Gesetzentwurf zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis ist unbrauchbar, sagt der Bund der Kriminalbeamten und fordert drei Jahre Haft bei Abgabe an Kinder
Anfang Juli hat sich die Bundesregierung auf Ministeriumsebene auf einen Entwurf des Gesetzes zum privaten und zum gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken geeinigt. Im anschließenden Anhörungsverfahren hat auch der Bund der Kriminalbeamten (BDK) eine Stellungnahme zu dem aus unserer Sicht unbrauchbaren Gesetzentwurf abgegeben.
Der BDK-Bundesvorsitzende Dirk Peglow in der Stellungnahme: „Die grundsätzliche Intention des Entwurfs, den Besitz von geringen Mengen an Cannabisprodukten zu entkriminalisieren ist ebenso zu begrüßen, wie die Absicht den illegalen Handel weiterhin zu sanktionieren. Leider greift der vorgestellte Entwurf aus unserer Sicht zu kurz, löst viele Probleme nicht und ist zudem wegen Verstößen gegen elementare Grundsätze des deutschen Rechts unbrauchbar sowie verfassungsrechtlich bedenklich.“
Denny Vorbrücken, der Sprecher unser Fachkommission Recht ergänzt: „Der Entwurf entspricht in einigen Regelungen nicht dem Bestimmtheitserfordernis des Art 103 Abs. 2 GG. So ist nach wie völlig offen, wie der für Kinder und Jugendliche erforderliche unzugängliche Anbau und die Aufbewahrung umgesetzt werden sollen, wie und durch wen bestimmte Vorgaben kontrolliert werden sollen oder welche Anforderungen an ein befriedetes Besitztum im Sinne dieses Gesetzentwurfes gestellt werden müssen.“ Bei Abgabe an Kindern sollte die Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren liegen, fordert der BDK.
Vollkommen unklar sei auch die Umsetzung der Regelungen zur Qualitätskontrolle von Anbauvereinen. Der Gesetzgeber müsss normenklare und sich nicht widersprechende Regelungen treffen, was hier leider nicht gelungen ist.
Komplette Stellungnahme:
Hat man sich die Frage nach der Unzugänglichkeit von Tabak und Alkohol auch schon gestellt?
Mir stellt sich Frage in allen Kaufhallen und Spätis!
…verlogen³!
Unbrauchbar, wie eigentlich alle Gesetzesvorlagen der totalitären Ampel.
„unbrauchbaren Gesetzentwurf“ wie alles was von dieser Versagertruppe kommt.
Nix neues also.
Ja wer kennts nicht die alarmgesicherten Panzerschränke in denen zu hause Alkohol und Zigaretten aufbewahrt werden wenn sich Kinder im Haushalt befinden.
Das muss für Cannabis und den Anbau natürlich auch gelten.
Wobei mal jemand erklären müsste das Cannabisblüten keine Erdbeeren sind die man einfach abpflückt und isst. Zum rauchen eignet es sich frisch gepflückt ebenfalls nicht.
Ist die Herstellung von Trinkalkohol erlaubnis- und auflagenfrei?
Das kann man pauschal nicht sagen!
Bier darfst du 200 Liter pro Jahr herstellen für den privaten Gebrauch.
Wein soviel du willst für den privaten gebrauch.
Schnaps destillieren darfst du nicht mehr seit 2018.
Alles falsch.
Ja und du bist dumm.
Tabak darf auch angebaut werden, ebenso wie Schlafmohn/Opium.
Ich weiss, einige werden ungläubig mit dem Kopf schütteln, aber der Anbau von Schlafmohn ist erlaubt.
100 Samen Schlafmohn bei Amazon für 1,99€.
Ich schüttele tatsächlich mit dem Kopf, denn das ist so nicht korrekt, man benötigt schon eine Genehmigung dafür. Nur, weil es eventuell Samen bei Amazon zu kaufen gibt ist es einfach erlaubt. Es gibt reihenweise Autozubehör zu kaufen, das man aber trotzdem nicht „im öffentlichen Verkehrsraum“ nutzen darf.
„Der Anbau ist daher, unabhängig von der Zahl der Pflanzen, erlaubnispflichtig und zwar sowohl bei gewerblicher als auch bei privater Nutzung. Angebaut werden dürfen ausschließlich morphinarme Sorten.“
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/News/Betaeubungsmittel/Betaeubungsmittel-Anbau-Schlafmohn.html#:~:text=Dies%20ist%20vor%20allem%20auf,werden%20d%C3%BCrfen%20ausschlie%C3%9Flich%20morphinarme%20Sorten.
Wobei ich weiß, dass das bloße Falschbehaupten keine Anstiftung ist.
Man darf mehr Bier für den eigenen Gebrauch „herstellen“, muss aber dann dafür Steuer zahlen und es anmelden.
„Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach dem Regelsatz zahlen. Der Regelsteuersatz beträgt 0,7870 Euro je Hektoliter und Grad Plato.“
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuern-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier_node.html#:~:text=Als%20Haus%2D%20und%20Hobbybrauer%20d%C3%BCrfen,herstellen%20und%20nicht%20verkaufen%20d%C3%BCrfen.
@@bin blöd
Es ging darum ohne Auflagen und erlaubnisfrei. Die Steuer ist eine Auflage!
Aber gut dein Name sagt alles auch wenigstes das hast du richtig erkannt.
Man darf Bier überhaupt nicht ohne Auflagen selbst herstellen. Ebenso wenig Wein und „Schnaps“.
Okay, du verstehst das „@“ – Zeichen nicht, na gut. (übrigens nicht das Einzige, was du offensichtlich nicht verstehst).
Es ging nicht um „ohne Auflagen“ oder um „erlaubnisfrei“, höchstens in Deiner Einbildung. Du hast kein Wort zu „ohne Auflagen“ oder „erlaubnisfrei“ geschrieben, auch vorher hat niemand das erwähnt. Du darfst dir gern noch einmal durchlesen, was du geschrieben hast. Kein Wort von „erlaubnisfrei“. Vielleicht (vielleicht!) hast du dir das beim Schreiben gedacht, aber, sozusagen zur Aufklärung, Gedanken kann man hier nicht erkennen, geschweige denn „lesen“. Das Thema „Bier“ hast du eingebracht, niemand anders.
Eine Steuer ist auch keine Auflage, sondern eine Abgabe. Auch nicht mit Ausrufezeichen.
Was soll überhaupt „…auch wenigstes das hast du richtig erkannt“ bedeuten? Auch wenigstens das? Grammatik ist auch nicht so deins, richtig?
@@bin blöd
„jetzt kommts 30. Juli 2023 um 18:41 Uhr
Ist die Herstellung von Trinkalkohol erlaubnis- und auflagenfrei?“
Antworten
bin gespannt 31. Juli 2023 um 00:53 Uhr
Das kann man pauschal nicht sagen!
Bier darfst du 200 Liter pro Jahr herstellen für den privaten Gebrauch.
Wein soviel du willst für den privaten gebrauch.
Schnaps destillieren darfst du nicht mehr seit 2018.
So wurde es geschrieben! Internet Neuland für dich?
@ aufpassen
Welchen Auflagen muss ich beachten wenn ich 50 Liter Bier herstelle oder Wein für den privaten Gebrauch?
Z.B. dass es wirklich nur für den privaten Gebrauch ist und nicht „aus Versehen“ in den Verkehr gelangt, auch nicht nur zur „Geburtstagsfeier“ und/oder dass es einen Alkoholgehalt unter 0,5 Vol. % hat.
Ach so herum? Okay: Du meintest, 200 Liter Bier wäre erlaubnis – und auflagenfrei. Eine weitere Falschaussage von dir.
„Bier darfst du 200 Liter pro Jahr herstellen für den privaten Gebrauch.“ Hast du schließlich geschrieben.
Der Zoll schreibt aber:
„Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.“
Eine klassische Auflage.
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuern-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier_node.html
Bier brauen ist also grundsätzlich NICHT erlaubnis- und auflagenfrei. Auch nicht bis zu 200 Litern. Ganz pauschal kann man genau das so sagen.
@@bin blöd
Ja da haste tatsächlich recht und ich habe wieder etwas gelernt.
Für Wein gilt das nicht oder bin ich da falsch informiert?
Dass Du mal sagst „habe ich was gelernt“ hätte ich tatsächlich nie gedacht. Schau an.
Aber, aufpassen (und nicht wieder und wieder neue Richtungen einschlagen) Du kannst gern jedes Mal wieder eine andere Substanz hier reinbringen, die selbst oder deren Herstellung reguliert oder nicht reguliert ist, ich zitiere noch einmal das Thema des Artikels:
„Gesetzentwurf zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis…“
Ehm das Thema des Artikel hörte mit der Frage auf:
„jetzt kommts 30. Juli 2023 um 18:41 Uhr
Ist die Herstellung von Trinkalkohol erlaubnis- und auflagenfrei?“
Worauf sich folgende Antworten bezogen.
Die Herstellung von Trinkalkohol ist nicht erlaubnis- und auflagenfrei.
Welche Auflagen und oder Erlaubnis brauche ich für die Herstellung von Wein?
Schau ins Gesetz. Oder frage den Zoll. Oder frage einen Anwalt und bezahle ihn.
Du willst sowieso keinen Wein herstellen, aber immer und immer wieder dämliche Fragen stellen.
Also keine Auflagen für die private Weinherstellung.
Für jede Weinherstellung, auch die „private“ bestehen – wie schon mehrfach erwähnt – Auflagen.
Wenn du meinst…. 🤣
Nur nennen kann diese Auflagen niemand?
Wieder Unsinn. Wieder erfundene Sachen. Wieder Lügen.
Wer hat denn hier irgendwo behauptet, dass niemand diese „Auflagen“ nennen kann? Ein paar habe ich oben bereits hingeschrieben.
Ebenso hat niemand behauptet (deine Nachricht vom 3. August, 12.32 Uhr), dass es „Also keine Auflagen für die private Weinherstellung“ gäbe. Du spinnst dir hier wieder einen zurecht.
Wie so häufig. Vielleicht solltest du wirklich nicht mehr so spät schreiben….
Einige wurden bereits genannt. Ebenfalls mehrfach.
🙂 Ach herrlich ganz einfache Frage, doch auch damit bist du überfordert. Sorry ich hatte zu viel erwartet von einem Hallenser.
Ich wiederhole meine Antwort von gestern 15.52 Uhr: Wenn Du meinst…
Wie oft Deine „Meinung“ daneben lag, sieht man ja im Verlauf 😊
An Kinder „abgeben“ ist nicht das gleiche wie „falsch aufbewahren, so dass ein Kind drauf zugreifen könnte“.
Kinder „pflücken“ auch mal giftige Pflanzenteile, obwohl die nicht zum Verzehr geeignet sind.
Wer kontrolliert ob Kinder zu Hause Alkohol und Tabak bekommen?
Ich habe kein Wort zu „Kontrolle“ geschrieben. Nach wie vor ist „abgeben“ nicht das gleiche wie „falsch aufbewahren“, egal, ob es sich um Betäubungsmittel oder Alkohol oder andere beschränkte Substanzen geht. „Abgeben“ erfordert Vorsatz.
Auf Alkohol und Zigaretten können Kinder zuhause nicht zu greifen?
Wer schließt das Zeug weg?
Immer noch ist „abgeben“ nicht „falsch aufbewahren“.
Wer, meinst Du, sollte denn Alkohol und Tabak (und vielleicht in Zukunft Cannabisprodukte) sicher aufbewahren? Jemand anderes als heutzutage?
Der Bund der Kriminalbeamten hat vergessen, die Abgabe von Nikotin und Alkohol in den Gesetzentwurf zu implantieren.
Der Bund der Kriminalbeamten kann überhaupt nichts in Gesetzentwürfe „implantieren“.
Einfach nur Murks wie der ganze andere Schwachsinn von Rot-Grün.
10 Jahre sind für solche Lappen angemessen!
Ich fordere mindestens 3 Jahre Haft für jeden, der seinen Trompetenbaum ungesichert auf dem Balkon stehen lässt.
Wieso das?
Mist ,wie alles von dieser Regierung ohne Ahnung und Verstand!
Doppelmoral wieder..aber überall Werbung für Alkohol..das ist natürlich viel besser und gesünder!
Ist es nicht und behauptet auch niemand.
scheint ja aber so..überall kannst du den Scheiß kaufen und auch konsumieren..juckt keinen. Prost!