind nur deshalb nicht aktualisiert und an heutige Erfordernisse angepasst worden, weil sich noch niemand darum gekümmert hat.
„Sie bieten, wie man hier sieht, auch die nötige Flexibilität, um auf sich ändernde Umstände reagieren zu können.“
7 Jahre seit Start des neuen Hermes-Areals sind wirklich sehr flexibel *hust*
„Ach so, deshalb wird z.B. bei öffentlichen Ausschreibungen immer auf das billigste Angebot der Privatwirtschaft eingegangen?“
Diese Aussage ist falsch. Da greift einer zu den Instrumentarien des Populismus.
Eine Verfassung regelt insbesondere den Staatsaufbau, die Zuständigkeiten und (meistens) auch wichtige Grundrechte. Es ist eine grundsätzliche (fällt die Namensähnlichkeit auf?) und allgemeine Regelung, der sich alles unterordnet, was die Einzelheiten regelt. Wie die Verfassung bzw. das eigentliche Verfassungsdokument (es gibt auch mündliche Verfassungen) nennt, spielt dabei keine Rolle. Die Verfassung der BRD (gibt es die BRD wenigstens?) heißt nunmal Grundgesetz. Ich ahnte ja, dass es bei dir bereits an solchen Nichtigkeiten hängt.
Ausschreibungen haben mit baurechtlichen Vorschriften nichts zu tun. Du vermengst verschiedene Dinge. Das eine ist Baurecht, das andere Wettbewerbsrecht. Die Bevorzugung des wirtschaftlich günstigsten Angebots bei öffentlichen Aufträgen ist eine gesetzlich geregelte – und durchaus diskussionswürdige – Angelegenheit, eine landesrechtliche noch dazu. Die Regelungen im Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan sind rein kommunale Angelegenheiten. Beides ist unabhängig voneinander. Die Änderung des Bebauungsplans hat mit einer Ausschreibung von Bauleistung gar nichts zu tun.
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist 1900 in Kraft getreten. Darin wurden damals nicht und werden auch heute nicht öffentlich-rechtliche Regelungen (wie zum Beispiel Bebauungspläne oder die Ausschreibung öffentlicher Bauleistungen) getroffen. Daher im Übrigen auch der Name. Das BGB wurde und wird, wie auch alle anderen Gesetze, ständig aktualisiert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Vielleicht sind dir die unzähligen Gesetzesänderungen im Zuge der Corona-Krise (BGB, StPO, InsO, ZPO usw.) allein in den letzten 8 Wochen aufgefallen? Vermutlich nicht.
Die Veränderung des Bebauungsplans für das Hermes-Areal ist jetzt verlangt worden, nicht vor 7 Jahren. Die bisherige Regelung stand dem jetzt bestehenden konkreten Vorhaben im Weg und sie wurde jetzt geändert, damit dieses Vorhaben umgesetzt werden kann. Derart simple Zusammenhänge nicht zu erkennen, ist traurig. *schnief*
Es geht hierbei weniger um Marktwirtschaft, sondern um städtebauliche bzw die Stadtentwicklung betreffende Angelegenheiten. In der Regel wird die einschränkende Nutzungsmöglichkeit von größeren Geschäften außerhalb des Innenstadtbereichs mit den dadurch bedingten negativen Auswirkungen auf den Zustrom und damit die Attraktivität der Innenstadt begründet. Manchmal wirkt die Diskussion hierüber aber in Halle merkwürdig, wenn man meint, ein Billigtextildiscounter am Rande der Stadt würde bei einer Vergrößerung seiner Ladengröße zu viel Kaufkraft aus der Innenstadt abziehen.
In Heide-Süd, Ammendorf und Dieselstraße schwebte über jedem Neu- und Ausbau das Damoklesschwert Zentrenkonzept – im Paulusviertelnahen Hermes-Areal gilt das wohl nicht mehr…
Der Bau steht seit 7 Jahren. Nix mehr mit Neubau. Und Textilmärkte sind mehr zentrenrelevant als ein Drogeriemarkt. Zusätzliche Verkaufsfläche entsteht nicht, sie wird nur umgewidmet
Korrekt, in Heide-Süd und Globus ging es aber auch um simple Supermärkte. Beim HEP wurde auch lediglich eine Umwidmung bestehender Flächen benötigt / diskutiert. Die Versorgung des Paulusviertels ist wohl dann doch systemrelevanter als anderswo.
Heide-Süd und Dieselstraße sowie der Textilmarkt in Ammendorf waren jeweils mit Neubauten verbunden. Am Hermes-Areal gibt es alle Flächen schon, da muss nix neu gebaut werden. Die genehmigte Fläche wird nun statt für Textilmärkte für einen Drogeriemarkt genutzt – der übrigens auch schon im Vorfeld dort erlaubt war, nur eben mit einer geringeren Verkaufsfläche.
Ja, bitte Verbesserungen für Fußgänger sobald wie möglich Umsetzen.
Arschlochampel trifft es genau. Man wartet dort ewig auf Grün. Und das nicht nur einmal, sondern zweimal bzw. dreimal (wenn man noch die Hordorfer Straße an der Ampel quert).
Bitte Fußgängern ermöglichen die Paracelsiusstraße ein einem Rutsch zu überqueren!
Bitte prüfen, ob Fußgänger nochmal Grün bekommen können, wenn die Straßenbahn einfährt, damit man dort mitten im Verkehr nicht noch 15 Minuten auf die nächste Bahn warten muss.
Bitte Fußgängerübergang (Zebrastreifen/Querungsinsel) hinten in der Hordorferstraße anlegen, damit man hier schon die Straße sicher queren kann ohne vorne nochmal an der Ampel warten zu müssen.
Bitte auf dem Edekaparkplatz einen Fußweg zum Eingang anlegen. Am besten gleich neben der Baumreihe auf der Seite.
Warum ist die Zebrastreifenmarkierung auf dem Parkplatz nur direkt am Eingang angebracht und nicht überall auf dem Gelände, wo Fußgänger queren müssen?