Großkontrollen der Bundespolizei in Zügen und auf Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt: 27 Ermittlungsverfahren
Eigentums-, Fahrgeld-, Betrugs- und Gewaltdelikte, insbesondere verbale Anfeindungen und körperliche Angriffe zum Nachteil von Kundenbetreuern der Deutschen Bahn und anderen Verkehrsunternehmen beschäftigen die Bundespolizei in Sachsen-Anhalt auf den Bahnhöfen und in den Zügen regelmäßig. Um diesen Straftaten entsprechend entgegenzuwirken, führte die Bundespolizeiinspektion Magdeburg am Freitag, den 15. Dezember 2023, in der Zeit von 12:00 – 20:00 Uhr erneut einen verstärkten Fahndungseinsatz auf den Bahnstrecken Magdeburg – Stendal, Magdeburg – Halle/Saale, Halle/Saale – Bitterfeld – Dessau, Halle/Saale – Merseburg, Halle/Saale – Leipzig, Burg – Magdeburg – Braunschweig sowie den dazugehörigen (Haupt-)Bahnhöfen durch. Hierzu kamen insgesamt 36 Bundespolizisten zum Einsatz.
Die Schwerpunktkontrollen erfolgten mit der Zielstellung der Personenfahndung sowie der Bekämpfung der aufgeführten Delikte in den genannten Bereichen.
Im Rahmen von Kontrollen in den Bahnhöfen und Zugstreifen auf den besagten Bahnlinien erfolgten durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei eine Vielzahl von Identitätsfeststellungen. Dabei wurden insgesamt 27 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Darunter waren Leistungserschleichungen, Betrugsdelikte, Verstöße gegen das Aufenthalts- und das Betäubungsmittelgesetz.
Hier wurde unter anderem ein 26-jähriger Deutscher nach Ankunft eines Regionalexpresses aus Leipzig gegen 19:50 Uhr im Hauptbahnhof Dessau kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Mannes ergab, dass er bereits polizeilich in Erscheinung getreten war. Ein Blick in seine mitgeführte Bauchtasche ergab circa 3 Gramm vermutlich Cannabis sowie einen Grinder mit Anhaftungen. Die weitere Durchsuchung seiner Sachen erbrachte in seiner rechten Jackentasche circa 56 Gramm ver-mutlich ebenfalls Cannabis, welches in Folie eingewickelt war. Die Drogen wurden beschlagnahmt. Zuständigkeitshalber wird der Landespolizei dieser Vorgang übergeben.
Zudem wurde gegen eine 18-jährige Deutsche eine Strafanzeige wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gefertigt, nachdem sie Bundespolizisten gegen 14:20 Uhr in einem Regionalexpress von Halle nach Könnern mit einem Hakenkreuz-Tattoo auf ihrem linken Handrücken aufgefallen war. Sie wurde angewiesen, dies mit ihrer Bekleidung zu verdecken.
Weiterhin wurden zwei Ordnungswidrigkeiten festgestellt und entsprechend geahndet. Hier handelte es sich um Verstöße gegen das Waffen- und Bundesnichtraucherschutzgesetz.
Des Weiteren wurden 22 Fahndungstreffer von Personen erzielt und die ausschreibenden Behörden hierzu jeweils in Kenntnis gesetzt.
Unter anderem ging den Einsatzkräften ein 45-jähriger Reisender ins Netz. Er fuhr mit einer S-Bahn von Halle/Saale in Richtung Dessau und wurde gegen 16:50 Uhr entsprechend kontrolliert. Die Abfrage seiner Personalien in dem Fahndungssystem der Polizei ergab gleich drei Einträge: Die Staatsanwaltschaften Mühlhausen und Göttingen suchten den aktuellen Wohnort des Deutschen aufgrund von eigenen Ermittlungen wegen Körperverletzung beziehungsweise eines räuberischen Dieb-stahls. Außerdem lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen den Mann vor. Demnach wurde er im Juli 2021 durch das Amts-gericht Mühlhausen ebenfalls wegen räuberischen Diebstahls zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Da der Gesuchte sich dem Strafantritt nicht stellte und unbekannten Aufenthaltes war, erging am 4. Dezember dieses Jahres der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten den Mann, nahmen ihn fest und übergaben ihn an eine Justizvollzugsanstalt.
Der erfolgreiche Einsatz der Bundespolizei trug erneut maßgeblich zu einer Steigerung des Sicherheitsgefühls, sowohl bei den Reisenden, als auch den Mitarbeitern der Bahn, bei. Daher werden auch zukünftig weitere derartige Fahndungsschwerpunkteinsätze der Bundespolizei in Sachsen-Anhalt geplant.
Endlich wir mal aufgeräumt .
Und wo soll alles hingeräumt werden?
Von einer Ecke in die Andere.
Nichts wird sich ändern.
Die Polizei kommt Sich veräppelt vor .
Herzlichen Glückwunsch.
Die sollen mal lieber Großkontrollen an den Grenzen machen! Jeder Aufgriff spart den Steuerzahler 1 mio. €.
Man müsste auch die Person anzeigen, die das Tattoo angefertigt hat.
Warum? Hat die Person das Tattoo etwa in der Öffentlichkeit angefertigt? 😲
Wieso Öffentlichkeit? Es geht hier um das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole.
Also wenn ich zu Hause am Küchentisch mir aus Streichhölzern ein Hakenkreuz zurecht lege, mache ich mich strafbar.
Oder kennt sich da jemand besser aus?
@ 10010110
17. Dezember 2023 um 19:19 Uhr
Das fände ich genauso richtig. Der Tätoostecher sollte immer wissen, was er da gerade macht. Ein Graphity-Spayer wird auch an seinen „Werken“ gemessen. Dieses gerade mal 18 J alte Kind findet sowas nur kuhl (sorry Cool), und hat ihr Leben lang überall Probleme, die nicht sein sollten oder müssten.
„Dieses gerade mal 18 J alte Kind“