Gesetzentwurf zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis ist unbrauchbar, sagt der Bund der Kriminalbeamten und fordert drei Jahre Haft bei Abgabe an Kinder

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47 Antworten

  1. PalimPalim sagt:

    Hat man sich die Frage nach der Unzugänglichkeit von Tabak und Alkohol auch schon gestellt?
    Mir stellt sich Frage in allen Kaufhallen und Spätis!
    …verlogen³!

  2. Bürger sagt:

    Unbrauchbar, wie eigentlich alle Gesetzesvorlagen der totalitären Ampel.

  3. unlustig geimpfter sagt:

    „unbrauchbaren Gesetzentwurf“ wie alles was von dieser Versagertruppe kommt.
    Nix neues also.

  4. bin gespannt sagt:

    Ja wer kennts nicht die alarmgesicherten Panzerschränke in denen zu hause Alkohol und Zigaretten aufbewahrt werden wenn sich Kinder im Haushalt befinden.

    Das muss für Cannabis und den Anbau natürlich auch gelten.

    Wobei mal jemand erklären müsste das Cannabisblüten keine Erdbeeren sind die man einfach abpflückt und isst. Zum rauchen eignet es sich frisch gepflückt ebenfalls nicht.

    • jetzt kommts sagt:

      Ist die Herstellung von Trinkalkohol erlaubnis- und auflagenfrei?

      • bin gespannt sagt:

        Das kann man pauschal nicht sagen!

        Bier darfst du 200 Liter pro Jahr herstellen für den privaten Gebrauch.

        Wein soviel du willst für den privaten gebrauch.

        Schnaps destillieren darfst du nicht mehr seit 2018.

        • Lösung sagt:

          Alles falsch.

        • Schlafmohn erlaubt! sagt:

          Tabak darf auch angebaut werden, ebenso wie Schlafmohn/Opium.

          Ich weiss, einige werden ungläubig mit dem Kopf schütteln, aber der Anbau von Schlafmohn ist erlaubt.

          100 Samen Schlafmohn bei Amazon für 1,99€.

        • @bin blöd sagt:

          Man darf mehr Bier für den eigenen Gebrauch „herstellen“, muss aber dann dafür Steuer zahlen und es anmelden.

          „Für die überschreitende Menge müssen Sie die Biersteuer nach dem Regelsatz zahlen. Der Regelsteuersatz beträgt 0,7870 Euro je Hektoliter und Grad Plato.“

          https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuern-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier_node.html#:~:text=Als%20Haus%2D%20und%20Hobbybrauer%20d%C3%BCrfen,herstellen%20und%20nicht%20verkaufen%20d%C3%BCrfen.

          • bin gespannt sagt:

            @@bin blöd

            Es ging darum ohne Auflagen und erlaubnisfrei. Die Steuer ist eine Auflage!

            Aber gut dein Name sagt alles auch wenigstes das hast du richtig erkannt.

          • aufpassen sagt:

            Man darf Bier überhaupt nicht ohne Auflagen selbst herstellen. Ebenso wenig Wein und „Schnaps“.

          • @bin blöd sagt:

            Okay, du verstehst das „@“ – Zeichen nicht, na gut. (übrigens nicht das Einzige, was du offensichtlich nicht verstehst).

            Es ging nicht um „ohne Auflagen“ oder um „erlaubnisfrei“, höchstens in Deiner Einbildung. Du hast kein Wort zu „ohne Auflagen“ oder „erlaubnisfrei“ geschrieben, auch vorher hat niemand das erwähnt. Du darfst dir gern noch einmal durchlesen, was du geschrieben hast. Kein Wort von „erlaubnisfrei“. Vielleicht (vielleicht!) hast du dir das beim Schreiben gedacht, aber, sozusagen zur Aufklärung, Gedanken kann man hier nicht erkennen, geschweige denn „lesen“. Das Thema „Bier“ hast du eingebracht, niemand anders.

            Eine Steuer ist auch keine Auflage, sondern eine Abgabe. Auch nicht mit Ausrufezeichen.

            Was soll überhaupt „…auch wenigstes das hast du richtig erkannt“ bedeuten? Auch wenigstens das? Grammatik ist auch nicht so deins, richtig?

          • bin gespannt sagt:

            @@bin blöd

            „jetzt kommts 30. Juli 2023 um 18:41 Uhr
            Ist die Herstellung von Trinkalkohol erlaubnis- und auflagenfrei?“

            Antworten
            bin gespannt 31. Juli 2023 um 00:53 Uhr
            Das kann man pauschal nicht sagen!

            Bier darfst du 200 Liter pro Jahr herstellen für den privaten Gebrauch.

            Wein soviel du willst für den privaten gebrauch.

            Schnaps destillieren darfst du nicht mehr seit 2018.

            So wurde es geschrieben! Internet Neuland für dich?

          • bin gespannt sagt:

            @ aufpassen

            Welchen Auflagen muss ich beachten wenn ich 50 Liter Bier herstelle oder Wein für den privaten Gebrauch?

          • 4 sek googlen sagt:

            Z.B. dass es wirklich nur für den privaten Gebrauch ist und nicht „aus Versehen“ in den Verkehr gelangt, auch nicht nur zur „Geburtstagsfeier“ und/oder dass es einen Alkoholgehalt unter 0,5 Vol. % hat.

          • @bin blöd sagt:

            Ach so herum? Okay: Du meintest, 200 Liter Bier wäre erlaubnis – und auflagenfrei. Eine weitere Falschaussage von dir.

            „Bier darfst du 200 Liter pro Jahr herstellen für den privaten Gebrauch.“ Hast du schließlich geschrieben.

            Der Zoll schreibt aber:
            „Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die voraussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen.“
            Eine klassische Auflage.

            https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Verbrauchsteuern-im-Haushalt/Brauen-Brennen-Roesten/Bier/bier_node.html

            Bier brauen ist also grundsätzlich NICHT erlaubnis- und auflagenfrei. Auch nicht bis zu 200 Litern. Ganz pauschal kann man genau das so sagen.

          • bin gespannt sagt:

            @@bin blöd

            Ja da haste tatsächlich recht und ich habe wieder etwas gelernt.

            Für Wein gilt das nicht oder bin ich da falsch informiert?

          • @bin blöd sagt:

            Dass Du mal sagst „habe ich was gelernt“ hätte ich tatsächlich nie gedacht. Schau an.

            Aber, aufpassen (und nicht wieder und wieder neue Richtungen einschlagen) Du kannst gern jedes Mal wieder eine andere Substanz hier reinbringen, die selbst oder deren Herstellung reguliert oder nicht reguliert ist, ich zitiere noch einmal das Thema des Artikels:

            „Gesetzentwurf zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis…“

          • bin gespannt sagt:

            Ehm das Thema des Artikel hörte mit der Frage auf:

            „jetzt kommts 30. Juli 2023 um 18:41 Uhr

            Ist die Herstellung von Trinkalkohol erlaubnis- und auflagenfrei?“

            Worauf sich folgende Antworten bezogen.

          • pauschal gesagt sagt:

            Die Herstellung von Trinkalkohol ist nicht erlaubnis- und auflagenfrei.

          • bin gespannt sagt:

            Welche Auflagen und oder Erlaubnis brauche ich für die Herstellung von Wein?

          • @bin blöd sagt:

            Schau ins Gesetz. Oder frage den Zoll. Oder frage einen Anwalt und bezahle ihn.

            Du willst sowieso keinen Wein herstellen, aber immer und immer wieder dämliche Fragen stellen.

          • bin gespannt sagt:

            Also keine Auflagen für die private Weinherstellung.

          • aufpassen! sagt:

            Für jede Weinherstellung, auch die „private“ bestehen – wie schon mehrfach erwähnt – Auflagen.

          • Zu dick wahrscheinlich, auch Du? sagt:

            Wenn du meinst…. 🤣

          • bin gespannt sagt:

            Nur nennen kann diese Auflagen niemand?

          • @bin blöd sagt:

            Wieder Unsinn. Wieder erfundene Sachen. Wieder Lügen.

            Wer hat denn hier irgendwo behauptet, dass niemand diese „Auflagen“ nennen kann? Ein paar habe ich oben bereits hingeschrieben.

            Ebenso hat niemand behauptet (deine Nachricht vom 3. August, 12.32 Uhr), dass es „Also keine Auflagen für die private Weinherstellung“ gäbe. Du spinnst dir hier wieder einen zurecht.
            Wie so häufig. Vielleicht solltest du wirklich nicht mehr so spät schreiben….

          • aufgepasst und mitgedacht sagt:

            Einige wurden bereits genannt. Ebenfalls mehrfach.

          • bin gespannt sagt:

            🙂 Ach herrlich ganz einfache Frage, doch auch damit bist du überfordert. Sorry ich hatte zu viel erwartet von einem Hallenser.

          • @bin blöd sagt:

            Ich wiederhole meine Antwort von gestern 15.52 Uhr: Wenn Du meinst…

            Wie oft Deine „Meinung“ daneben lag, sieht man ja im Verlauf 😊

    • @bin blöd sagt:

      An Kinder „abgeben“ ist nicht das gleiche wie „falsch aufbewahren, so dass ein Kind drauf zugreifen könnte“.

      Kinder „pflücken“ auch mal giftige Pflanzenteile, obwohl die nicht zum Verzehr geeignet sind.

      • bin gespannt sagt:

        Wer kontrolliert ob Kinder zu Hause Alkohol und Tabak bekommen?

        • @bin blöd sagt:

          Ich habe kein Wort zu „Kontrolle“ geschrieben. Nach wie vor ist „abgeben“ nicht das gleiche wie „falsch aufbewahren“, egal, ob es sich um Betäubungsmittel oder Alkohol oder andere beschränkte Substanzen geht. „Abgeben“ erfordert Vorsatz.

          • bin gespannt sagt:

            Auf Alkohol und Zigaretten können Kinder zuhause nicht zu greifen?

            Wer schließt das Zeug weg?

          • @bin blöd sagt:

            Immer noch ist „abgeben“ nicht „falsch aufbewahren“.

            Wer, meinst Du, sollte denn Alkohol und Tabak (und vielleicht in Zukunft Cannabisprodukte) sicher aufbewahren? Jemand anderes als heutzutage?

  5. Chatham sagt:

    Der Bund der Kriminalbeamten hat vergessen, die Abgabe von Nikotin und Alkohol in den Gesetzentwurf zu implantieren.

    • @Implantat sagt:

      Der Bund der Kriminalbeamten kann überhaupt nichts in Gesetzentwürfe „implantieren“.

  6. Nein zu Linksgrün sagt:

    Einfach nur Murks wie der ganze andere Schwachsinn von Rot-Grün.

  7. Kommisar Wallander sagt:

    10 Jahre sind für solche Lappen angemessen!

  8. Horch und Guck sagt:

    Ich fordere mindestens 3 Jahre Haft für jeden, der seinen Trompetenbaum ungesichert auf dem Balkon stehen lässt.

  9. JEB sagt:

    Mist ,wie alles von dieser Regierung ohne Ahnung und Verstand!

  10. nono sagt:

    Doppelmoral wieder..aber überall Werbung für Alkohol..das ist natürlich viel besser und gesünder!

  11. Nono sagt:

    scheint ja aber so..überall kannst du den Scheiß kaufen und auch konsumieren..juckt keinen. Prost!