Gesetzesänderung erleichtert die Erfassung von Gebäuden in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat gestern eine Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes in den Landtag eingebracht. „Damit sollen Gebäudeeigentümer weniger Pflichten haben und keine Kosten mehr für die Erfassung ihrer Gebäude tragen müssen“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, in ihrer Einbringungsrede. Vorschriften würden vereinfacht und modernisiert, was spürbar Bürokratie abbaue.
Nach den Worten der Ministerin schafft die Gesetzesänderung unter anderem die Grundlage dafür, dass Gebäude vollständig digital erfasst werden können. Künftig soll das Landesamt für Vermessung und Geoinformation alle Änderungen an Gebäuden automatisch und kostenlos erfassen. Eine Vermessung vor Ort bleibt weiterhin möglich, ist aber freiwillig. „Für Eigentümer bedeutet das weniger Aufwand, mehr Flexibilität und keine Gebühren für die Standarderfassung“, hob die Ministerin hervor. Das helfe zugleich der Verwaltung, effizienter zu arbeiten, was angesichts des Fachkräftemangels besonders wichtig sei, sagte Hüskens.
Der Gebäudebestand im Liegenschaftskataster wird laufend aktualisiert. Das ist wichtig für digitale Orientierungssysteme, etwa bei Polizei oder Feuerwehr, aber auch für Steuerfragen und Statistiken.
Bislang mussten Eigentümer selbst dafür sorgen, dass neue Gebäude oder Veränderungen wie Teilabrisse im Kataster eingetragen werden – und dafür bezahlen. Die Erfassung konnte entweder durch eine amtliche oder eine private Vermessung erfolgen.
„Die neue Regelung setzt stärker auf moderne Auswertungsmethoden und Digitalisierung, damit die Verwaltung schneller und mit weniger Aufwand arbeiten kann“, betonte Lydia Hüskens. Künftig sollen dafür zum Beispiel hochauflösende Luftbilder oder bereits vorhandene Unterlagen genutzt werden.











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