Am Franckeplatz schlug ein Jugendlicher Mittwoch gegen 22.30 Uhr die Verglasung einer Haltestelle ein. Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens stellten den 17-Jährigen. Gegen den alkoholisierten Beschuldigten wurde Anzeige erstattet.
Eigentlich tun Eltern das von sich aus für ihre Kids
aber kommt auch stets auf die finanzielle Situation an.
Ab Strafmündigkeit sind Eltern in jeden Fall nicht
mehr dazu verpflichtet für den verursachten Schaden der
Kinder aufzukommen aber manche Eltern tun es trotzdem.
„Sippenhaft“ – Das gab es zu SED-Zeiten und auch zu NS-Zeiten.
Die Zeiten sind jedoch vorbei!
Das bekannte Baustellenschild: „Eltern haften für ihre Kinder“
Nicht für den Schaden den die Kinder verursachen
sondern für den Fall das die Kinder die Baustelle
unbefugt betreten und ihnen etwas passiert.
Das ist praktisch so eine Art Absicherung
des Eigentümers bzw. des Bauunternehmens!
Eltern Haften nicht für ihre Kinder sondern sie Haften für ihre Aufsichtspflicht.
Die Altern müssen nun (Sofern er noch zu Hause wohnt) bweisen das sie ihre Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Naja und wie man sieht, sind sie es nicht.
Den Schaden und Anzeige etc. bekommt der Junge MAn und muss dafür haften. Auch Jugendliche können in den Jugendknast
Sofortige Zahlung durch die Eltern, durch den Schaden ihres Sohnes.
Wieso das? Sie glauben wirklich, dass Eltern für ihre Kinder haften, oder? Glauben Sie auch noch an den Weihnachtsmann?
Eigentlich tun Eltern das von sich aus für ihre Kids
aber kommt auch stets auf die finanzielle Situation an.
Ab Strafmündigkeit sind Eltern in jeden Fall nicht
mehr dazu verpflichtet für den verursachten Schaden der
Kinder aufzukommen aber manche Eltern tun es trotzdem.
„Sippenhaft“ – Das gab es zu SED-Zeiten und auch zu NS-Zeiten.
Die Zeiten sind jedoch vorbei!
Das bekannte Baustellenschild: „Eltern haften für ihre Kinder“
Nicht für den Schaden den die Kinder verursachen
sondern für den Fall das die Kinder die Baustelle
unbefugt betreten und ihnen etwas passiert.
Das ist praktisch so eine Art Absicherung
des Eigentümers bzw. des Bauunternehmens!
Der muss doch nicht etwa den Schaden wieder gutmachen? Na bloß nicht
Dieser Asoziale wurde seinen Eltern übergeben, somit ist der Fall erledigt!!
Eltern Haften nicht für ihre Kinder sondern sie Haften für ihre Aufsichtspflicht.
Die Altern müssen nun (Sofern er noch zu Hause wohnt) bweisen das sie ihre Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Naja und wie man sieht, sind sie es nicht.
Den Schaden und Anzeige etc. bekommt der Junge MAn und muss dafür haften. Auch Jugendliche können in den Jugendknast