Flohmarkt-Verbot in der “Friese 7”: Stadt verteidigt ihr Vorgehen und will jetzt mit Betreiber reden – der müsste überhaupt erstmal Anträge stellen

Vergangenen Sonntag sorgte ein kurzfristiges Verbot des beliebten Flohmarkts in der Friesenstraße 7 für erhebliche Unruhe bei Händlern und Besuchern. Das Ordnungsamt hatte die Veranstaltung untersagt und zugleich ein Zwangsgeld angedroht. Als Begründung wurden Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz sowie das Fehlen einer baurechtlichen Genehmigung genannt.
„Grundsätzlich müssen Floh- und Trödelmärkte genauso behandelt werden wie der Einzelhandel“, betont ein Stadtsprecher. Konkret heißt das: „An Sonn- und Feiertagen darf kein Handel stattfinden.“ Zwar gebe es laut Stadtverwaltung Ausnahmen, etwa durch eine sogenannte Marktfestsetzung. Diese sei jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft und müsse rechtzeitig beantragt werden. Der Stadtsprecher stellt klar: „In Betracht kommt beispielsweise eine Marktfestsetzung, die unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag erfolgen kann.“
Genau daran mangelte es im aktuellen Fall. Die Stadt sei „erst kurz vor dem Wochenende“ über die Veranstaltung informiert worden. „Vorliegend war genau das nicht der Fall, so dass die Stadt erst kurz vor dem Wochenende Kenntnis erlangte.“ Auch Behauptungen, es habe in der Vergangenheit Genehmigungen für die Durchführung an Sonn- und Feiertagen gegeben, wies die Stadt entschieden zurück: „Entgegen der Aussagen habe es für Veranstaltungen auch in der Vergangenheit keine Erlaubnis für die Durchführung an Sonn- und Feiertagen gegeben.“
Baurechtlich sieht die Stadt in der gelegentlichen Durchführung eines Flohmarkts zwar keine dauerhafte Nutzungsänderung: „Ohne Errichtung verfahrenspflichtiger baulicher Anlagen handelt es sich nicht um eine auf Dauer angelegte Nutzungsänderung des Grundstücks.“ Eine Verfahrenspflicht nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestehe daher derzeit nicht. Die Stadt betont jedoch, dass dies bei regelmäßigen Veranstaltungen anders aussehen könne: „Eine dauerhafte bzw. regelmäßige Nutzung des Grundstücks für öffentliche Veranstaltungen muss jedoch auch baurechtlich betrachtet werden, darauf wurde der Veranstalter hingewiesen.“
Die Beseitigung baulicher Mängel sei nicht Gegenstand der aktuellen Verfügung gewesen. Dennoch signalisiert die Stadt Gesprächsbereitschaft: „Die Stadtverwaltung werde nun dem Veranstalter kurzfristig ein Gesprächsangebot unterbreiten, so dass es vielleicht künftig eine Lösung geben wird.“
Ob der Flohmarkt bald wieder stattfinden darf, hängt also von einem Dialog zwischen Veranstalter und Stadtverwaltung ab – sowie von einer korrekten Genehmigung im Vorfeld. Bis dahin bleibt das Gelände in der Friesenstraße 7 an Sonn- und Feiertagen verwaist.
Der Amtsschimmel in Halles Verwaltung.. Jahrzehnte lang gepflegt und gehegt….ist das wahre Problem dieser Stadt. Ein Blick über die Landesgrenze nach Leipzig würde zeigen wie es auch gehen kann. .. Herr Dr. Vogt .. bitte räumen sie in der Verwaltung auf .. die Hälfte der Mitarbeiter dort sind ineffizient und können entlassen werden. Dann wird der Rest auch mal arbeiten müssen.
Warst du mal in der Verwaltung und wurdest entlassen? Oder hat man dir den Aufstieg verwehrt, aber es lag auf keinen Fall an dir?
Klingt so.
War das denn PRIVATER GRUND?
Da hätte es nicht verboten werden dürfen!
Aber auf öffentlichem Grund kann eben nicht jeder machen was er will.
Noch dazu, wo hier wohl eine Gewinnerzielung (wenn auch gering!) beabsichtigt war.
Die meisten Ladengeschäfte befinden sich auf privatem Grund und da kann nicht jeder machen, was er will und vor allem wann er will.
Du beschwerst dich übrigens gerade, dass gearbeitet wird. Was willst du eigentlich?
War das denn PRIVATER GRUND?
Da hätte es nicht verboten werden dürfen!
Aber auf öffentlichem Grund kann eben nicht jeder machen was er will.
Noch dazu, wo hier wohl eine Gewinnerzielung (wenn auch gering!) beabsichtigt war.
Auch auf privatem Grund gelten Gesetze.
Ich gebe dir tatsächlich 100 % recht. Die Oberbürgermeister können wechseln, wie sie wollen, wenn in der Verwaltung die obersten Köpfe und handelnden Personen nicht ausgetauscht werden kann Bürgermeister sein wer will. Es ändert sich nichts, sondern wechselt bloß die Farbe.
Geht nicht, gibt es nicht, machen, aber die Amtsstube erweist sich wieder einmal
als Spaßbremse. Eigene Aktivitäten nicht gewünscht und die werden eben abgebügelt
im besten Amtsdeutsch.