Einstimmig: Ausschüsse für Erhöhung der Müllgebühren
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Der Ordnungs- und Umweltausschuss des Stadtrats hat am Donnerstag eine Erhöhung der Müllgebühren ab 1. Januar 2017 beschlossen. Die Vorlagen der Verwaltung zur Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung wurden einstimmig angenommen. Der Finanzausschuss hatte am Dienstag bereits vorbehaltlich zugestimmt. Allerdings musste die Stadtverwaltung ihre Berechnungen anpassen. Grund war eine Kritik des Landesrechnungshofs, woraufhin die neue Gebührensatzung zunächst zurückgezogen wurde.
Laut Kerstin Ruhl-Herpertz, Fachbereichsleiterin Umwelt, sei die Erhöhung nötig, weil die Abfallentsorgung in den vergangenen beiden Jahren nicht Kostendeckend waren. Dabei geht es um eine Summe von knapp 200.000 Euro. Gründe für den Anstieg sind die gestiegenen Verwertungskosten für Sperrmüll, Altholz, Grünschnitt und Bioabfälle. Bisher seien noch Erlöse für Altholz zu erzielen gewesen, Grünschnitt habe man kostenfrei zur Verwertung abgeben können, so die Verwaltung. Doch die Marktsituation habe sich geändert. So geben laut Ruhl-Herpertz die Hallenser mehr Altholz ab. Und während bisher mit Altholz noch Gewinne zu erzielen waren, müssen die Stadtwerke für die Entsorgung mittlerweile zahlen. Auch seien die Entsorgungspreise in den Verbrennungsanlagen massiv gestiegen. Diese Kosten werden nun auf die Hallenser umgelegt. Ruhl-Herpertz sagte, Halle sei im deutschlandweiten Städtevergleich relativ günstig. Sie rechne damit, dass zudem auch die anderen Städte ihre Preise anziehen müssen. Problematisch seien auch die gewerblichen Sammlungen von Altpapier und Altmetall. Mit diesen Stoffen können die Stadtwerke Erlöse erzielen und so die Entsorgungspreise in Halle senken. Weil aber immer mehr dieser Stoffe bei privaten Annahmestellen gegen Geld abgegeben werden, sinken die Erlöse.
Die Grundgebühr pro Person und Jahr klettert von 26,40 Euro auf 28,32 Euro bei Nutzung der Biotonne, 36 Cent weniger als in der ersten Berechnung. Wer auf die Biotonne verzichtet, weil er selbst im heimischen Garten kompostiert, zahlt statt 18,60 künftig 20,52 Euro, das sind 8 Cent weniger als im ersten Entwurf.
Auch die Restmüllgebühren selbst steigen. 21,00 statt 18 Euro im Jahr müssen für eine vierwöchentliche Leerung berappt werden. Bei einer Leerung alle zwei Wochen wären es 42,00 statt 36 Euro. Die Leerung einer 1.100-Liter-Tonne, wie sie in den meisten Plattenbaugebieten steht, schlägt mit 1,333,90 Euro statt bisher 1.320 Euro zu Buche. Jedoch teilen sich hier die Entsorgungskosten auf mehrere Haushalte auf.
Für die Gelbe Tonne muss im Rahmen der Abfallgebühren nichts bezahlt werden. Die Entsorgung wird von den Verpackungsunternehmen bezahlt, die am Ende diese Kosten beim Kauf von Produkten aufschlagen.
Durch die Abfallgebühren darf kein Gewinn erzielt werden. Die Kalkulation erfolgt alle zwei Jahre und orientiert sich an den Einnahmen und Ausgaben für die Müllentsorgung der vorangegangenen zwei Jahre.
Der Landesrechnungshof hatte nach einer Intervention durch Bürger den Wagniszuschlag und die Kommunalkapitalverzinsung bemängelt, für die der Vertrag der Stadt Halle mit den Stadtwerken nach Ansicht des LRH zu hohe Werte enthielt. Mit dem Wagniszuschlag sollen unvorhersehbare Verluste ausgeglichen werden, beispielsweise durch offene Rechnungen der Bürger. 3,75 Prozent des Selbstkostenfestpreises empfiehlt der Landesrechnungshof, im städtischen Vertrag dagegen stehen vier Prozent, und das seit 2011. Die Stadt hatte die SUmme nun in ihrem Vorschlag auf 3 Prozent reduziert.
Werner Misch (CDU) hib hervor, dass Halle zu den zehn günstigsten Städten Deutschlands gehört. Er verteidigte die einst bewusst beschlossene Erhöhung des Wagniszuschlags. Die jetzige Entscheidung der Stadt nannte er „vorauseilenden Gehorsam“ der Verwaltung wegen eines klagenden Bürgers. Umweltdezernent Uwe Stäglin sagte, es habe juristische Überprüfungen gegeben, weshalb man sich für diese Variante entschieden habe.
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