Erdgas Sportpark: Stadtverwaltung will nach Parkplatz-Alternativen für Anwohner suchen

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8 Antworten

  1. Hansimglück sagt:

    700 Stellplätze für ein 15.000 Zuschauer Stadion ist schon eine spannende Baugenehmigung.
    Der Stellplatzsatzung folgend komme ich auf 1040-1540.
    Und da ist jetzt kein Anteil für ÖPNV anzurechnen, wenn pro 10-15 Sitzplätze ein Stellplatz nachgewiesen werden muss, ist das schon berücksichtigt.

    • Spiegelleser sagt:

      Da wird wohl unterschieden zwischen Neubau und wie im Fall der Horst-Wessel-Kampfbahn, Erweiterungsbau. Eine Ablösung ist ebenso möglich. Wenn man dann noch den in der Satzung erwähnten §48 der Landesbauordnung hinzuzieht…

      Aber das wird dann schon wieder zu komplex. 😀

  2. Hansimglück sagt:

    Naja, die Tribünen oder vor allem die Sitzplätze sind wohl unbenommen ein Neubau.

    Stellplatzablöse zieht nur, wenn es nicht möglich ist, Stellplätze zu bauen. Nicht, wenn ich zu faul bin oder kein Geld in die Hand nehmen will.

    • Spiegelleser sagt:

      Na dann sieh nochmal in die Stellplatzsatzung. Vielleicht diesmal richtig, also im Sinne von vollständig. (§2 Abs.8 ist ganz interessant) 😀

      Die Tribüne könnte man Neubau nennen. Aber ist das Stadion deswegen neu? Wenn die HWG ihre Standard-Balkone an die Altbauten flanscht, werden daraus dann Neubauten?

  3. Hansimglück sagt:

    Deiner Logik nach ist das Stadion vor der Reichsgaragenverordnung von 1939 entstanden und bräuchte somit gar keine Stellplätze. Dann ist es verwunderlich, dass da überhaupt Stellplätze in der Baugenehmigung auftauchen.

    Ist bei einem Stadion sicher bisschen komplexer als bei einem Balkon, wo 99% des Wohnhauses bestehen bleibt. Beim Stadion blieb kein Stein auf dem anderen.

    • Spiegelleser sagt:

      OK, du bist lesefaul. Dann also zusammengefasst das Wichtigste:

      Stellplatzsatzung (die von 2011) §2:

      (Abs.1)
      Notwendige Stellplätze sind herzustellen.

      (Abs.2)
      Soweit (in Anlage 2) Mindest- und Höchstzahlen angegeben sind, sind die örtlichen Verhältnisse im Einzelfall einschließlich Anbindung an ÖPNV zu berücksichtigen.

      Verminderung der Stellplatzzahlvorgabe ist möglich.

      (Abs.4)
      Ist die Herstellung nicht oder nur schwer möglich, kann stattdessen eine Ablöse gezahlt werden.

      (Abs.5)
      Die Ablöse kann beschränkt werden.

      (Abs.8)
      Die Stadt entscheidet über die Ablöse.

      Eigentlich ganz simpel und großzügige Auslegung seitens der Stadt sind bei einem solchen „Prestigeobjekt“ auch nicht überraschend.

      Aber von Bau- und Kommunalrecht, vor allem der praktischen Anwendung, hast du sicher mehr Ahnung und daher auch eine bessere Erklärung.

  4. Hansimglück sagt:

    Bleibt die Frage, ist eine Herstellung möglich?
    Scheinbar schon, was das eine der diskutierten Optionen ist.

    Verminderung der Stellplatzzahlvorgabe ist möglich. Das ist es sicher bei atypischen Sachen. Nur ist das Stadion schon ein ziemlich normales Stadion.

    • Spiegelleser sagt:

      Einfach die Baugenehmigung konsultieren. Da steht drin, wie viel Stellplätze erforderlich sind und warum (so viele und nicht mehr).