Droht Gerichtsverfahren um Hundewiese in Büschdorf? Stadtverwaltung hat Ausweisung vorläufig rückgängig gemacht

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17 Antworten

  1. Emmi sagt:

    Wer streitet sich denn da? Hat die Stadt mal wieder gepennt bei der Ausweisung als Hundewiese?

  2. Wissbegieriger sagt:

    Wieder nur nebulöse Erklärungen der Stadt Halle. Schon für diese Art der der Informationserteilung kann man die Pressestelle abschaffen und spart Geld.

  3. PaulusHallenser sagt:

    Die Wiese ist ja weiterhin für Hunde benutzbar, nur halt mit Leine. Von daher ist die Sache doch kein Problem. Wenn das einigen Hundehaltern nicht passt, können sie ja eine Fläche/ Wiese privat anmieten und nutzen, denn dort gelten die städtischen Regeln nicht.

    • Hundehalter sagt:

      Und du bezahlst bestimmt!

    • Katrin sagt:

      Keine Ahnung von Hunden. Spielen und Toben mit Leine, sehr witzig

      • PaulusHallenser sagt:

        Katrin,

        wenn keine öffentliche Hundewiese vorhanden ist, können die Hunde eben auf Privatgrundstücken (mit Zustimmung des Eigentümers) spielen und toben. Alternativ können Hundehalter ja auch eine private Hundewiese in Betrieb nehmen.

        Ein grundsätzliches Anrecht auf öffentliche Hundewiesen gibt es zum Glück nicht.

    • 🤔🤔🤔 sagt:

      Vielleicht sollte man dich an die Leine legenund ein Maulkorb verpassen.

    • ICH sagt:

      Wie so oft gilt: Wer keine Ahnung hat, sollte die Fresse halten. Trifft auf dich übrigens des Öfteren zu. Hundewiesen sind nämlich tierschutzrechtlich zu schaffende Ausgleichsflächen für die anderweitig allseits geltende Leinenpflicht. Mit anderen Worten: Diese Flächen hat sich nicht Heinz vom Amt aus lauter Langeweile ausgedacht, sondern die MÜSSEN geschaffen werden, damit den Vorgaben von insbesondere der Tierschutz-Hundeverordnung an eine artgerechte Hundehaltung (in dem Fall leinenloser Auslauf und möglicher Kontakt zu Artgenossen) Rechnung getragen werden kann. Es gibt übrigens noch viel zu wenige Hundewiesen in der Stadt. Kleiner Tipp daher an alle Hundehalter: Möglichen Bußgeldbescheiden des Ordnungsamtes wegen irgendwelcher Verstöße gegen die Leinenpflicht genau mit diesem Argument widersprechen, da gibt’s sehr gute Chancen. Und nun mach den Kopf zu, du unangenehmer, verbitterter Mensch.

      • PaulusHallenser sagt:

        “ damit den Vorgaben von insbesondere der Tierschutz-Hundeverordnung an eine artgerechte Hundehaltung (in dem Fall leinenloser Auslauf und möglicher Kontakt zu Artgenossen) Rechnung getragen werden kann.“

        Das ist die typische Argumentation jener Hundehalter, die tagsüber unter der Woche ihre Hunde in 60-Quadratmeter-Wohnungen sperren und meinen, wenn der eigene Hund am Wochenende mal ein wenig leinenlosen Auslauf bekommt, sei alles ok und tier- und artgerecht.

        Wenn darauf hingewiesen wird, werden die Herrschaften ganz schnell ausfällig.

        • ICH sagt:

          Und nochmal die Wiederholung meines ersten Satzes: Wer keine Ahnung hat, hält die Fresse! Denn Logischerweise ist das von mir Vorgebrachte nicht irgendeine hergeholte Pseudo-Rechtfertigung irgendwelcher Hundehalter, sondern Teil der Gesetzesbegründung und verwaltungsgerichtlich mehrfach bestätigt. Es MÜSSEN Ausgleichsflächen geschaffen werden, wenn eine Kommune für ihr gesamtes sonstiges Gebiet eine Leinenpflicht vorschreibt, das wurde mehrfach eingeklagt (insofern ist dein Satz „Ein grundsätzliches Anrecht auf öffentliche Hundewiesen gibt es zum Glück nicht“ komplett unkundiger Käse). Hat mit dem einzelnen Hundehalter – ob der nun in einer 1-Zimmer-Wohnung oder auf 3000qm Grundstück lebt, ist für die Verpflichtung zu Hundewiesen völlig scheißegal – absolut nichts zu tun. Legislative und Judikative verpflichten die Kommunen, Voraussetzungen im Sinne der Tierschutz-Hundeverordnung zu schaffen. Inwieweit der einzelne Hundehalter seinen Hund tier- und artgerecht hält, steht seöbstverständlich auf einem ganz anderen Blatt. Wenn Besitzer „tagsüber unter der Woche ihre Hunde in 60-Quadratmeter-Wohnungen sperren und meinen, wenn der eigene Hund am Wochenende mal ein wenig leinenlosen Auslauf bekommt“, wäre das okay, dann hättest du natürlich recht, dass das tierschutzrechtlich nicht ausreichend ist. Nur ist das eben DANK Hundewiesen in der Regel nicht der Fall. Du redest also, wie so oft hier, völligen Müll, deine ganze Argumentation gegen Hundewiesen ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn dir der Tierschutz angeblich so sehr am Herzen liegt. Tut er aber nicht, du bist nur ein böses, verbitterten Herzchen, das am liebsten alle Hunde aus dem Stadtgebiet verbieten will, natürlich auch wieder nur vorgeblich, weil sie es ja aufm Dorf so viel besser hätten. Auch hier noch ne Anmerkung, um mal mit dem Klischee der glücklichen Dorfhunde aufzuräumen: Haben sie nicht! Dorfhunde sind meist die ärmsten Geschöpfe. Bei denen denken sich die Besitzer nämlich, der Auslauf auf dem Grundstück wäre so ein Segen für das Tier, dass jedes weitere Kümmern gar nicht nötig ist. Es ist nur dummerweise längst Konsens, dass Hunde primär sozialen Kontakt brauchen und nicht 24 Stunden Auslauf. Oder um deine Worte aufzugreifen: Jeder Hund ist lieber mit seinen Menschen „in 60-Quadratmeter-Wohnungen“ zusammen als draußen auf nem riesigen Grundstück sich selbst überlassen. Hunde ruhen ca. 20 Stunden am Tag, die würden auch draußen den Großteil der Zeit nur rumliegen. Viel lieber tun sie das aber im Wohnzimmer, wo ihre Besitzer in der Nähe sind. Weiterhin ist längst erforscht, dass Stadthunde durchschnittlich signifikant sozialer sind als Dorfhunde, weil städtische Besitzer tatsächlich dem Hundebedürfnis nach Artgenossen-Kontakt – auch dank Hundewiesen – vielmehr nachkommen. Abschließend: Ausfällig werde ich nicht, weil du auf irgendwas hingewiesen hast und ich mich in irgendeiner Form ertappt fühle, sondern vielmehr, weil dein ganzer Kommentar inhaltlich voller gequirlter Scheiße ist. Du bist völlig unkundig, hast doch außerhalb dieser Website überhaupt keine Berührungspunkte mit dem Thema Hund. Aber es gehört ja irgendwie in die aktuelle Zeit und das Internet, dass die mit der wenigstens Ahnung das Maul am weitesten aufreißen. Und tu nicht so, als würde es dir um die Hunde gehen, das nimmt dir eh keiner ab. Du bist einfach nur so ein kleingeistiger böser Mensch, der anderen nichts zugestehen will, wovon er selbst (mangels Hund) nicht profitieren kann.

      • 10010110 sagt:

        Es gibt übrigens noch viel zu wenige Hundewiesen in der Stadt.

        Nee, andersrum wird ein Schuh draus: es gibt zu viele Hunde in der Stadt.

        • ICH sagt:

          Auf welcher argumentativen Basis beruht denn dein intellektueller Totalausfall-Kommentar? Was exakt wäre denn die optimale Hundezahl und warum exakt diese Menge? Ich bin sicher, du wirst uns jetzt so richtig erleuchten. Viele von euch sollten sich mal eher nen Hund zulegen, statt ständig gegen selbige zu wettern. Macht weniger einsam und verbittert. Ein Minimum an sozialem Miteinander und Empathie gibt’s dann gratis auch gleich mit dazu.

        • Ute sagt:

          Und es gibt noch zu viele die gegen alles sind, so wie du, aber solange du es selbst nicht merkst ist das krankhaft und behandlungswürdig

  4. Ferdinand sagt:

    Das interessiert doch Hundebesitzer nicht……………..

  5. Ahr sagt:

    In ganz büschdorf laufen viele Hunde frei rum, am Feldrand sowieso, also was soll das Theater mit der Hinweise, dad kontrolliert doch sowieso keiner.

  6. Rentner sagt:

    Steht doch da “Aufgrund eines laufenden Streitverfahrens… “
    Vielleicht hat sich ein Nachbar beschwert oder gar geklagt. Und solange das nicht geklärt ist, sollte da auch nicht alles rausposaunt werden.
    Aber sollte der Hundebesitzer OB werden, dann werden alle Wiesen Hundewiesen und aufm Markt gibt’s ein Hundeklo statt des (Menschen)Klo.