Geflügelpest-Verdachtsfall bei einem Wildvogel in Seeburg
Nach dem Fund eines verendeten Schwans am Süßen See am vergangenen Donnerstag in Seeburg ist durch das zuständige Landeuntersuchungssamt Sachsen-Anhalt der aviäre Influenzavirus A des Subtyps H5 nachgewiesen worden. Die übermittelten Befunde werden nun durch das Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt.
Mit Feststellung des Verdachts auf Geflügelpest hat das Amt für Veterinärangele-genheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Mansfeld-Südharz einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort festgelegt. Hinzu kommt ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3 Kilometern.
Sollte es jetzt innerhalb des Sperrgebiets weiteres totes oder erkranktes gehaltenes Geflügel geben, so muss dies unverzüglich dem Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises angezeigt werden. Weiterhin dürfen gehaltene Vögel nicht aus dem Stall gelassen werden, auch darf Federwild nur mit Genehmigung des Veterinäramtes gejagt werden. Besitzer von Hunden und Katzen im Sperrbezirk müssen sicherstellen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen. Tote Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) sind dem Veterinäramt unverzüglich zu melden. Zudem dürfen kein frisches Geflügelfleisch, Geflügelhackfleisch, Eier und weitere tierische Nebenprodukte oder andere Fleischerzeugnisse, die von gehaltenen Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk stammen, weiterverwendet oder verkauft werden.
Geflügelhalter im Sperrbezirk müssen sicherstellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe entsprechend desinfizierte Matten liegen. Betriebsfremde Personen dürfen Ställe oder sonstige Standorte, an denen Geflügel gehalten wird, nicht betreten.
Die jetzt angeordneten Maßnahmen gelten zunächst 21 Tage und bis auf Widerruf durch das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises.
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