Gebühren trotz Kita-Streik? Auch künftig gibt’s kein Geld zurück
Nachdem es im vergangenen Jahr im Stadtrat eine heftige Debatte darum gab, dass Eltern auch für die Tage Gebühren zahlen mussten, an denen die Kitas ihrer Sprösslinge bestreikt wurden, will die Stadt nun die Thematik mit einer Anpassung der Gebührensatzung rechtlich festzurren.
„Der Kostenbeitrag ist in voller Höhe auch während der Betriebsferien, streikbedingter Schließung oder anderen Schließzeiten der Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle sowie bei Urlaub oder Erkrankung der Tagespflegeperson zu entrichten“, heißt der neue Absatz in der Gebührensatzung. Vor einem Jahr hatte der Stadtrat bereits die Pflicht zur Entrichtung beschlossen, die nun in der Satzung Widerhall findet.
Vor zwei Jahren hatten die Erzieher des Eigenbetriebs Kita an insgesamt 15 Tagen gestreikt. Dadurch waren mehr als 80.000 Euro Gebühren eingenommen worden, obwohl die Kitas geschlossen waren. Oberbürgermeister Bernd Wiegand hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Stadt die eingenommenen gebühren wieder zurückzahlt, konnte sich damit aber nicht im Stadtrat durchsetzen.
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